Strompreispaket für wettbewerbsfähige Energiepreise
Anfrage Stadträte Manuel Pretzl und Thomas Schmid (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 26.5.2025
Antwort Dr. Christian Scharpf, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 26.5.2025 führten Sie als Begründung aus:
„Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD steht in den Zeilen 136 bis 145: ‚Wir gehen mit dem Strompreispaket einen großen Schritt, um wettbewerbsfähige Energiepreise für die Industrie zu gewährleisten. Die Gasspeicherumlage werden wir abschaffen. Unser Ziel sind dauerhaft niedrige und planbare, international wettbewerbsfähige Energiekosten. Wir werden bei Bedarf nachsteuern. Das Wasserstoffkernnetz muss deutschlandweit die industriellen Zentren anbinden, auch im Süden und Osten Deutschlands. Wir werden den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft beschleunigen und pragmatischer ausgestalten. Im Hochlauf müssen wir alle Farben nutzen. Wir werden umgehend nach Beginn der Wahlperiode ein Gesetzespaket beschließen, das die Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid (CCS), insbesondere für schwer vermeidbare Emissionen des Industriesektors und für Gaskraftwerke ermöglicht.‘“
Die in Ihrer Anfrage gestellten Fragen können auf Basis einer Stellungnahme der SWM wie folgt beantwortet werden:
Frage 1:
Wie interpretiert die Stadtwerke München GmbH (SWM) diese Ankündigungen im Koalitionsvertrag und mit welchen Auswirkungen für die SWM ist zu rechnen?
Antwort der SWM:
Der Koalitionsvertrag und das Sofortprogramm der Bundesregierung sehen ein umfassendes Maßnahmenpaket vor, mit dem Ziel, die Energiepreise für Industrie und Verbraucherinnen und Verbraucher zu senken:
- Dauerhafte Entlastung von Unternehmen und Verbrauchern um mindestens fünf Cent pro kWh durch ein Maßnahmenpaket.
- Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß und Reduzierung von Umlagen und Netzentgelten als Sofortmaßnahme.
- Ziel, die Netzentgelte dauerhaft zu deckeln, um Planungssicherheit zu schaffen.
- Dauerhafte Verlängerung der Strompreiskompensation und Ausweitung auf weitere Branchen, einschließlich Rechenzentren.
- Einführung einer besonderen Entlastung (Industriestrompreis) für nicht weiter entlastbare energieintensive Unternehmen.
- Fortführung der Entlastung für energieintensive Verbraucher ohne Flexibilisierungspotenzial.
- Abschaffung der Gasspeicherumlage für alle.
- Implementierung geeigneter Instrumente für eine versorgungssichere und kostengünstigere Befüllung der Gasspeicher.
- Unterstützung von langfristigen, diversifizierten, günstigen Gaslieferverträgen mit internationalen Gasanbietern, ohne Beeinträchtigung der Klimaziele.
- Nutzung der Potenziale konventioneller Gasförderung im Inland.
- Strompreispaket mit dem Ziel, dauerhaft niedrige und planbare, international wettbewerbsfähige Energiekosten zu erreichen.
Für die Beantwortung der Auswirkungen bedarf es zunächst der gesetzlichen Ausgestaltung der vorgenannten Maßnahmen. Hierfür muss auch noch die Frage nach Höhe und Dauer der Finanzierung geklärt werden. Zwar wurde mit der Grundgesetzänderung der Weg für die Aufnahme von 500 Mrd. Euro Schulden geöffnet, eine konkrete einfachgesetzliche Regelung zur Ausgestaltung sowie der Haushalt 2025 und 2026 stehen noch aus. Der Koalitionsvertrag enthält zusätzlich den Passus, dass alle Maßnahmen unter Finanzierungsvorbehalt stehen.
Außerdem bedarf es z.B. für die Einführung eines Industriestrompreises – also der Entlastung vieler energieintensiver Unternehmen von den hohen Stromkosten - eine beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission, nachdem diese Form der Unterstützung an die Unternehmen eine genehmigungsbedürftige Subvention darstellt.
Wir gehen davon aus, dass die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen ergreifen wird, um die Energiepreise zu reduzieren sowie die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu fördern. Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass dies über verschiedene Instrumente erfolgt (z.B. Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß, Bezuschussung der ÜNB-Netzentgelte), die für die Energieunternehmen voraussichtlich neutral sein sollten. Problematisch für die SWM wäre eine von der Bundesnetzagentur in der Debatte angedeutete Absenkung der Eigenkapitalverzinsung für die Netzbetreiber. Dies könnte sich – bei gleichzeitig anhaltend hohen Anforderungen an den Netzbetreiber – auch auf den Gewinn der SWM auswirken. Kritisch zu beurteilen wäre auch,wenn die Haushaltsmittel des Bundes für Unterstützungsmaßnahmen rein konsumtiv verwendet würden, da dies keine dauerhaft tragbare Lösung darstellen kann.
