Verkehrswende für München: Tram-Ausbauoffensive
Antrag Stadtrats-Mitglieder Simone Burger, Nikolaus Gradl, Roland Hefter, Christian Müller, Dr. Julia Schmitt-Thiel, Andreas Schuster, Felix Sproll (SPD/Volt-Fraktion) und Paul Bickelbacher, Mona Fuchs, Sofie Langmeier, Gudrun Lux, Dr. Florian Roth, Florian Schönemann, Sibylle Stöhr (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 27.11.2020
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Wir bitten die verspätete Beantwortung zu entschuldigen. Die Geschäftsordnungsfrist konnte leider nicht eingehalten werden, da die Behandlung versehentlich nicht in den vergangenen Beschlüssen zum Bauprogramm eingeflossen ist. Aus diesem Grund behandeln wir den Antrag nun auf diesem Wege schriftlich. Wir bedanken uns für die gewährte Fristverlängerung.
In Ihrem oben genannten Antrag fordern Sie die Stadtverwaltung auf, in enger Abstimmung mit der SWM/MVG, für die Trambahntrassen Tram Y-Nord, Tram Ramersdorf-Neuperlach, Tram Südtangente, Tram Wasserburger Landstraße/(-Haar), Tram Parkstadt-Solln sowie die Erschließung des Gebiets der SEM Nordost Machbarkeitsstudien anzufertigen.
Nach § 60 Abs. 9 Geschäftsordnung (GeschO) dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Zu Ihrem Antrag vom 27.11.2020 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Im Jahr 2021 wurden das Mobilitätsreferat und die Stadtwerke München GmbH vom Stadtrat im Rahmen der Beschlüsse Zwischenbericht Nahverkehrsplan (Sitzungsvorlagen 20-26/V 01848) sowie Ausbau Bahnüberführung Dachauer Straße mit Offenhaltung der Durchfahrt für eine Tram (Sitzungsvorlagen 20-26/V 01448) beauftragt, Machbarkeitsstudien für Tram-Neubaustrecken durchzuführen.
Von insgesamt acht Machbarkeitsstudien ist im Jahr 2025 nach Abschluss der Machbarkeitsstudie Tram Daglfing der Beginn der Machbarkeitsstudie für die Tram-Verlängerung von Moosach nach Dachau vorgesehen. Dar-auffolgend ist entsprechend der aktuellen Planungen die Durchführung der Machbarkeitsstudie für die Tram-Erweiterung der sog. Y-Nord-Trasse, ausgehend vom Petuelring über die Schleißheimer Straße bis zum Lerchenauer Feld, angedacht. Die weiteren, im o.g. Nahverkehrsplan angeführten Machbarkeitsstudien der Tram Neubaustrecken können aufgrund der momentan angespannten Haushaltssituation sowie vorbehaltlich der zukünftigen Entwicklungen erst nach 2027 beginnen.
Bei Betroffenheiten anderer Fachplanungen ist das Mobilitätsreferat bemüht im Rahmen der Möglichkeiten Offenhaltungen für ÖV-Trassen sicherzustellen und steht dazu im Austausch mit den zuständigen Fachreferaten. So wird etwa im Zuge der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen im Bereich des Ortskerns Ramersdorf im Jahr 2025 eine Teilstudie zur Raumaufteilung und Trassenführung für eine künftige Trambahn vergeben. Die Ergebnisse aus dieser Teilstudie werden bei einer späteren Machbarkeitsstudie berücksichtigt.
Ein weiteres Beispiel für die frühzeitige Berücksichtigung einer künftigen Trambahnführung stellt der höhenfreie Ausbau der Bahnunterführung am Germeringer Weg an der Grenze von Aubing zu Freiham als geplante Infrastrukturmaßnahme dar.
Hinsichtlich der zukünftigen Erschließung des Entwicklungsgebietes Münchner Nordosten befindet sich aktuell ein Verkehrsfachgutachten in Ausarbeitung. Die Inhalte bzw. daraus resultierenden Ergebnisse werden anschließend im Rahmen eines integrierten Strukturkonzeptes (Leitplankenplan) seitens des Referates für Stadtplanung und Bauordnung mit weiteren Fachgutachten in Einklang gebracht. Das integrierte Strukturkonzept wird in den Jahren 2025 bis voraussichtlich 2027 erarbeitet. Es wird Grundlage für die weiteren Planungsschritte, städtebaulichen Wettbewerbe und die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung. In diesem werden die Ergebnisse des bisherigen Planungsprozesses, unter anderem die beauftragten Gutachten, zusammengeführt und weitere planerische Erfordernisse abgeleitet.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.