Ignoriert die Münchner Wohnen den Biodiversitätsauftrag der Stadt?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 20.5.2025
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 20.5.2025 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
In Ihrer Anfrage führen Sie aus, dass die Biodiversitätsstrategie 2018 vom Stadtrat beschlossen worden sei. Am 22.7.2020 habe der Stadtrat in der Vollversammlung (Sitzungsvorlage 20-26/V 00632) bestätigt, dass die städtischen Gesellschaften beauftragt bleiben, ihre Grünanlagen und Freiflächen unter Einbeziehung des Artenschutzes zu planen und zu pflegen. Zusätzlich zu bestehenden allgemeinen Pflegerichtlinien sollen schrittweise objektbezogene, ökologische Pflegerichtlinien erstellt werden. Ebenso sollten Exkursionen angeboten werden, die die Entwicklung aufzeigen. Trotzdem sei es zu einer kompletten Rodung einer insgesamt 600 Meter langen weitgehend durchgehenden Berberitzenhecke in der „HEI-MAG-Wohnanlage“ entlang der Steinhauser-, der Barbarossa- und der Walpurgisstr im Block Hörselberg-/ Barbarossa-/ Walpurgis-/ Stuntzstraße gekommen. Die Begrünung sei ein sehr wichtiger Teil einer durchgehenden „grünen Straße“ vom Denninger Anger über die Schrebergärten in das städtische Viertel gewesen. Eine Nachpflanzung sei derzeit nicht geplant. Stattdessen wachse jetzt Rasen. Dieser könne den Anwohnerinnen und Anwohner keinen Lärm- und Sichtschutz bieten. Auch Igeln, Eichhörnchen, Vögeln, Insekten und dem dort lebenden ausgewachsenen Feldhasen fehle jetzt der Lebensraum und die geschützte Wanderstrecke.
In diesem Zusammenhang stellen Sie folgende Fragen:
Frage 1:
Inwiefern passt eine ersatzlose Rodung dieser Hecke zu den Beschlüssen des Stadtrates?
Antwort:
Die Münchner Wohnen setzt selbstverständlich die Beschlüsse des Stadtrates zur Berücksichtigung des Artenschutzes bei der Pflege ihrer Außenanlagen um, u.a. durch die Pflanzung von Klimabäumen, Vermeidung von Monokulturen oder die Anlage von Langgraswiesen.Als einige konkrete Beispiele, die in den letzten 3 Jahren umgesetzt wurden, können genannt werden:
- Die Anlage von Wildblumenwiesen in den Anlagen Säbener Straße, Rißbachstraße (Anlage Walchenseeplatz), Soyerhofstraße (Anlage Harlaching), Fischer-von-Erlach-Straße (Stützpunkt West).
- Pflanzungen von Eichen im Zuge der privaten Initiative „Eichen der Welt“ in den Anlagen Walchenseeplatz/ Harlaching.
- Erweiterung der Langgraswiesen und Hecken in den Anlagen an der Grohmannstraße.
- In diversen Anlagen Nachpflanzung von Sträuchern, die im besonderen Maße für die lokale Insekten-/Tierwelt geeignet sind.
Nach Angaben der Münchner Wohnen kann im vorliegenden Fall der genannten Hecke der ökologische Nutzen durchaus in Zweifel gezogen werden. Durch das dichte Stehen unmittelbar am Gehweg (unweit der regelmäßig auf dem Gehweg parkenden Fahrzeuge) und das Alter der Pflanzen haben sich dort weder Beeren gebildet, noch stellten die vergreisten Pflanzen eine Rückzugsmöglichkeit für Vögel dar.
Frage 2:
Von welchem Gremium wurde die Heckenrodung beschlossen?
Antwort:
Die Rodung wurde durch die Hausverwaltung in Abstimmung mit der zuständigen Fachabteilung beschlossen.
Frage 3:
Weshalb wurde die Hecke in einen so schlechten Zustand gebracht, anstatt sie nach ökologischen Pflegerichtlinien zu pflegen und alte Pflanzen zu ersetzen?
Antwort:
Laut Münchner Wohnen wies die Hecke bereits seit Jahren erhebliche Lücken und verdorrte Pflanzen auf. Eine derart alte Hecke mit neuen Pflanzen zu bestücken, ist aus fachlicher Sicht als nicht sinnvoll zu bewerten, da dies zu Grabungen an den noch vorhandenen Pflanzen im Wurzelbereich und somit eine Schädigung dieser führen würde. In der Folge würden bei einem solch alten Pflanzenbestand weitere Pflanzen absterben. Zudem waren einige Sträucher am falschen Standort und eine natürliche Entwicklung dadurch nicht möglich. Daher wurde die Rodung der Hecke beschlossen.
Frage 4:
Welche Maßnahmen sind geplant, um den ökologischen Verlust der Hecke auszugleichen?
Antwort:
Mittelfristig ist eine Überplanung der Wohnanlage in Teilabschnitten mit geeigneten Pflanzen (u.a. auch Heckenelemente) vorgesehen, was aus Sicht der Münchner Wohnen in Bezug auf den gewünschten Artenschutz einen deutlich höheren ökologischen Nutzen stiften wird als eine aufwändige und wenig Erfolg versprechende Nachpflanzung von Elementen der bisherigen Hecke.
Frage 5:
Wann kann eine erste Exkursion der Münchner Wohnen stattfinden, um ins Gespräch zu kommen und Projekte der Biodiversitätsstrategie der Münchner Wohnen zu besichtigen?
Antwort:
Hierzu teilt die Münchner Wohnen mit, dass Exkursionen zum Thema Artenschutz in den Freiflächen der Münchner Wohnen gerne angeboten werden können. Die Münchner Wohnen bittet um Mitteilung, in welchem Rahmen (Dauer/ Teilnehmendenzahl) diese gedacht sind und welche Themen Sie besonders interessieren, damit die passenden Örtlichkeiten ermittelt werden können.
Überlegungen zur Biodiversität wurden selbstverständlich in beiden Ursprungsgesellschaften angestrengt und Maßnahmen umgesetzt. Aus den gewonnenen Erkenntnissen und neuen Entwicklungen wird die Münchner Wohnen in Zukunft eine Biodiversitätsstrategie im Rahmen ihrer gesamthaften Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln.