Zaun auf dem Grünstreifen in der Zeppelinstraße
Anfrage Stadträte Hans Hammer und Jens Luther (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 9.4.2025
Antwort Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer:
In Ihrer schriftlichen Anfrage vom 9.4.2025 zum Thema Zaun auf dem Grünstreifen in der Zeppelinstraße führen Sie Folgendes aus: „Im Rahmen der Umsetzung der neuen Raumaufteilung in der Zeppelinstraße wurde zwischen dem neu errichteten Zweirichtungsradweg und der Fahrbahn für den MIV der gesamte Grünstreifen mit einem Zaunelement ausgestattet. In diesem Zusammenhang ergeben sich Fragen zu den Kosten und zur Vereinbarkeit dieses Zauns mit Rettungs- und Einsatzfahrten.“
Ihre Fragen beantworten wir wie folgt:
Frage 1:
Welche Gesamtkosten sind allein für die Errichtung des Zauns auf dem Sicherheitstrennstreifen in der Zeppelinstraße angefallen?
Antwort:
Die Gesamtkosten für den Zaun in der Zeppelinstraße liegen bei rund 23.000 Euro brutto.
Frage 2:
Wurde im Rahmen der Planung eine Abstimmung mit Rettungsdiensten und Feuerwehr hinsichtlich der Überfahrbarkeit bzw. Passierbarkeit dieses Bereichs vorgenommen?
Antwort:
Die Branddirektion und die Polizei wurden im Rahmen der Planung vom Baureferat beteiligt. Zur Planung inkl. Zaun im Sicherheitstrennstreifen besteht Einverständnis.
Frage 3:
Wie soll sichergestellt werden, dass Einsatzfahrzeuge im Bedarfsfall den Radweg als Ausweichstrecke, Aufstellfläche zu den Anleitern oder Zufahrt nutzen können, wenn ein durchgehender Zaun dies blockiert?
Antwort:
Zu dieser Fragestellung hat die Branddirektion Folgendes mitgeteilt:
- „Keine hilfsfristrelevante Straße: Die Zeppelinstraße ist für die FW 1 keine primäre Ausrückstrecke, sodass sie unsere Hilfsfristen nicht beeinflusst.
- Richtung der Ausrückung: Unsere Einsatzfahrzeuge verlassen die Wache in der Regel in die entgegengesetzte Richtung und nicht entgegen der Fahrtrichtung der Einbahnstraße.
- zweiter Rettungsweg: Für das Aufstellen der Drehleiter reicht die Straßenfläche aus; der Radweg wird dafür nicht benötigt, sodass der zweite Rettungsweg auch ohne Nutzung des Radwegs sichergestellt ist.
- Befahrbarkeit des Radwegs: Unabhängig von einem möglichen Zaun bleibt der Radweg am Anfang und Ende weiterhin für Feuerwehrfahrzeuge zugänglich.
Damit bestehen aus Sicht der Branddirektion sowohl mit als auch ohne Zaun keine einsatztaktischen Einschränkungen.“
Frage 4:
Welche alternativen baulichen oder gestalterischen Lösungen wurden geprüft, um eine sichere Trennung zwischen Fahrbahn für dem MIV und Radweg zu erzielen?
Antwort:
Bereits der Bordsteinabstich zwischen Fahrbahn und Radweg von 12cm stellt eine sichere Trennung dar.
Das Baureferat wurde im Rahmen des Beschlusses des Mobilitätsauschusses „Entscheidungsvorschlag zur künftigen Raumaufteilung der Zeppelinstraße zwischen Rosenheimer Straße und Kreuzplätzchen (Stadtbezirk 5)“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 06100) vom 28.9.2022 beauftragt, in der vertieften Planung die Gestaltung des Schutzstreifens zu entwickeln. Zunächst wurden im Rahmen der Planung in Abstimmung mit dem Mobilitätsreferat Protektionselemente vorgesehen. Im Zuge der Planung kam der Wunsch auf, statt einem gepflasterten Sicherheitstrennstreifen diesen zu entsiegeln und zu begrünen. Hierzu wurden im Projektgenehmigungsbeschluss des Bauausschusses „Platzgestaltung Rosenheimer Straße/Lilienstraße/Zeppelinstraße Programm Fünf Plätze attraktiv neu gestalten“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 10784) vom 7.11.2023 Baumschutzbügel zum Schutze der Begrünung in der Planung zunächst vorgesehen.
Frage 5:
Warum ist dieser Zaun notwendig?
Antwort:
Das Baureferat hat sich für eine Begrünung des Sicherheitsstreifens mit einer Hecke entschieden. Um den Anwuchs der Hecke sicherzustellen und das Zertrampeln der jungen Heckenpflanzen zu unterbinden, wurde ein Zaun vorgesehen.
Der Zaun wird durch die Hecke vollumfänglich einwachsen und zukünftig nicht mehr sichtbar sein.