Die sommerlichen Hitzewellen stellen Münchens Bildungs- und Betreuungseinrichtungen vor Herausforderungen. Die Stadt München reagiert darauf mit einem umfassenden Maßnahmenpaket für den Hitzeschutz an Schulen, Kitas und weiteren Bildungseinrichtungen. Bereits Anfang Juni hat das Referat für Bildung und Sport alle Schulen und Kitas in einem Schreiben umfassend darüber informiert, wie mit Hitzebelastungen umzugehen ist. Darin enthalten sind praxisnahe Empfehlungen, gesetzliche Grundlagen sowie konkrete Vorschläge für vorbeugende und akute Maßnahmen, die vor Ort eigenverantwortlich umgesetzt werden können.
Individuelle Hitzeschutzpläne für jede Einrichtung
Mit Unterstützung des Referats für Bildung und Sport haben alle städtischen Einrichtungen individuelle Hitzeschutzpläne entwickelt. Diese enthalten konkrete Hinweise, wie zum Beispiel das Lüftungsverhalten an die Tageszeiten anzupassen ist, wie die Sonnenschutzsysteme vorausschauend zu nutzen sind und ab wann der Umzug in kühlere Ausweichräume angeraten wird.
Steigt die Raumtemperatur auf 30 Grad oder mehr, sind weitere Maßnahmen erforderlich: die Bereitstellung geeigneter Getränke, Anpassung der Unterrichtsinhalte und Pausenregelungen, bis hin zu Abkühlungsmöglichkeiten wie kaltem Wasser für Handgelenke. Ab 35 Grad Raumtemperatur ist für die Zeit der Überschreitung Unterricht in dem jeweiligen Raum nicht mehr zulässig – es muss auf andere Orte oder Distanzunterricht ausgewichen werden.
Präventive und bauliche Maßnahmen im Fokus
Um Hitzebelastungen möglichst zu vermeiden, liegt ein besonderer Fokus auf der baulichen Prävention. Die Stadt überprüft bestehende Sonnenschutzvorrichtungen, Lüftungsanlagen und Nachrüstungsmöglichkeiten. Schulen und Kitas können Defekte unkompliziert über ein Ticketsystem melden. Zusätzlich können Einrichtungen Sonnenschirme, Außenmöblierung oder natürliche Beschattung durch neue Baumpflanzungen beantragen. Auch Maßnahmen wie das Nachrüsten geeigneter Wasserhähne zur Trinkwasserversorgung, die Ausstattung mit Thermometern zur Temperaturdokumentation sowie die gezielte Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen für Hitzeschutz sind Bestandteil des Konzepts.
Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, dass der Freistaat Bayern keine gesetzliche oder sonstige rechtsverbindliche Regelung getroffen hat, wonach Schüler* ab einer bestimmten Temperatur oder unter sonstigen bestimmten Voraussetzungen hitzefrei gewährt wird. Dies bedeutet jedoch nicht, dass hitzefrei nicht möglich ist. Die Entscheidung hierüber liegt im alleinigen Verantwortungsbereich der jeweiligen Schulleitung.
Vor diesem Hintergrund gilt generell: Die Verantwortung für den konkreten Umgang mit Hitzeereignissen liegt bei der jeweiligen Schule bzw. Einrichtung. Auch die Information der Familien erfolgt durch die Schul- bzw. Einrichtungsleitung vor Ort. Deshalb empfiehlt die Stadt München allen Eltern und Erziehungsberechtigten, sich bei Fragen, Anregungen oder Kritik direkt an die jeweilige Schule oder Betreuungseinrichtung zu wenden.