Öffnung der Schulsportanlagen an Wochenenden für die Allgemeinheit
Antrag Stadträte Hans-Peter Mehling, Tobias Ruff und Rudolf Schabl (Fraktion ÖDP/FW) vom 17.7.2020
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
In Ihrem Antrag baten Sie darum, künftig die Sportanlagen von Schulen zunächst an einem Tag an Wochenenden für die Allgemeinheit unter der Aufsicht von FreizeitSport München zu öffnen. Die Landeshauptstadt München soll mit dem Referat für Bildung und Sport (RBS) und FreizeitSport ein Konzept erarbeiten, wie man diese Anlagen an Wochenenden beaufsichtigen und betreiben kann.
Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen hierzu Folgendes mit:
Der Münchner Stadtrat hat am 19.1.2022 mit der Vorlage „Öffnung der Münchner Schulhöfe und Schulsportplätze für Kinder und Jugendliche“ (Sitzungsvorlage Nr. 20 – 26/V 04987) ein Konzept beschlossen, wie die schulischen Flächen außerhalb der Unterrichtszeiten für Kinder und Jugendliche erschlossen werden können. Im Rahmen dieser Sitzungsvorlage wurden zahlreiche Anträge des Stadtrates sowie der Bezirksausschüsse zu dieser Thematik behandelt. Leider wurde es offensichtlich versäumt, den vorliegenden Antrag mit aufzunehmen. Hierfür bitte ich um Nachsicht.
Ergänzend dazu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Das Referat für Bildung und Sport (RBS) arbeitet mit Nachdruck daran, Schulhöfe und Schulsportplätze nach Unterrichtsende Kindern und Jugendlichen zur Verfügung zu stellen. Hierfür hat der Stadtrat mit dem genannten Beschluss u.a. zusätzliche Mittel bewilligt, um beispielsweise ein verlässliches Auf- und Zuschließen zu gewährleisten oder zusätzliche Reinigungsmaßnahmen durchzuführen.
Allerdings sind der Öffnung von schulischen Flächen für die Allgemeinheit auch Grenzen gesetzt. Die Stadt hat als Sachaufwandsträgerin sicherzustellen, dass die Flächen bei Unterrichtsbeginn wieder uneingeschränkt für den Schulbetrieb zur Verfügung stehen. Der Schulhof bzw. der Schulsportplatz muss sich aufgrund der Lage und Zugänglichkeit für eine freie und unbeaufsichtigte Nutzung eignen. Auch der Sicherheitsaspekt spielteine Rolle, da die Schulhöfe - anders als öffentliche Spielplätze – oft nicht oder nur schwer einsehbar sind und sich die Kinder daher in Gefahrensituationen nicht bemerkbar machen können. Zudem sind die berechtigten Interessen der Anwohner*innen hinsichtlich der gesetzlichen Lärmschutzregelungen zu berücksichtigen. Daher ist für jeden Standort stets eine Einzelfallprüfung notwendig, ob und in welchem Umfang die Flächen zugänglich gemacht werden können.
Grundsätzlich ist das Konzept darauf ausgelegt, den Kindern und Jugendlichen ein freies und unbeaufsichtigtes Angebot an zusätzlichen Spiel-, Aufenthalts- und Sportmöglichkeiten zu machen. Eine dauerhafte Aufsicht oder Betreuung durch den FreizeitSport München oder andere Träger*innen der Jugendhilfe ist explizit nicht vorgesehen. Dafür sind bei den möglichen Kooperationspartner*innen auch nicht die notwendigen Ressourcen vorhanden.
Das RBS bietet in Zusammenarbeit mit den Kooperationspartner*innen allerdings regelmäßig Aktionstage an wechselnden Standorten an, an denen Spiel- und Sportaktionen durchgeführt werden, um das Konzept des offenen Schulhofes bzw. Schulsportplatzes bekanntzumachen.
Aktuell sind in München 36 Schulhöfe bzw. Schulsportplätze für eine Nutzung außerhalb der Unterrichtszeiten geöffnet. Eine aktuelle Übersicht über den Umfang der geöffneten Flächen sowie weitere Informationen zum Thema sind auf muenchen.de zu finden:
https://stadt.muenchen.de/infos/schulhofoeffnung.
Ich bitte um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.