Ist das Sozialreferat im Zahlungsverzug?
Anfrage Stadträtin Alexandra Gaßmann (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 13.11.2024
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 13.11.2024 führen Sie Folgendes aus:
„Das Sozialreferat leistet sozial unabdingbare Aufgaben und prägt das Leben in unserer Stadt gerade für Münchnerinnen und Münchner, die auf verschiedene Arten von Unterstützung angewiesen sind. Zu diesem Zweck bewirtschaftet das Sozialreferat einen der größten Teilhaushalte der Landeshauptstadt München. In den letzten Tagen hört man aber vermehrt von verzögerten Auszahlungen an Zuschussnehmer, bspw. Beratungseinrichtungen, und nicht beglichene Rechnungen von Dienstleistern, die aufgrund ihrer Größe oder Finanzierungsstruktur auf pünktliche Zahlungen der Landeshauptstadt angewiesen sind.“
Zu Ihrer Anfrage vom 13.11.2024 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Stimmt es, dass das Amt für Wohnung und Migration bzw. das Sozialreferat derzeit Rechnungen und Zuschüsse nicht fristgerecht auszahlt?
Antwort:
Das Amt für Wohnen und Migration bzw. das Sozialreferat zahlt Rechnungen und Zuschüsse grundsätzlich fristgerecht. Nur in Einzelfällen kommt es insbesondere bei Rechnungen mit kurzer Frist (weniger als 30 Tagen) zu Zahlungsverzögerungen. Die buchhalterische Auszahlung erfolgt letztendlich durch die Stadtkasse bei der Stadtkämmerei.
Frage 2:
In welchen Bereichen des Sozialreferats kommt es zu verzögerten Auszahlungen?
Antwort:
Es besteht kein grundsätzlicher Zahlungsverzug in den Bereichen des Sozialreferats. Von etwaigen Verzögerungen betroffene Einzelfälle lassen sich nicht auf einzelne Bereiche beschränken. Es kann in der regelhaften Bearbeitung in Einzelfällen durch die angespannte Personalsituation und beispielsweise Krankheitsausfälle o.ä. zu Verzögerungen kommen. Daneben kommen auch falsche Rechnungsadressen vor. Darüber hinaus gibt esauch intern immer wieder Klärungsbedarfe bei eingehenden Rechnungen, während Zahlungsfristen weiterlaufen.
Beispielhaft kann mitgeteilt werden, dass im Amt für Wohnen und Migration Rechnungen von Baumärkten teilweise nicht innerhalb des sehr kurzen Zahlungsziels beglichen werden können, da die regelhafte Bearbeitung im Fachbereich, der Finanzbuchhaltung und der Stadtkasse auf eine Zahlung innerhalb von 30 Tagen ausgerichtet ist und nicht den oft kürzeren Zahlungsfristen von Baumärkten entsprechen kann. Das Amt für Wohnen und Migration wird, nachdem das Thema explizit im Rahmen einer Personalversammlung angesprochen worden ist, versuchen, längere Zahlungsziele mit Baumärkten zu verhandeln, und prüft auch, ob hierfür ggf. andere Zahlungsmittel wie bspw. Kreditkarten in Betracht kommen. Grundsätzlich besteht ein positiver Leumund der Landeshauptstadt München bei Zahlläufen, was sich auch dadurch zeigt, dass sich Vertragspartner*innen fortlaufend um Kooperationen oder Aufträge des Sozialreferates bewerben.
Frage 3:
Sind auch Leistungen für Bürgerinnen und Bürger (bspw. Wohngeld) von verzögerten Auszahlungen betroffen?
Antwort:
Leistungen für Bürger*innen werden auf Basis der erstellten Bescheide grundsätzlich ohne Verzögerungen ausgezahlt. Regelhafte Verzögerungen sind nicht bekannt. Auszahlungen an Bürger*innen werden wie auch Zuschüsse zeitnah gebucht und durch die Stadtkasse vollzogen.
Frage 4:
Wenn ja, aus welchen Gründen sind die Auszahlungen verzögert?
Antwort:
S. Antwort Frage 3; keine regelhaften Verzögerungen.
Frage 5:
Ergeben sich hier auch wirtschaftliche Nachteile für die Landeshauptstadt München, beispielsweise durch verfallene Skontoansprüche?
Antwort:
Es wird immer versucht, Skonti zu realisieren. Bei sehr kurzen Skontofristen von größtenteils nur wenigen Tagen (siehe Beantwortung Frage 2) kann dies in der Regel selten gewährleistet werden, da die städtischen Zahlläufe nicht auf kürzere Skontofristen, sondern in der Regel auf Zahlläufe von 30 Tagen ausgerichtet sind. Leider kann nicht immer ausgeschlossen werden,dass – wenn auch selten – gelegentlich Mahngebühren und/oder Verzugszinsen anfallen. Eingehende Mahnungen, fällige Rechnungen und Skontovorgänge werden stets vordringlich bearbeitet und mit einem „Eilt-Vermerk“ an die Stadtkasse weitergeleitet.
Frage 6:
Welche Möglichkeiten werden gesehen, um die Auszahlungen unverzüglich vorzunehmen und künftige Verzögerungen zu vermeiden? Können hierzu Aufgaben anders priorisiert oder Personalressourcen anders eingesetzt werden?
Antwort:
Die bereits in Arbeit befindliche Umstellung auf eine stadtweite Softwarelösung und auf einen zentralen und digitalen Rechnungseingang zum 1.1.2026 verspricht hier Lösungsmöglichkeiten. Die Vorgänge müssen in Papierform bearbeitet werden.
Unabhängig davon bedarf es einer guten personellen Ausstattung der Buchungsbereiche, auch in der Stadtkasse. Auch die Fachbereiche müssen personell gut ausgestattet sein, da die Buchungskräfte auf zeitnahe sowie formal und inhaltlich korrekte Zulieferung aus den Fachbereichen angewiesen sind, zumal die Rechnungen oft an den Dienststellen eingehen. Durch gegenseitige Unterstützungsmaßnahmen werden im Sozialreferat bereits Kompensationsmaßnahmen ergriffen, v.a. bei personellen Engpässen in einzelnen Bereichen und Ämtern.