Schlechte Feinstaubwerte: Wirksamere Warnungen durch das RKU
Antrag Stadtrat Rudolf Schabl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄH-LER) vom 26.2.2025
Antwort Christine Kugler, Referentin für Klima und Umweltschutz:
Mit Ihrem Schreiben vom 26.2.2025 haben Sie Folgendes beantragt:
Das Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU) wird aufgefordert, bei mehrtägigen schlechten Feinstaubwerten in München in Zukunft über die verschiedensten Kanäle (Rathaus Umschau, Pressemitteilungen, aber auch KATWARN und soziale Medien), gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem städtischen Gesundheitsreferat, vermehrt und öffentlichkeitswirksamer vor dem Phänomen und deren Risiken zu warnen sowie über Verhaltensratschläge zu informieren, um so vulnerable Gruppen zu schützen.
Zur Begründung haben Sie dazu Folgendes vorgetragen:
Die Feinstaubbelastung in München stellt seit 2012 kein großes Problem mehr dar, da die Grenzwerte durchgehend eingehalten werden. In den letzten Wochen führten Inversionswetterlagen jedoch zu erhöhten Feinstaubwerten. Mediziner empfehlen in solchen Fällen, den Aufenthalt im Freien zu reduzieren, insbesondere für Menschen mit Lungenerkrankungen oder Herzproblemen. Zur besseren Information der Bevölkerung wären öffentlichkeitswirksamere Warnungen durch die Stadtverwaltung sinnvoll.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten und teile Ihnen auf diesem Wege Folgendes mit:
Aktuelle Feinstaubsituation in München:
Die in der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung (39. BImSchV) geregelten Feinstaubgrenzwerte werden in München seit 2012 durchgängig eingehalten. Bei Feinstaub wird grundsätzlich zwischen PM10 und PM2,5 unterschieden. Es gibt sowohl Tagesgrenzwerte als auch Jahresmittelgrenzwerte.
Für PM10 beträgt der aktuell gültige gesetzliche Jahresmittelgrenzwert 40 µg/m³. Ab 2030 wird dieser auf 20 µg/m³ gesenkt. Der aktuell gesetzlich gültige Tagesgrenzwert für PM10 liegt bei 50 µg/m³ und darf nicht öfter als 35-mal pro Jahr überschritten werden. Ab 2030 wird dieser Wert auf 45 µg/m³ mit maximal 18 erlaubten Überschreitungen gesenkt. Für PM2,5 beträgt der aktuell gültige Jahresmittelgrenzwert 25 µg/m³. Ab 2030 wirddieser auf 10 µg/m³ reduziert. Zudem wird für PM2,5 ab 2030 ein Tagesgrenzwert von 25 µg/m³ eingeführt, der nicht öfter als 18-mal pro Jahr überschritten werden darf. Grundsätzlich ist erfreulich festzustellen, dass in München bereits jetzt der ab 2030 gültige Jahresmittelgrenzwert für PM10 und PM2,5 eingehalten wird.
In den vergangenen Wochen kam es infolge von Inversionswetterlagen zu einer erhöhten Feinstaubbelastung, die kurzzeitig zu einer Anreicherung der Schadstoffe geführt hat. Die dabei aufgetretenen Überschreitungen blieben jedoch im gesetzlichen Rahmen und sind im Jahr mehrfach möglich.
Zuständigkeit für Warnungen und Informationsangebote:
Laut 39. BImSchV ist in Bayern das Landesamt für Umwelt (LfU) als zuständige Behörde verpflichtet, die Luftqualität zu überwachen und die Öffentlichkeit zu informieren, wenn Grenzwerte für Luftschadstoffe wie Feinstaub (PM10 und PM2,5) überschritten werden. Ebenfalls ist dort festgelegt, wie die Informationen zur Luftqualität zu veröffentlichen sind, einschließlich der Art und Weise der Warnungen und der Bereitstellung von Gesundheitsinformationen. Das LfU übernimmt diese Aufgaben, indem es die Luftqualität kontinuierlich überwacht und über aktuelle Messwerte und Trends informiert sowie bei Überschreitungen der Grenzwerte die Bevölkerung warnt. Dies erfolgt in der Regel über die Website des LfU, Pressemitteilungen und gegebenenfalls auch über lokale Medien und Kommunikationskanäle der zuständigen Behörden. Eine entsprechende Warnung lag für den im Antrag genannten Zeitraum nicht vor.
Neben dem LfU stellt auch das Umweltbundesamt (UBA) auf seiner Webseite (https://www.umweltbundesamt.de/daten/luft/luftdaten) sowie über die App „Luftqualität“ umfassende Informationen zur Verfügung. Diese beinhalten auch Empfehlungen für gesundheitlich besonders betroffene Gruppen. Aufgrund der bereits bestehenden Information sowie Warnung seitens des LfU und dem UBA wird eine zusätzliche Warnung durch die Landeshauptstadt München nicht als notwendig erachtet. Gerne verweisen wir künftig jedoch auf unserer Webseite zu den Immissionsmessungen (www.muenchen.de/messergebnisse) auf die bestehenden Angebote des LfU und UBA, um die Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu informieren.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.