Klimaschutz – jetzt gilt’s! 5. Städtischen Unternehmen Klimaschutz ermöglichen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Katrin Habenschaden, Anna Hanusch, Jutta Koller, Dominik Krause, Sabine Krieger, Sabine Nallinger, Thomas Niederbühl, Angelika Pilz-Strasser, Dr. Florian Roth, Oswald Utz und Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 17.1.2020
Antwort Bürgermeister Dominik Krause:
Mit Antrag vom 17.1.2020 haben Sie Folgendes beantragt:
„Die LH München schafft den notwendigen Rahmen, der es den städtischen Unternehmen ermöglicht einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Dazu gehören auf jeden Fall folgende Maßnahmen:
- Bei Wirtschaftlichkeitsberechnungen wird künftig, wie bei der LH München, ein die Umweltfolgekosten berücksichtigender Preis pro vermiedene Tonne CO2 in Ansatz gebracht.
- Die Ausweitung des Umweltbonus zur Realisierung klimafreundlicher Maßnahmen“
Als Begründung hatten Sie ausgeführt:
„Der Münchner Stadtrat hat im Dezember 2019 neue Klimaziele für die Stadt München verabschiedet, die auch für die städtischen Gesellschaften gelten. Gegenwärtig unterlassen städtische Gesellschaften Maßnahmen zum Klimaschutz häufig noch aus Wirtschaftlichkeitserwägungen. Um den städtischen Gesellschaften bei den Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele mehr Möglichkeiten zu geben und Anreize zu schaffen, sind die derzeitigen von der Stadt vorgegebenen Rahmenbedingungen und Anreizsysteme in diesem Sinne zu verändern.“
Mit der Umsetzung der von Ihnen beantragten Maßnahmen wurde inzwischen aufgrund verschiedener Stadtratsbeschlüsse begonnen. Leider wurde versäumt, Ihren Antrag im Zuge dieser Stadtratsbeschlüsse geschäftsordnungsgemäß zu behandeln.
Ich erlaube mir daher, den Antrag per Brief zu beantworten und kann Ihnen Folgendes mitteilen:
In zwei Beschlüssen wurde das Ziel der Landeshauptstadt München formuliert, sogenannte Klimafolgekosten in ihre Entscheidungen einzubeziehen, um damit die grundsätzliche politische Abwägung sozialer und öko-nomischer Aspekte sinnvoll zu ergänzen. So wurde das damalige Referat für Gesundheit- und Umwelt (RGU) im sogenannten Klimaneutralitätsbeschluss vom 18.12.2019 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 16525, „Bayerisches Versöhnungsgesetz II/Grundsatzbeschluss zur „Klimaneutralen Stadtverwaltung 2030“ und weitere Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität München 2050“) beauftragt, bei Wirtschaftlichkeitsberechnungen künftig ein die Umweltfolgekosten berücksichtigenden Preis pro vermiedene Tonne CO2 in Ansatz zu bringen. Ferner wurde beschlossen, zusammen mit der Stadtkämmerei das bestehende Verfahren für Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen unter Berücksichtigung der Umweltfolgekosten im Lichte des Ziels der klimaneutralen Stadtverwaltung bis 2030 weiterzuentwickeln.
Im Grundsatzbeschluss I „Umsetzung Klimaziele München, Erlass einer Klimasatzung, Erlass einer Klimaratssatzung“ des neu gegründeten Referats für Klima- und Umweltschutz (RKU) vom 20.7.2021 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 03533) wurde das RKU beauftragt, die Klimafolgekosten zusammen mit dem Baureferat und der Stadtkämmerei auf Basis der Methodenkonvention des Umweltbundesamtes zu konkretisieren und anhand von drei Projekten in den Bereichen Bauen, Energie und Mobilität zu validieren und das Verfahren bei der Landeshauptstadt München verbindlich einzuführen.
Weiterhin soll darauf hingewirkt werden, dass die Berechnung der Klimafolgekosten auch bei den Beteiligungsgesellschaften der Landeshauptstadt München transparent dargestellt wird. Dies kann erfolgen, sobald die Methode zur Berechnung innerhalb der Verwaltung abgestimmt und in den erweiterten Wirtschaftlichkeitsberechnungen erfolgreich implementiert wurde.
Außerdem soll nun gemäß Ihrem Antrag der mit dem Integrierten Handlungsprogramm Klimaschutz in München (IHKM) im Jahr 2010 eingeführte und bisher nur in wenigen Bereichen angewandte Umweltbonus im
Hinblick auf die Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis 2030 weiterentwickelt werden (vgl. SV Nr. 08 – 14/V 04165, „Integriertes Handlungsprogramm Klimaschutz in München (IHKM)/Klimaschutzprogramm 2010)“.
2022 wurden dem RKU Personalressourcen für diese Aufgabe bewilligt. Die Stelle für die Klimafolgekostenbewertung konnte zum 1.9.2024 besetzt und damit die Arbeit aufgenommen werden. Bisher wurde, so das RKU, ein Grobkonzept zur Bewertung der Klimafolgekosten auf Basis der Methodenkonvention des UBA erarbeitet. Ferner wird aktuell ein Datenbasiskonzept für den Ausweis von CO₂-Emissionen pro Projekt für die Verwaltungder Landeshauptstadt München konzipiert. Zudem sind erste Schritte gemeinsam mit den beteiligten Referaten zur Auswahl möglicher Beispielprojekte erfolgt. Das RKU plant, den Stadtrat Ende 2025 über die konkretere Ausgestaltung, Zielsetzung und das Vorgehen im Rahmen dieses neuen kommunalen Instrumentes zu informieren.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.