Quote reduzieren
Antrag Stadträte Hans Hammer, Winfried Kaum, Hans-Peter Mehling, Manuel Pretzl und Matthias Stadler (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 31.3.2025
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Sie beantragen Folgendes:
„Die Landeshauptstadt München erreicht bei der Regierung von Oberbayern eine Reduzierung der Erfüllungsquote zur Aufnahme von Geflüchteten.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag vom 31.3.2025 Folgendes mit:
Bereits am 3.6.2024 stellte die Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER den Antrag „Hilfe kennt keine Grenzen – die Möglichkeiten schon“. Darin wurde der Herr Oberbürgermeister aufgefordert, beim Deutschen Städtetag für umsetzbare und entsprechend den Möglichkeiten der Kommunen individuelle Regelungen zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen einzutreten. In dem Schreiben vom 4.12.2024, das in der Rathaus Umschau veröffentlicht wurde (siehe unter: https://ru.muenchen.de/2024/233/Hilfe-kennt-keine-Grenzen-die-Moeglichkeiten-schon-116129), sind die wesentlichen Aspekte behandelt worden.
Gerne greife ich die wesentlichen Punkte aus dem Schreiben nochmals auf, soweit sie Ihren Antrag betreffen:
Die Aufnahme von Geflüchteten ist durch Bundesgesetze geregelt und fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Kommunen. In Oberbayern obliegt die Verantwortung für die Unterbringung geflüchteter Menschen hauptsächlich der Regierung von Oberbayern (ROB). Die Landeshauptstadt München (LHM) ist jedoch verpflichtet, die ROB bei dieser Aufgabe im Stadtgebiet zu unterstützen. Die Verteilung der geflüchteten Personen erfolgt gemäß dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel.“
Es wurde dargelegt, dass die Landeshauptstadt München (LHM) alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel nutzt, um sicherzustellen, dass die Verteilung von Geflüchteten nach solidarischen Grundsätzen erfolgt und dabei weder die einzelnen Kommunen noch die schutzsuchenden Menschen
benachteiligt werden.Besonders hervorgehoben wurde, dass bereits zahlreiche Gespräche auf Arbeitsebene zwischen der LHM und der ROB zur Verteilungsquote im Münchner Stadtgebiet stattgefunden haben. In den Jahren 2019 und 2020 tauschte sich Herr Oberbürgermeister Dieter Reiter wiederholt mit der damaligen Regierungspräsidentin, Frau Maria Els, über die von der ROB kritisierte Unterschreitung der Erfüllungsquote aus. Angesichts der angespannten Wohn- und Unterbringungssituation in München bat der Herr Oberbürgermeister explizit um eine Abweichung von der Verteilungsquote sowie um Unterstützung der ROB, um im Ballungsraum München Programme zur Wohnraumförderung für anerkannte Geflüchtete und allgemein für Menschen mit geringen und mittleren Einkommen zu intensivieren. Dies sollte im Umkehrschluss dazu beitragen, die Erfüllungsquote weiter zu verbessern.
Am 18.9.2024 äußerte Ministerpräsident Söder, dass München sich im Verhältnis zu seiner Größe und Einwohnerzahl nicht ausreichend bei der Aufnahme von Geflüchteten engagiere. Die LHM hat diese Darstellung öffentlich berichtigt und hervorgehoben, dass sie solidarisch mit anderen Landkreisen und kreisfreien Städten agiert.
Es steht außer Frage, dass Ballungsräume wie München aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes vor erheblichen Herausforderungen bei der Unterbringung von geflüchteten Menschen stehen, die sowohl die Verwaltung als auch die Stadtgesellschaft beanspruchen. Dennoch setzt sich die LHM weiterhin deutlich für Solidarität und Mitmenschlichkeit gegenüber Geflüchteten ein. Es geht dabei nicht nur um eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch um eine humanitäre Verantwortung, den nach München kommenden schutzsuchenden Menschen eine sichere Zuflucht und ein würdiges Leben zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird sich die LHM weiterhin für eine gerechte Verteilung von Geflüchteten auf EU-Ebene starkmachen und ist bereit, ihre Erfahrungen und praktischen Kenntnisse in der Unterbringung, Versorgung und Integration von geflüchteten Menschen in die Ausgestaltung und Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) einzubringen.
Die LHM verfolgt das Ziel, eine angemessene Unterbringung sowie eine bestmögliche Versorgung, Betreuung und Integration der ankommenden Geflüchteten in die Münchner Gesellschaft von Anfang an zu ermöglichen. Ein transparentes Vorgehen und sozialräumliche Ausgewogenheit, insbesondere bei unterschiedlichen Interessen, sind dabei von entscheidender Bedeutung, um die Akzeptanz der dezentralen Unterbringung in der Münchner Bevölkerung sicherzustellen und ein friedliches sowie sicheres Zusammenleben aller Menschen in der Stadt zu gewährleisten.Ausführliche Informationen zu den Einflussfaktoren nach § 3 Asyldurchführungsverordnung (DVAsyl) sowie den Handlungsbedarf der LHM können Sie dem Beschluss des Sozialausschusses vom 10.12.2020 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 01807) entnehmen. In Punkt 2.5 ist darin das Thema „Ermessungsausübung bei der Zuweisungsquote“ behandelt.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.