Umweltverträglichkeit der Windkraftanlagen in München und den Beteiligungen
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AFD) vom 25.4.2025
Antwort Dr. Christian Scharpf, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 25.4.2025 führten Sie als Begründung aus: „Die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf ihre Umwelt werden bereits kritisch von der Wissenschaft untersucht und hinterfragt:
https://magazin.tu-braunschweig.de/pi-post/offshore-windenergie-lack-ab/
https://www.ingenieur.de/technik/fachbereiche/energie/windraeder-und-ihre-auswirkungen-aufumwelt-und-gesellschaft/
https://www.agrarheute.com/management/agribusiness/studie-windraeder-beeinflussenmikroklima-558040
Bereits während des Betriebes können bereits Umweltkontamination mit Micropartikeln auftreten, die sich durch natürliche Erosion beim Betrieb der Anlagen vom Turbinenblatt ablösen und sich in Gewässern, Erde, Fischen und Tieren nachweisen lassen.
Die Auswirkungen auf die Insekten- und Vogelwelt durch Windräder stehen außer Zweifel. Insekten, Fledermäuse und Vögel sterben entweder durch Aufprall auf den Rotorblättern oder durch Verhungern, wenn die Elterntiere getötet wurden.
Zudem ist die Entsorgung von Windkraftanlagen noch nicht gelöst. Diese enden derzeit vorwiegend auf Giftmülldeponien, da deren Material nicht wiederverwendet werden kann.“
Die in Ihrer Anfrage gestellten Fragen können auf Basis einer Stellungnahme der Stadtwerke München GmbH (SWM) wie folgt beantwortet werden:
Frage 1:
Wie lange sollen die beiden Münchner Windkraftanlagen in Betrieb bleiben?
Antwort der SWM:
„Beide Windkraftanlagen sollen so lange in Betrieb bleiben, wie sie wirtschaftlich betrieben werden können. WEA Fröttmaning voraussichtlich bis mindestens bis Ende 2029, WEA Deponie NW voraussichtlich bis mindestens Ende 2041.“
Frage 2:
Wurde in den Verträgen festgelegt, wie die Entsorgung stattzufinden hat und wer diese Kosten trägt? Bitte Angaben der Zeitpunkte und Nennung des zuständigen Kostenträgers und der voraussichtlichen Kosten.
Antwort der SWM:
„Die Art der Entsorgung wurde nicht vertraglich festgelegt. Die Kosten für den Rückbau und die Entsorgung der Anlagen tragen die Stadtwerke München. Der Zeitpunkt der Entsorgung deckt sich mit dem Ende des Betriebes der Anlagen (siehe Frage 1).
Die Entsorgung wird zum fälligen Zeitpunkt nach Stand der Technik durchgeführt werden. Die Entsorgungskosten befinden sich für beide Anlagen im branchenüblichen Bereich.“
Frage 3:
Wurde vor Inbetriebnahme die Werkstoffe und Materialien der Windräder jeweils auf Giftstoffe geprüft?
Antwort der SWM:
„Beide Windkraftanlagen sind von einem deutschen Hersteller, der entsprechende Rechtsnormen einhalten muss.“
Frage 4:
Wurden Garantien vom Hersteller bzgl. der Umweltverträglichkeit gegeben?
Antwort der SWM:
„Siehe Antwort 3.“
Frage 5:
Wie kontrolliert die SWM, ob Giftstoffe oder Microplastikteile abgesondert oder sonstige negativen Folgen auf die Umwelt rund um die zwei Windräder auftreten? Gibt es Messstellen in der Umgebung?
Antwort der SWM:
„Im Rahmen der zwei- bis vierjährigen Rotorblattprüfungen wird potenzieller Abrieb festgestellt. Es gibt keine Kontrollen von Giftstoffen oder Microplastik in der Umgebung der Windkraftanlagen.“
Frage 6:
Wie wird bei den Beteiligungen der SWM an Windparks sichergestellt, dass die Entsorgung umweltfreundlich geschieht?
Antwort der SWM:
„Die Entsorgung der Windkraftanlagen aus Beteiligungen der Stadtwerke München wird nach dem dann geltenden Stand der Technik erfolgen.“
Frage 7:
Wurden Abriebschäden an den beiden Windrädern in München festgestellt?
