Versammlungsstätten in Schulgebäuden
Antrag Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt, Alexandra Gaßmann, Heike Kainz und Hans-Peter Mehling (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 18.5.2022
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
In Ihrem Antrag baten Sie darum, dem Stadtrat darzustellen, wie viele Versammlungsstätten in städtischen Schulgebäuden auch für eine außerschulische Nutzung zur Verfügung stehen. Darüber hinaus soll stadteilbezogen auch über die Verteilung in der Fläche und die jeweiligen Kapazitäten der Räumlichkeiten berichtet werden.
Für die gewährten Fristverlängerungen sowie Ihre Zustimmung zur Beantwortung Ihres Antrages auf diesem Weg bedanke ich mich.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teilen wir Ihnen zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
In den städtischen Schulgebäuden sind insgesamt 181 Versammlungsstätten vorhanden. Die zugelassenen Höchstpersonenzahlen variieren je nach Standort zwischen 200 bis hin zu 900 Personen. Im Mittel ist von einer Kapazität von ca. 300 – 400 Personen auszugehen. Die Versammlungsstätten verteilen sich wie folgt auf die Stadtbezirke:
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Tabelle mit Auflistung der Versammlungsstätten in städischen Schulgebäuden nach Stadtbezirken.
An 108 Schulstandorten ist die Sporthalle als Versammlungsstätte ausgewiesen, so dass dort schulische Veranstaltungen mit Teilnehmerzahlen von mehr als 200 Personen möglich sind.
Eine außerschulische Nutzung ist in den Sporthallen nur im Rahmen von rein sportlichen Veranstaltungen (Punktspiele, Turniere) zulässig. Sofern es sich um städtische Veranstaltungen handelt (z.B. Bürgerversammlungen, Sprechstunden des Oberbürgermeisters, Informationsveranstaltungen städtischer Referate) können diese ausnahmsweise auch in Sporthallen stattfinden.
Sonstige außerschulische Veranstaltungen (z.B. Kultur- oder Vereinsveranstaltungen) finden an den Schulstandorten statt, an denen sich die Versammlungsstätte in der Aula bzw. Mensa befindet. Diese Versammlungsstätten sind aufgrund der baulichen Gegebenheiten sowie der technischen Ausstattung (Bühne, Licht- und Tontechnik) deutlich besser geeignet als die Sporthallen.
Damit verfügt das Referat für Bildung und Sport (RBS) bei jährlich ca. 250 angemeldeten Veranstaltungen auch perspektivisch über genügend Standorte, an denen außerschulische Veranstaltungen durchgeführt werden können, selbst wenn künftig nicht mehr an jeder neu errichteten Schule eine Versammlungsstätte eingeplant wird. Es wird allerdings weiterhin für jeden Schulstandort individuell betrachtet, ob die Errichtung einer Versammlungsstätte erforderlich ist, vgl. Beschlussvorlage „Schulbauoffensive 2013-2030; Sachstandsbericht zu den Schul- und Kita-Bauprogrammen; Umsetzung der Haushaltssicherung“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/ V 05832), Abschnitt B2. Bei der Bewertung werden sowohl die schulischen als auch die außerschulischen Nutzungsmöglichkeiten betrachtet.
Ich bitte um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.