Das Sendlinger Loch blockiert öffentlichen Raum. SPD fordert ein, dass sich endlich was bewegt!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Simone Burger, Nikolaus Gradl, Christian Köning, Barbara Likus, Andreas Schuster, Christian Vorländer und Micky Wenngatz (SPD/Volt-Fraktion) vom 29.10.2024
Antwort Mobilitätsrefernt Georg Dunkel:
Zunächst möchte ich mich für die späte Rückmeldung entschuldigen.
In Ihrem oben genannten Antrag fordern Sie die Stadtverwaltung auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Baustelleneinrichtung während der Pausierung des Bauvorhabens am „Sendlinger Loch“ so zurückgebaut wird, dass sie sich ausschließlich auf privatem Grund befindet und nicht weiter den öffentlichen Raum blockiert. Des Weiteren wird das Mobilitätsreferat aufgefordert darzulegen, wie lange die Baustelleneinrichtung am Rewe-Park im Zusammenhang mit der Baustelle genehmigt ist und ob das Mobilitätsreferat in dieser Frage im Austausch mit dem Eigentümer der Baustelle steht, um eine Lösung zur Entlastung des öffentlichen Raumes zu finden.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir Ihren Antrag mit diesem Schreiben zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag vom 29.10.2024 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Der Bauzaun entlang der Alramstraße wurde nach Bekanntgabe der Insolvenz des Bauträgers so zurückgebaut, dass der nördliche Gehweg entlang des Baugrundstückes komplett benutzbar ist. Der Bauzaun entlang der Aberlestraße wurde so zurückgebaut, dass durchgehend eine Restgehwegbreite von mindestens 3 m gegeben ist.
Im Grünbereich entlang der Alramstraße, dem sogenannten „Rewe-Park“, befinden sich Schluckbrunnen, die der notwendigen Wasserhaltung während der Bauzeit dienen. Die Aufrechterhaltung der Wasserhaltungsinfrastruktur ist für die Standsicherheit der Baugrube und ebenso für die Wasserhygiene insgesamt zwingend erforderlich, unabhängig davon, ob das Bauvorhaben zeitnah wieder in Angriff genommen wird oder die Baustelle noch länger ohne Bautätigkeit fortbesteht.
Die Einrichtungen werden erst dann nicht mehr gebraucht, wenn die Baustelle so weit fortgeschritten ist, dass die Standsicherheit der Untergeschosse des Gebäudes aus sich selbst heraus gewährleistet und die Betriebssicherheit des Gebäudes durch eine gebäudeeigene Wasserhaltungsinfrastruktur hergestellt ist.Nach Auskunft des Referats für Klima und Umweltschutz (RKU) ist die Bauwasserhaltung im Moment zwar nicht in Betrieb, kann aber bei Bedarf, z.B. bei entsprechenden Niederschlagsereignissen sofort wieder in Betrieb genommen werden, um das Grund- und Niederschlagswasser aus der
Baugrube zu versickern.
Ende Februar 2025 ging im Mobilitätsreferat der Antrag auf Erweiterung der Wasserhaltungsanlage von 6 auf 12 Schluckbrunnen im genannten Grünbereich ein. In die Prüfung des Antrags war das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hinsichtlich der Notwendigkeit und der bauordnungsrechtlichen Genehmigungslage des Gesamtbauvorhabens einzubinden.
Von der Lokalbaukommission (PLAN-HA IV=LBK) erhielt das MOR fol-
gende Antwort:
„Damit die Baufirma zeitnah statische Maßnahmen zur Sicherung der Baugrube in der Alramstr. 14 umsetzen kann, ist die Anordnung weiterer Schluckbrunnen dringend erforderlich. Die Spezialtiefbaufirma hat bereits einen Ponton in die Baugrube herabgelassen, damit die oberste Ankerlage untersucht werden kann. Auf der Grundlage der Ergebnisse kann dann sukzessive der Wasserstand abgesenkt werden. Daher weisen wir auf das dringende Erfordernis der Genehmigung der Schluckbrunnen zur Sicherung der Standsicherheit der Baugrube hin.“
Aus diesem Grund war die Erweiterung der Baustelleneinrichtungsfläche für nunmehr insgesamt 12 Schluckbrunnen im Grünbereich des REWE-Parks zu genehmigen. Die Genehmigung wurde bis Ende 2025 erteilt. Aufgrund der notwendigen Wasserhaltungsinfrastruktur ist eine Öffnung des Grünbereiches deshalb derzeit leider nicht möglich.
Ich bitte um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen. Der Antrag Nr. 20-26/A 05196 ist damit satzungsgemäß behandelt.