Bayerns erster Waldgarten – „low hanging fruits“ für München
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann, Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) und Fabian Ewald, Jens Luther, Dr. Evelyne Menges, Sebastian Schall (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 22.11.2024
Antwort Baureferentin Dr.-Ing Jeanne-Marie Ehbauer:
Sie haben am 22.11.2024 Folgendes beantragt:
„Die LH München ermöglicht die Errichtung des ersten ‚Urbanen Waldgatens Bayerns‘ auf einer städtischen Fläche. Das Areal soll mind. 1.500 m² groß und gut erreichbar sein. Prioritär soll eine Teilfläche im Michaelianger geprüft werden. 2025 reicht das Referat für Klima- und Umweltschutz bei der KfW den Förderantrag (Fördergrund C.3. ‚urbane Waldgärten schaffen‘ im Rahmen des Bundeszuschusses Nr. 444: ‚Natürlicher Klimaschutz in Kommunen‘) ein, möglichst zeitnah an die Bereitstellung der neuen Fördermittel. Der Verein ‚Urbaner Waldgarten München e.V.‘ wird mit dem für die LH München kostenneutralen Projekt ‚Umsetzung und fortlaufende Pflege des Waldgartens‘ sowie der inhaltlichen Unterstützung bei der Antragstellung beauftragt.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 22.11.2024 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Zunächst möchten wir auf die laufenden Waldgartenprojekte der Stadt Kassel verweisen, die, wie im vorliegenden Stadtratsantrag beantragt, mit Geldern des Bundeszuschusses Nr. 444 „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ (Fördergrund C.3 „Urbane Waldgärten schaffen“) gefördert werden. Im Mai 2023 wurde auf einer öffentlichen Grünfläche der 0,6ha große Waldgarten Kassel-Wahlebach eröffnet, die Eröffnung des 0,8ha gro-ßen Waldgartens Kassel-Helleböhnweg – ebenfalls auf einer öffentlichen Grünfläche – erfolgte im Mai 2024. Beide Kassler Waldgärten wurden als Modellprojekte im Rahmen des Projektes „Urbane Waldgärten: mehrjährig, mehrschichtig, multifunktional“ im Bundesprogramm Biologische Vielfalt realisiert und werden u.a. bis Ende 2027 laufend evaluiert. Die Gesamtin-vestitionskosten für beide Waldgärten beliefen sich auf 1.850.000 Euro, vorfinanziert durch die Stadt Kassel. Das Projekt wurde über die KfW-Bank gefördert, jedoch lag der Eigenanteil der Stadt Kassel bei 463.000 Euro. Aktuell sind in Kassel für die Betreuung der beiden Gärten vier Personen aus der Stadtverwaltung zuständig, darunter zwei für den Gartenbetrieb sowie eine Person für Umweltbildung.
Auch in München wäre theoretisch ein Antrag auf eine Förderung eines Waldgartens über die KfW-Bank im Rahmen des Bundeszuschusses Nr. 444 „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ möglich. Die bisher stattgefundenen Gespräche des Baureferates (Gartenbau) mit Vertreter*innen des Vereins „Urbaner Waldgarten München e.V.“ haben jedoch ergeben, dass der Verein die erforderliche Vorfinanzierung zur Beantragung der Fördermittel der KfW-Bank nicht realisieren kann. Zugleich kann auch das Baureferat (Gartenbau) aufgrund fehlender Ressourcen die Organisation und Betreuung eines Waldgartens – wie derzeit in Kassel praktiziert – nicht übernehmen. Einvernehmliches Ergebnis der stattgefundenen Gespräche war daher ein vorläufiger Verzicht auf eine Antragstellung.
Stattdessen bietet das Baureferat (Gartenbau), wie bereits am 31.7.2024 erfolgt, dem Verein „Urbaner Waldgarten München e.V.“ an, für die bestehende, ökologisch bedeutsame Streuobstwiese am Michaelianger in Berg am Laim zeitnah eine Patenschaft zu übernehmen. Die Patenschaft besteht in der Pflege der vorhandenen Obstbäume, einschließlich Wiesenmahd sowie Ernte und Verwertung der Früchte, und – in Absprache mit dem Baureferat (Gartenbau) – in der zusätzlichen Pflanzung von Obstbäumen und Beerensträuchern. Der genaue Umriss der vom Verein zu pflegenden Fläche ist noch festzulegen. Eine Patenschaftsvereinbarung wird gegenwärtig ausgearbeitet. Es wird dem Verein empfohlen, zunächst für die Dauer von zwei Jahren, die Pflege der bestehenden Fläche mit den ersten zusätzlichen Pflanzungen zu organisieren und durchzuführen, um Erfahrungen zu sammeln, Mitwirkende zu finden und das erforderliche Netzwerk zu bilden.
Darüber hinaus strebt der Verein nach der Patenschaft eine Weiterentwicklung der Fläche an. Die vom Verein angedachten Maßnahmen für die Entwicklung eines Waldgartens (wie z.B. das Anlegen von Beeten und/oder Wegen, die Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten für Gartengeräte, die Vorhaltung von Gießwasser etc.) erfordern die vorherige Ausarbeitung eines detaillierten Konzeptes. Das Konzept des Vereins müsste mit der Verträglichkeit bzgl. der Anforderungen an eine öffentliche Grünanlage undderen Nutzbarkeit durch die Allgemeinheit geprüft werden und das weitere Vorgehen (z.B. Sondernutzungsanträge) sodann abgestimmt werden.Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.