Wer verantwortet die Führung des Radverkehrs an der Baustelle in der Wörthstraße?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Veronika Mirlach und Thomas Schmid
(Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) 25.3.2025
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
In Ihrer Anfrage vom 25.3.2025 legen Sie folgenden Sachverhalt zu Grunde:
„Die tz berichtete am 24.3.2025 über ,Münchens irrsten Radweg'. Wir halten die Führung des Radverkehrs über den schmalen Gehweg für gefährlich.“
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich gerne wie folgt:
Frage 1:
Wer hat die Führung des Radverkehrs über den Gehweg angeordnet?
Antwort:
Antragstellende müssen entweder in Form einer Beschreibung oder eines Planes darlegen, wo und wie die jeweilige Baustelle verortet ist und welches „Stadtmobiliar“, wie z.B. Freischankflächen, Schanigärten, Behindertenparkplätze usw. von der Baustelle betroffen sind. Auf Basis dieser Angaben entscheidet das Mobilitätsreferat (MOR) über die Verkehrsführung und gegebenenfalls über die Verlegung von Stadtmobiliar.
Für die Baumaßnahme waren im Antrag und im dazugehörigen Verkehrszeichenplan der bauausführenden Firma, der dem Mobilitätsreferat vorgelegt wurde, die vorhandenen Freischankflächen nicht eingetragen. Die Antragstellung erfolgte somit auf der Grundlage falscher Angaben. Dem Mobilitätsreferat stehen mit dem Flächennutzungsprogramm (FluZ) und dem Spartenkoordinierungsprogramm (SpaKoo) digitale Programme zur Verfügung, die in den 1990er Jahren programmiert und ausgeliefert wurden. Diese eignen sich nur in sehr limitierter Weise die komplexen Verhältnisse vor Ort abzubilden. Aktuell steht die Frage der Finanzierung eines Nachfolgesystems zur Diskussion, welches für die Sachbearbeitung zwingend notwendig ist. Das FluZ hat keine grafische Oberfläche aus der erkenntlich wird, wenn es einen Flächenkonflikt gibt. Eine Inaugenscheinnahme jedes Antrages auf Sondernutzung vor Ort würde unsere Bearbeitungskapazitäten bei ca. 6500 Baumaßnahmen pro Jahr nur im Bezirk Süd vollkommen sprengen.Das Mobilitätsreferat hat nach Kenntnis der Freischankfläche den Verkehrszeichenplan ändern lassen und mit Schreiben vom 26.3.2025 einen Bescheid mit dem von behördlicher Seite korrigierten Verkehrszeichenplan an die Baufirma versandt.
Für Radfahrer*innen gibt es nach Umsetzung der Korrektur folgende zwei Alternativen:
- die Umleitung für den Radverkehr über die Metzstraße, Sedanstraße, Steinstraße, Preysingstraße (Alternative 1)
- die Weiterfahrt auf der Fahrbahn neben den Tramgleisen (Alternative 2)
Die dahingehend angepasste Beschilderung erfolgte durch die Baufirma am 27.3.2025.
Frage 2:
Wie schätzt das zuständige Referat die Sicherheit für Fußgänger, Radfahrer und Nutzer der Freischankflächen ein?
Antwort:
Die danach angeordnete Verkehrslenkung ist verkehrssicher (vgl. hierzu Antwort zu Nr. 1).
Inzwischen wurde die Maßnahme beendet.
Frage 3:
Wie lange soll der Radverkehr über den Gehweg geführt werden?
Antwort:
Der Radverkehr wird in der danach angeordneten Verkehrslenkung nicht (mehr) über den Gehweg geführt (vgl. hierzu Antwort zu Nr. 1). Die Maßnahme ist beendet.
Frage 4:
Wäre es eine Alternative, den Radverkehr über die Straße/eine Nebenstraße zu führen bzw. die Radfahrer dazu aufzufordern, ihr Fahrrad auf dem kurzen Teilstück zu schieben?
Antwort:
Für die Führung des Radverkehrs wurden zwei Alternativen vor Ort angeboten (vgl. hierzu Antwort zu Nr. 1). Alternative 1 bot dabei eine Führung über das lokale Nebenstraßennetz an.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.