Energieeinsparung zur Haushaltskonsolidierung: Leuchtröhrenanzahl in Langfeldleuchten halbieren
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 3.2.2025
Antwort Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer:
Sie fordern das Baureferat mit oben genanntem Antrag vom 3.2.2025 auf, beim etwa alle zwei Jahre erfolgenden routinemäßigen Austausch der Leuchtmittel in Langfeldleuchten der Außen- und Straßenbeleuchtung ab 2025 nur noch eine statt zwei Leuchtröhren einzusetzen. Sie begründen dies damit, dass die Umstellung auf LED-Technik frühestens im Jahr 2028 abgeschlossen werden kann, und sind der Meinung, dass diese Maßnahme ein beträchtliches Energieeinsparpotenzial hat und die Beschaffungskosten halbiert werden.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 3.2.2025 teilt das Baureferat Folgendes mit:
Das Baureferat optimiert seit Jahrzehnten die Straßenbeleuchtung in München mit vielfältigen Maßnahmen. Hierbei spielen Energieeinsparung und ökologische Aspekte eine wichtige Rolle. So setzt das Baureferat bei der Straßenbeleuchtung im Zuge von Neubaumaßnahmen generell LED-Technik ein. Für die LED-Umstellung der Leuchten im Bestand hat der Münchner Stadtrat mit den Beschlüssen vom 4.2.2020 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/ V 17541) und 6.12.2022 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 07971) inzwischen zwei Austauschprogramme beschlossen. Diese umfassen 68.000 der ca. 100.000 Münchner Straßenleuchten.
Diese Umstellung wird sukzessiv und kontinuierlich vorangetrieben. Die Reihenfolge der Umstellung innerhalb des Stadtgebietes unterliegt dabei weiterhin technischen und betrieblichen Erfordernissen und umfasst immer größere zusammenhängende Schaltgebiete.Oberste Priorität beim Austausch hat der Einsatz von technischen LED-Leuchten, die hinsichtlich ihrer Effizienz und Lichtlenkung der Verwendung von LED-Retrofitlampen in Leuchten für konventionelle Leuchtmitteln weit überlegen sind. Der routinemäßige Austausch der Lampen in Langfeldleuchten erfolgt bezüglich der technischen Lebensdauer alle vier Jahre. Somit ist der Tausch von Lampen bei Langfeldleuchten auf das betriebstechnisch zwingende Maß reduziert. In jeder Langfeldleuchte sind zwei Lampen notwendig, um das geforderte Beleuchtungsniveau auf der Verkehrsfläche sicherzustellen. Ein Leuchtmittel hat einen zu geringen Lichtstrom, um die geforderten horizontalen Beleuchtungsstärken der DIN EN 13201 - 2 „Straßenbeleuchtung - Teil 2: Gütemerkmale“ erfüllen zu können. Die Verkehrssicherheit, Orientierung und das Sicherheitsgefühl sind somit nicht gegeben.
Aus oben genannten Gründen ist es nicht möglich, wie beantragt, nur eine statt zwei Lampen bei Langfeldleuchten der Straßenbeleuchtung einzusetzen bzw. von zwei auf eine Lampe beim routinemäßigen Tausch zu reduzieren.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.