Fuß- und Radwegbrücke Giesinger Berg errichten
Antrag Stadträte Andreas Babor, Hans-Peter Mehling und Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 27.2.2025
Antwort Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer:
Sie fordern in Ihrem Antrag das Baureferat auf, sich zum Bau der Fuß- und Radwegbrücke am Giesinger Berg zu bekennen und die hierfür nötigen Mittel im Mehrjahresinvestionsprogramm zu berücksichtigen, um eine schnellstmögliche Umsetzung zu gewährleisten. Gemäß Ihrem Antrag soll zur Gegenfinanzierung auf den Umbau der Karl-Theodor-Straße und der Lindwurmstraße verzichtet werden.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag mit Schreiben zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag vom 27.2.2025 teilt das Baureferat Folgendes mit:
Das Baureferat wurde beauftragt, die Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität im Straßenraum im Rahmen des Radentscheidprojekts Lindwurmstraße (Stadtbezirke 2 und 6) umzusetzen. Dies geschieht gemäß Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 2.10.2024 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 10376). Derzeit wird die Ausführung einer temporären Zwischenlösung zwischen Goetheplatz und Sendlinger-Tor-Platz vorbereitet, mit einem geplanten Baubeginn im August 2025. Für die dauerhafte bauliche Lösung zwischen Goetheplatz und Aberlestraße/Lindwurmstraße werden momentan die Bestandsvermessung sowie die Entwurfsplanung erstellt.
In Bezug auf die Maßnahme zur Optimierung des Radverkehrs in der Karl-Theodor-Straße zwischen Schleißheimer Straße und Bonner Platz wurde das Baureferat mit Beschluss des Bauausschusses des Stadtrates vom 11.2.2025 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 14218) beauftragt, die Ausführung vorzubereiten und die verwaltungsinterne Genehmigung herbeizuführen, sofern die genehmigte Kostenobergrenze von 9,5 Mio. Euro eingehalten wird. Auch hier erfolgt derzeit die Vorbereitung der Ausführung, der Baubeginn ist für Ende 2025 geplant.
Zur Erfüllung der vom Stadtrat erteilten Aufträge ist das Baureferat bereits vertragliche Verpflichtungen eingegangen. Aufgrund dessen und oben genannten Ausführungen kann Ihrem Antrag nicht entsprochen werden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.