Armutskonferenz auch in den Jahren 2025 ff. sicherstellen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (Die Linke / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 23.10.2024
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, dass Armutskonferenzen ab dem Jahr 2025 regelmäßig weitergeführt werden.
Bereits mit dem Antrag „Wir handeln gegen Armut – Münchner Armutskonferenz auf den Weg bringen“ der Fraktionen SPD/Volt und Die Grünen – Rosa Liste vom 10.7.2020 wurde das Sozialreferat beauftragt, regelmäßig Armutskonferenzen durchzuführen. In Abstimmung mit den beiden genannten Fraktionen wurde festgelegt, dass mit dem Jahr 2021 beginnend alle zwei Jahre Konferenzen stattfinden.
Der Inhalt des Antrages betrifft deshalb eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 23.10.2024 teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
Das Sozialreferat hat bereits drei Armutskonferenzen durchgeführt: zwei im Jahr 2021, eine im Jahr 2023. Die erste Konferenz wurde vom Sozialreferat, die zweite und dritte Konferenz wurde vom Sozialreferat zusammen mit REGSAM vorbereitet und durchgeführt. Die Zusammenarbeit mit REGSAM erfolgte im Rahmen des Projekts „Armut und Teilhabe“, das laut Stadtratsbeschluss vom 5.11.2019 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 16433) auf die Jahre 2020 bis 2024 terminiert war. Aufgabe das Projekts war es, ein Netzwerk im Bereich Armut aufzubauen, das auch nach Projektende genutzt werden kann. Im Laufe des Projekts erschien es sinnvoll, die Projekt-Ressourcen bei REGSAM und die Ergebnisse der Netzwerkarbeit dafür zu nutzen, Armutskonferenzen zu organisieren.
Das planmäßige Ende des Projekts bedeutet jedoch nicht, dass keine Armutskonferenzen mehr stattfinden werden. Wie Sie in Ihrem Antrag betonen, halte auch ich Armutskonferenzen für einen wichtigen Rahmen, innerhalb dessen sich die im Bereich Armutsbekämpfung relevanten Akteure austauschen können. In diesem Sinne war die Konferenz 2023 in der Tatein großer Erfolg. Entsprechend plant das Sozialreferat eine Fortsetzung der Konferenzen.
Der hierfür ursprünglich vorgesehene und zum genannten Zwei-Jahres-Rhythmus passende Zeitpunkt, das Jahr 2025, ist jedoch angesichts der schwierigen Haushaltslage nicht haltbar, da Konferenzen erhebliche Sachmittel und überdies eine entsprechende personelle Ausstattung der Verwaltung für die Organisation erfordern. Aus diesem Grund wird die nächste Armutskonferenz im Jahr 2026 stattfinden.
Bei allen bisherigen Konferenzen waren die freien Träger der Wohlfahrtspflege intensiv bei der Vorbereitung und Durchführung beteiligt. Dies ist auch für zukünftige Konferenzen geplant, wobei die konkrete Ausgestaltung und das Ausmaß der Beteiligung vom jeweiligen Konzept der Konferenz abhängen.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.