Welche Rolle spielen soziale Aspekte und der Kreislaufgedanke beim Elektro- und Elektronik-Recycling der LH München?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 3.4.2025
Antwort IT-Referentin Dr. Laura Dornheim:
In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgeschickt: „Die Kreislaufwirtschaft zielt auf geschlossene Energie- und Materialkreisläufe ab. Dies verbessert die Nachhaltigkeit des Ressourcenmanagements und verringert die Umweltbelastung. Für den Erfolg der Kreislaufwirtschaft ist somit an erster Stelle die Sicherstellung von Folgenutzungsmöglichkeiten einwandfreier Geräte, ggf. die Instandsetzung, dann die Weiterverwertung von Komponenten und am Ende das Recycling des Elektroschrotts essenziell.
In München existieren zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe für Elektrorecycling, die gleichzeitig sozialpädagogische Arbeitsstätten für sozial benachteiligte Personen sind. Die Entsorgungsfachbetriebe für Elektrorecycling organisieren die Wiederverwendung von Elektroaltgeräten und deren Bauteilen. In den Sozialbetrieben erfolgt zunächst eine Prüfung der Altgeräte auf ihre Funktionstüchtigkeit. Sind die Geräte in einwandfreiem Zustand gelangen sie direkt in den Weiterverkauf. Sind kleinere Reparaturen nötig, können diese von den Sozialbetrieben geleistet werden. Ist eine Reparatur nicht möglich, können die Sozialbetriebe wertvolle Komponenten vor der Geräteschredderung aus dem Elektroschrott extrahieren. Dieser hohe Arbeitsaufwand maximiert die Rückgewinnung wertvoller Ressourcen im Vergleich zur Vermischung aller Materialien infolge des Schredderns. Zusätzlich wird das Risiko der Kontamination wertvoller Ressourcen durch freigesetzte toxische Materialien verringert. Rein wirtschaftlich arbeitende Unternehmen können diese Tätigkeit häufig nicht leisten, da sich die Kosten nicht amortisieren.
Die Einbindung regionaler sozialer Recycling-Betriebe stellt somit einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz, zum Kreislaufgedanken und zur nachhaltigen Abfallwirtschaft dar. Darüber hinaus wird sozial schwachen Bürgern der Rückweg in das Arbeitsleben ermöglicht.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
In welche Abläufe beim Recycling von Elektronik der LH München werden soziale Recycling-Betriebe bereits eingebunden?
Antwort:
Eine Weiterverwertung bzw. Weiterverwendung von Elektro- und Elektronikschrott wird sowohl bei Arbeitsplatzgeräten als auch bei Mobile Devices (inklusive Zubehör) praktiziert. Für Mobile Devices (Smartphones, Tablets und Zubehör) wird der Elektronikschrott über die Gitterboxen des Weißer Rabe recycelt. Gemäß der Aussage des Abfallwirtschaftsbetriebs München (AWM) werden bei der Durchführung der Recyclingmaßnahmen Sozialbetriebe grundsätzlich auf Grundlage der Ausschreibungsunterlagen verpflichtend miteingebunden.
Unsere weiteren Vertragspartner veranlassen regelmäßige Marktsondierungen, um speziell die Entsorgung von IT-Hardware nicht nur umweltfreundlich, sondern auch sozial verantwortungsvoll zu gestalten.
Es sind Gespräche mit AMW Halle 2 in Planung, um zu prüfen, wie Hardware von it@M der Halle 2 zur Verfügung gestellt werden kann.
Frage 2:
Nutzen die IT-Leasingpartner der LH München soziale Entsorgungsfachbetriebe für die Weiternutzung der Elektrogeräte?
Antwort:
Die Beschaffung der Elektro- und Elektronikgeräte (Arbeitsplatzausstattung, Mobile Devices wie Smartphones und Tablets und Zubehör) erfolgt nicht über Leasingverträge beziehungsweise Leasingpartner, sondern über Rahmenvereinbarungen.
Ansonsten verweisen wir auf unsere Antwort zu Frage 1.
Frage 3:
Welche Optionen stehen der LH München offen, um Einfluss auf die Aspekte der Kreislaufwirtschaft und sozialen Verantwortung bei den IT-Leasingpartnern zu nehmen?
Antwort:
Hinsichtlich Beschaffung und Recycling für Mobile Devices besteht, wie in Frage 2 bereits erwähnt, kein Leasingvertrag. Der Aspekt der Kreislaufwirtschaft und sozialen Verantwortung wird für Mobile Devices bereits in allen Ausschreibungen berücksichtigt.
Grundsätzlich gibt es auf der Seite www.muenchen.de bereits Hinweise auf nachhaltige Kreislaufwirtschaft. Unter anderem mit der Information über das Team Circular Economy Beratungsstelle (CEB) Beratung zur Circular Economy, Kreislaufwirtschaft – Team Circular Economy Beratungsstelle CEB – Landeshauptstadt München oder auf der Seite für Start-Ups, die indem Bereich Kreislaufwirtschaft Circular Startups in München – Landeshauptstadt München aktiv werden.
Sowohl auf dieser Internetseite könnten weiterführende Themen wie Inklusion, faire Arbeitsbedingungen, Transparenz und Berichterstattung stärker in den Fokus gerückt werden.
Zudem können wie bei den bereits erfolgten Ausschreibungen die Punkte faire Arbeitsbedingungen, Inklusion und Transparenz und Berichterstattung in künftigen Ausschreibungen je nach Marktbedingungen ausgebaut und optimiert werden. Um mögliche Synergien und Einsparungen sowie Verbesserungen in der Nachhaltigkeit der Eigenbetriebe zu erzielen, stand und steht, gemäß der Aussage des AWM, dieser gerne für weitere Kooperationen bei der Entsorgung von Elektroaltgeräten mit it@M bereit.
