Baustelleneinrichtung Lilienstraße
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Hans Hammer, Hans-Peter Mehling und Veronika Mirlach (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 6.5.2025
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Zunächst möchten wir um Entschuldigung bitten, dass Sie bisher noch keine Rückmeldung von uns erhalten haben.
In Ihrer Anfrage vom 6.5.2025 legen Sie folgenden Sachverhalt zu Grunde:
„In der Lilienstraße entfallen durch Baustelleneinrichtungsflächen nach einer Bauphase im Jahr 2024 nun erneut viele Stellplätze für die Anwohner. Da es sich um ein Gebiet mit einer ausgesprochen angespannten Parksituation handelt, die durch den Umbau der Zeppelinstraße unnötigerweise weiter verschärft wurde, sorgt der fortgesetzte Entfall von Stellplätzen im öffentlichen Raum für Unverständnis bei der lokalen Bevölkerung.“
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet: die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Wie lange dauert die Baustelle an dieser Stelle, konkret der Ludwigsbrücke, der Zeppelinstraße und dem Platz vor dem Museum Lichtspiele schon, wie lange ist noch mit Einschränkungen zu rechnen und wie viele Stellplätze stehen den Anwohnerinnen und Anwohner während der Bauphase nicht zur Verfügung?
Antwort:
Die Generalsanierung der Ludwigsbrücke hat im Frühjahr 2020 begonnen. Die Restarbeiten der Oberflächenwiederherstellung werden voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 abgeschlossen werden.
Das Baureferat teilt zu den Baustellen Zeppelinstraße und Vorplatz Museum Lichtspiele Folgendes mit: „Die Zeppelinstraße wurde vom 1.7.2024 bis Ende 2024 umgebaut. In einem zweiten Bauabschnitt wird nun seit Ende April 2025 bis vsl. November 2025 der Platzbereich vor dem Museum Lichtspiele sowie der Anschluss des Zweirichtungsradwegs in der Zeppelinstraße an die Rosenheimer Straße hergestellt. Derzeit entfallen rund 20 Parkplätze in der Lilienstraße durch die Baustelleneinrichtungsfläche dieser Maßnahme. Alle Arbeiten laufen planmäßig und termingerecht.Details können der einschlägigen Internetseite auf muenchen.de entnommen werden (https://stadt.muenchen.de/infos/zeppelinstrasse.html)“.
Frage 2:
Warum wurde die Baustelleneinrichtung ab und dann wieder aufgebaut?
Antwort:
Das Baureferat teilt hierzu mit: „Um die Einschränkungen für die Anlieger*innen so gering wie möglich zu halten, wurde während der witterungsbedingt notwendigen Winterpause die Baustelleneinrichtungsfläche abgebaut. So konnten die Parkplätze den Anwohner*innen in diesem Zeitraum zur Verfügung gestellt werden. Dies entspricht der üblichen Vorgehensweise und auch der neu eingeführten Handlungsanweisung des Oberbürgermeisters und des Mobilitätsreferates, wonach Verkehrssicherungen und Baustelleneinrichtungsflächen bei längeren Baupausen abzubauen sind. Nach Ende der Frostperiode sowie in Abstimmung mit Arbeiten der Stadtwerke München an der Ludwigsbrücke haben wir nun Ende April planmäßig mit den Arbeiten unseres zweiten Bauabschnitts vor dem Museum Lichtspiele begonnen, wodurch auch die Baustelleneinrichtungsfläche wieder benötigt wird und entsprechend aufgebaut wurde.“
Frage 3:
Wie wird der Flächenbedarf für die Baustelleneinrichtung konkret ermittelt und wie wird festgelegt, wie viele Stellplätze insgesamt temporär und langfristig entfallen dürfen?
Antwort:
Das Baureferat teilt hierzu mit: „Die Baustelleneinrichtungsflächen werden im Zuge der verkehrsrechtlichen Anordnung durch die ausführende Firma beim MOR beantragt und genehmigt. Die Fläche ergibt sich zum einen aus den nach der Arbeitsstättenverordnung verpflichtend benötigten Einrichtungen, zu welchen beispielsweise Mannschaftscontainer und Toiletten gehören. Zum anderen wird zusätzlich Platz für Materiallagerungen und Baugeräte benötigt. Wie viel Platz für Materiallagerungen in der Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung gestellt werden muss, hängt auch davon ab, wie viel Platz hierfür in den Baufeldern vorhanden ist. Da im innerstädtischen Bereich die Baufelder meist relativ beengt sind, ist entsprechend mehr Lagerfläche innerhalb der Baustelleneinrichtungsfläche erforderlich.“
Frage 4:
Welche Möglichkeit sieht die Verwaltung, die Flächen für die Baustelleneinrichtung zu minimieren?Antwort:
Das Baureferat teilt hierzu mit: „Grundsätzlich werden als Baustelleneinrichtungsflächen nur die tatsächlich benötigten und wie oben beschrieben ermittelten Flächen beantragt, sodass es sich hierbei bereits um die minimal erforderlichen Flächen handelt.“
Frage 5:
Wie werden Anwohner entschädigt, die jährlich für einen Anwohnerparkausweis bezahlen, wenn Stellplätze temporär oder für immer wegfallen und sie nun keinen Stellplatz mehr finden oder zumindest erst nach langer Suche und in großer Entfernung?
Antwort:
Eine Entschädigung ist nicht vorgesehen, da im Bereich von Parklizenzgebieten kein Anspruch darauf besteht, dass Inhaber*innen von Anwohnerparkausweisen einen freien Parkplatz finden.