Fontänenplatz im Petuelpark: Wie geht es weiter?
Antrag Stadtrat Alexander Reissl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 21.11.2024
Antwort Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne Marie Ehbauer:
Sie haben am 21.11.2024 Folgendes beantragt:
„Die Landeshauptstadt München prüft, wie der Betrieb des Brunnens auf dem Fontänenplatz im Petuelpark baldmöglich, falls nicht anders möglich auch in veränderter Form, wieder aufgenommen werden kann. Dabei sind die finanziellen, gesundheitlichen und umwelttechnischen Aspekte sowie die Verkehrssicherungspflichten miteinander abzuwägen.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 21.11.2024 teilt das Baureferat Folgendes mit:
Der Brunnen auf dem Fontänenplatz wurde im Zusammenhang mit der Realisierung des Petuelparks 2004 fertiggestellt. Der Park befindet sich größtenteils direkt über der Tunneldecke des Petueltunnels. Der gehwegbündige, begehbare Brunnen liegt ebenfalls auf der Tunneldecke. Der Brunnen wird direkt mit dem Wasser des Nymphenburg-Biedersteiner-Kanals gespeist. Die Entwässerung erfolgt über die allgemeine Platzfläche und wurde vor Ort versickert. Ein Kanalanschluss ist nicht vorhanden. Wegen des nicht aufbereiteten Wassers aus dem Nymphenburg-Biedersteiner-Kanal kam es ständig zu einer starken Veralgung und damit zu einer Rutsch- und Unfallgefährdung auf der gesamten begehbaren Fläche der Brunnenanlage. Auch die Umstellung auf Trinkwasser führte nicht zu einer Verbesserung. Der Brunnen musste daher aus Gründen der Unfallverhütung im Jahr 2018 außer Betrieb genommen werden.
Die Brunnenanlage könnte nur dann betrieben werden, wenn sie, ähnlich wie andere begehbare städtische Brunnen (z.B. Stachusbrunnen), mit einer Wasseraufbereitungsanlage betrieben würde. Entsprechendes, mit Algiziden behandeltes Wasser kann nicht versickert werden, sondern müssteüber einen Kanal abgeführt werden. Der Brunnen müsste mit einem Kanalanschluss sowie einer unterirdischen Brunnenstube zur Aufnahme der Umwälzanlage und der erforderlichen Brunnentechnik neu errichtet werden. Aufgrund der Lage des Brunnenplatzes auf dem Deckel des Petueltunnels ist die erforderliche Anbindung an das städtische Kanalnetz sowie die Errichtung einer Brunnenstube in ausreichender Größe nur mit großem Aufwand realisierbar. Im Hinblick auf die zu erwartenden hohen Kosten von mehreren hunderttausend Euro kann ein Neubau der Anlage, insbesondere bei der derzeitigen Haushaltslage, nicht in Betracht gezogen werden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.