Frage 4:
Wie wurden die Monitore, die durch Daisy-Chain-Monitore ersetzt wurden, wiederverwendet oder recycelt?
Antwort:
Das Recycling der Monitore erfolgte über Unternehmen mit einer Zertifizierung gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung (efbV), die von unserem direkten Vertragspartner beauftragt wurden.
Die Monitore wurden manuell demontiert, sortiert und schadstoffentfrachtet. Die so gewonnenen Rohstoffe wurden weiterverwertet.
Im Zuge des Recyclings der Monitore konnten im Jahr 2024 Einsparungen bei der CO2 Emission in Höhe von 305 Tonnen und 416.505 Liter Wasser generiert werden.
Mit einer Wiederverwendungs- bzw. Wiederverwertungsquote von 96,53% konnten 109 Tonnen Material (u.a. Edelmetalle, Batterien, Glas, Plastik) dem Recyclingprozess zugeführt werden.
Frage 5:
Was geschieht derzeit mit den Computern und Handies der Mitarbeiter nach dem Ablauf der Leasingzeit?
Antwort:
Nach Ablauf der Lebenszyklusphase von Geräten oder durch einen nicht reparablen Defekt wird die Hardware (Arbeitsplatzausstattung, Mobile Devices wie Smartphones oder Tablets, Zubehör) den Vertragspartner*innen zur Weiterverwertung oder Wiederverwendung zugeführt.Grundsätzlich gilt, dass it@M als zentraler IT-Dienstleister der Stadtverwaltung München regelmäßig große Stückzahlen an ausgemusterter Hardware zu verwalten hat, für die entsprechende Vereinbarungen mit unseren Vertragspartner*innen vorliegen. Zusammen mit unseren Vertragspartner*innen werden für ausgemusterte Hardware die Möglichkeiten einer Weiterverwertung oder Wiederverwendung geprüft. Nach entsprechender Prüfung und Beurteilung führen die Vertragspartner*innen die Hardware dem jeweils zugedachten Verwendungszweck zu.
Durch eine längere Nutzungsdauer verbessert sich die Umweltbilanz und auch die Wirtschaftlichkeit. Wir prüfen daher, die Nutzungsdauer von Geräten mittels Updatezusicherungen durch entsprechende Vereinbarungen mit den Herstellern zu verlängern.
Für detailliertere Informationen zum Thema Green IT möchten wir gerne auf unsere Antwort zu einem Stadtratsantrag im Jahr 2022 hinweisen (Link: https://ris.muenchen.de/ris/antraege/StRAntragDetail?25&RisId=7310292).
Wie unter Frage 2 ausgeführt, arbeiten wir nicht mit Leasingpartnern zusammen.
Frage 6:
Sollten die sozialen Recycling-Betriebe derzeit nicht von den IT-Leasingpartner eingebunden werden, plant die LH München in Zukunft eine Zusammenarbeit zu unterstützten, z.B. durch Einbezug dieses Aspektes in das Punktesystem bei der Ausschreibung?
Antwort:
Bereits jetzt haben gemäß §118 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) öffentliche Auftraggeber die Möglichkeit, bestimmte Vergabeverfahren auf Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Unternehmen zu beschränken, deren Hauptziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen ist. Diese Unternehmen werden oft als Inklusionsbetriebe bezeichnet und sind in der Regel von der Umsatzsteuer befreit.
Wenn die Ausschreibung nicht nur auf die oben genannten Werkstätten und Inklusionsbetriebe beschränkt ist, sondern auch andere Unternehmen teilnehmen dürfen, gibt es eine besondere Regelung:
- Bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der Preis des bevorzugten Unternehmens (also eine Werkstatt für behinderteMenschen, eine Blindenwerkstatt oder ein Inklusionsbetrieb) mit einem Abschlag von 15% berücksichtigt. Das bedeutet, dass der Preis des bevorzugten Unternehmens um 15% reduziert wird, um zu prüfen, ob es wirtschaftlicher ist als die anderen Angebote.
- Ein bevorzugtes Unternehmen erhält dann den Zuschlag, wenn sein Angebot mindestens genauso wirtschaftlich ist wie das beste Angebot eines anderen Unternehmens.
Auch wenn ein bevorzugtes Unternehmen (also eine Werkstatt für behinderte Menschen, eine Blindenwerkstatt oder ein Inklusionsbetrieb) im ersten Schritt als wirtschaftlicher bewertet wird, sollte dieses Unternehmen auch eine Nachhaltigkeitsstrategie vorweisen, die über das Thema Recycling hinausgeht und alle 4 Säulen des ESG (Environmental, Social & Governance bzw. Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) umfasst (ökologische Nachhaltigkeit, soziale Ver-antwortung, Governance und wirtschaftliche Nachhaltigkeit).
Der Abfallwirtschaftsbetrieb München nimmt dazu wie folgt Stellung: Bei der Entsorgung und Verwertung von Elektro- bzw. Elektronikgeräten über den Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) werden Sozialbetriebe grundsätzlich auf Grundlage der Ausschreibungsunterlagen verpflichtend mit eingebunden. Eine Wertung erfolgt jedoch nicht über ein Punktesystem, sondern über verpflichtende Vorgaben, die die Zusammenarbeit zwischen dem AWM, den Sozialbetrieben und den externen, zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben betreffen. An dieser Vorgehensweise soll auch künftig festgehalten werden.
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft und das Kommunalreferat (AWM) haben das Antwortschreiben mitgezeichnet.