Antwort der SWM:
„Technisch bedingt gibt es Verschleiß an den Rotorblättern der Windkraftanlagen. Dieser wird bei Bedarf instandgesetzt.“
Frage 8:
Wurden Abriebschäden an den Windrädern von beteiligten Firmen gemeldet und beseitigt?
Antwort der SWM:
„An der Windkraftanlage Deponie NW wurden bisher keine Abriebschäden festgestellt. An der Windkraftanlage Fröttmaning gab es altersbedingt üblichen Verschleiß an den Rotorblättern.“
Frage 9:
Wenn ja, in welchen Windparks und welche Reparaturkosten wurden verursacht?
Antwort der SWM:
„Wir bitten um Verständnis, dass wir zu Kosten keine Auskünfte geben. Sie unterliegen der Vertraulichkeit.“
Frage 10:
Was hat die Entfernung von Insekten auf den Rotorblättern der Münchner Windräder jeweils in den letzten drei Jahren gekostet? Wie viele Kilogramm wurden entfernt?
Antwort der SWM:
„Eine Entfernung von Insekten wird nicht durchgeführt. Die regelmäßigen Überprüfungen der Rotorblätter geben auch keinen Anlass dazu.“
Frage 11:
Wie viele Vögel- und Fledermauskadaver wurden in den letzten drei Jahren rund um die Münchner Windräder entfernt? Was hat dies gekostet?
Antwort der SWM:
„Den Stadtwerken München ist nicht bekannt, dass Tierkadaver entfernt wurden.“
Frage 12:
Die Windkraftanlage Fröttmaning hat offenbar im Gegensatz zur Windkraftanlage Freimann keinen Abschaltschutz für Fledermäuse. a.Wird für diese stattdessen eine jährliche zweckgebundene Abgabe nach § 6 WindBG bezahlt?
b.Wenn ja, in welcher Höhe?
Antwort der SWM:
„Zu a.
Es wird keine jährliche Abgabe nach § 6 WindBG entrichtet. Laut zitiertem Gesetz (§ 6 WindBG) wird eine jährliche Zahlung fällig, sofern Schutzmaßnahmen für Vögel angeordnet werden. In der Genehmigung für die WEA Fröttmaning sind Auflagen bzgl. Fledermäusen nicht enthalten. Zu b.
Siehe Antwort 12a.“
Frage 13:
Die Windkraftanlage Freimann hat 2020 bis 2022 ein Fledermausmonitoring mit Abschaltung betrieben. Wird dies weitergeführt? a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wird für diese Anlage eine Abgabe nach § 6 WindBG geleistet? c. Wenn ja, in welcher Höhe?
Antwort der SWM:
„Das Fledermausmonitoring wird nicht weitergeführt.
Zu a.
Die Genehmigungsbehörde hat den Zeitraum des Fledermausmonitorings festgeschrieben.
Zu b.
Eine Abgabe nach § 6 WindBG wird für die Windkraftanlage nicht geleistet.
Zu c.
Siehe Antwort 13b.“
Frage 14:
Gibt es Messstationen bzgl. Vibrationen und Infraschall, die die Auswirkungen der Münchner Windkraftanlagen auf die Vogelpopulation und das Wildtierverhalten z.B. in der Fröttmaninger Heide überwachen?
a. Wenn nein, wie wird stattdessen die Wirkung auf die Umgebung kontrolliert?
b. Wenn nein, wie wird sichergestellt, dass die Vogelpopulationen in der Umgebung nicht beeinträchtigt werden?
Antwort der SWM:
„Es sind keine Messstationen für Vibrationen oder Infraschall installiert, welche Auswirkungen der Münchner Windkraftanlagen auf Wildtiere überwachen.
Zu a.
Den Stadtwerken ist nichts bekannt.
Zu b.
Durch ein Umweltverträglichkeitsgutachten wurde vor dem Bau der Windkraftanlagen sichergestellt, dass potenzielle Beeinträchtigungen auf Wildtiere innerhalb der gesetzlichen Grenzen liegen.“
Frage 15:
Wieviel Prozent der aus dem Wind entnommenen Energie wurde bei den beiden Anlagen in München 2024 in elektrischen Strom und wieviel in Wärme umgewandelt?
Antwort der SWM:
„Der Wirkungsgrad zur Stromerzeugung ist ca. 90%. Die restlichen 10% sind mechanische und elektrische Verluste.“
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.