Flächennutzungsplan (FNP) der Perlacher Böglwiese korrigieren!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/ München-Liste) vom 13.5.2024
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
In Ihrem Antrag führen Sie Folgendes aus: „Die Festsetzung der Perlacher Böglwiese wird im städtischen FNP von ‚Gemeinbedarfsfläche Erziehung‘ zu ‚Gemeinbedarfsfläche Sport‘ oder ‚allgemeine Grünfläche‘ geändert. Begründung: Die Perlacher Böglwiese wird aktuell trotz zahlreicher Petitionen und gegen den Widerstand der Anwohner*innen als Ausweichstandort während der Bauarbeiten der Grundschule am Theodor-Heuss-Platz. Leider wurden alternative Standorte zu spät oder nicht lösungsorientiert geprüft, da Containeraufstellungen auf Wiesen günstiger und schneller durchgeführt werden können. In fünf Jahren soll die Böglwiese wieder ihrer ursprünglichen Nutzung als Naherholungs- und Sportfläche zugeführt werden. Damit die Wiese dann dauerhaft vor jeglicher (auch temporärer) Bebauung geschützt wird, soll der FNP entsprechend geändert werden.“
Zu Ihrem Antrag vom 13.5.2024 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung mit, dass sehr ähnliche Anliegen bereits in der Sitzungsvorlage 20-26/V 10063 (Schul- und Kitabauoffensive–Sachstandsbericht 2023) des Referats für Bildung und Sport vom 27.7.2023 behandelt wurden. In diesem Beschluss wurde ausführlich die Prüfung von Alternativstandorten dargestellt als auch eine Änderung der Gemeinbedarfsfläche in eine Allgemeine Grünfläche im Flächennutzungsplan abgelehnt.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns daher, Ihren Antrag als Brief zu beantworten
Die Grundstücksfläche an der Putzbrunner Straße Ecke Heinrich-Lübke-Straße wird im Flächennutzungsplan als Gemeinbedarfsfläche Erziehung dargestellt. Sie liegt innerhalb des Bebauungsplans Nr. 1712, der die Fläche als Gemeinbedarfsfläche Grundschule festsetzt. Somit handelt es sich planungsrechtlich gesehen um eine Gemeinbedarfsfläche, die als Flächenvorrat für mögliche Schulbedarfe vorgesehen ist. Schulbedarfe beinhalten nicht nur Gebäude, sondern auch die zugeordneten Freiflächen für Pausen und Sport. Solche Flächen werden in einer wachsenden Stadt benötigt, um die Schulversorgung langfristig zu sichern. Immer wieder werden Standorte für befristete Pavillonanlagen entweder zur Unterbringung von Spitzenbedarfen oder für Ausweichquartiere bei Bautätigkeiten gesucht.Diese Fläche wird aktuell dringend als Ausweichquartier während der Bauzeit für die Grundschule am Theodor-Heuss-Ring benötigt, da nach einer ausführlichen Standortuntersuchung kein anderer passender Standort gefunden wurde.
Es ist vorgesehen und notwendig, die Fläche auch in Zukunft weiterhin als Flächenvorrat für mögliche Schulbedarfe beizubehalten. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird die Fläche aber voraussichtlich auch in Zukunft nicht für ein dauerhaftes Schulgebäude benötigt und soll nach einem Abbau der Pavillons in Gänze wieder als Freifläche für die umliegenden Schulen und wie bisher der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans waren gem. § 1 Abs. 6 BauGB u.a. die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse, die Belange von Sport, Freizeit und Erholung und auch die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Daher sind die genannten Belange bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1712 berücksichtigt und abgewogen worden. Dabei wurde im Nordwesten des Bebauungsplangebietes angrenzend an das alte Perlacher Schulhaus eine ca. 3.840 m2 große öffentliche Grünfläche festgesetzt, die aber gerade nicht den Bereich der Böglwiese umfasst.
Wie schon im oben erwähnten Beschluss ausgeführt, wird die Darstellung der Gemeinbedarfsfläche Erziehung im Flächennutzungsplan aus Gründen einer vorrausschauenden Flächenvorratspolitik beibehalten.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.