Frage 2:
Befindet sich die SWM als eines der größten kommunalen Energieversorgungsunternehmen im Dialog mit der neuen Bundesregierung?
Antwort der SWM:
Die SWM haben seit 2008 ein Kontaktbüro in Brüssel und seit 2011 ein Kontaktbüro in Berlin, um auf europäischer und nationaler Ebene die Interessen des SWM Konzerns bei den für das Unternehmen relevanten Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Dort sind die SWM auch in den jeweiligen Transparenzregistern gemeldet.
Die SWM sind auch mit der neuen Bundesregierung im Dialog und bringen die Interessen der SWM in die für den Konzern relevanten Gesetzgebungsprozesse ein.
Frage 3:
Wird sich das ohnehin herausfordernde Marktumfeld weiter verkomplizieren oder ist mit einer Deregulierung zu rechnen?
Antwort der SWM:
Sowohl auf europäischer als auch auf nationaler und bayerischer Ebene ist das politische Bewusstsein vorhanden, dass die überbordende Regulierung ein Hemmnis für Wettbewerbsfähigkeit ist. Die EU-Kommission hat daher bereits mehrere Vorschläge zum Bürokratieabbau vorgelegt.
Auch die neue Bundesregierung will eine deutliche Verschlankung der gesetzlichen Vorgaben und beabsichtigt, künftig bei EU-Vorgaben eine grundsätzlich schlanke Umsetzung vorzunehmen. Wir gehen davon aus, dass sich bei einigen Themen durchaus Verbesserungen und Vereinfachungen ergeben werden.
Frage 4:
Ist mit reduzierten Umsätzen und Gewinnen durch das avisierte Strompreispaket zu rechnen? Wenn ja, welche Auswirkungen für die SWM werden angenommen?
Antwort der SWM:
S.o. Eine konkrete Aussage kann noch nicht getroffen werden, weil die gesetzliche Ausgestaltung der Vorschläge aus dem Koalitionsvertrag noch nicht erfolgt ist.
Frage 5:
Wie steht es um den Ausbau des Wasserstoffkernnetzes? Wie weit ist die SWM-Tochter bayernets als Fernleitungsbetreiber mit dem Aufbau des Wasserstoffnetzes in Bayern?
Antwort der SWM:
Die Genehmigung des deutschen Wasserstoff-Kernnetzes durch die Bundesnetzagentur im Oktober 2024 war ein wichtiger Schritt für den Aufbau einer leitungsgebundenen Wasserstoffinfrastruktur. Das Wasserstoff-Kernnetz wird als größtes Wasserstofftransportnetz Europas den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft ermöglichen und ist damit ein wichtiger Pfeiler des klimaneutralen Energiesystems der Zukunft.
Die bayernets ist mit ihrem Projekt HyPipe Bavaria – The Hydrogen Hub in Bayern ganz maßgeblich am Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes beteiligt. Das Projekt legt den Grundstein für die Wasserstoff-Infrastruktur in Bayern; es wird zu 95 Prozent durch die Umstellung bestehender Erdgasleitungen realisiert. Mit rund 300 Kilometern ist HyPipe Bavaria –The Hydrogen Hub ein wichtiger Teil des Wasserstoff-Kernnetzes und gleichzeitig des European Hydrogen Backbones und verbindet Wasserstoffbedarfsregionen mit zahlreichen potenziellen Erzeugungsregionen im In- und Ausland. Die Kernnetz-Planungen decken einige Bedarfsschwerpunktregionen im Netzgebiet der bayernets, wie z.B. die Industriezentren Burghausen und Ingolstadt, ab.
Die bayernets wird zwei der fünf deutschlandweit ersten Cluster für Wasserstoff in ihrem Netzgebiet in Betrieb nehmen. Der erste Abschnitt des bayernets-Teils des Wasserstoff-Kernnetzes, der H2-Cluster Burghausen, wird voraussichtlich 2026 in Betrieb gehen. Es folgt der Cluster Ingolstadt bis 2028/2029. Die Verbindung der Cluster und damit auch die Anbindung Münchens an das Wasserstoff-Kernnetz soll bis 2032 realisiert werden.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte. Die SWM werden die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen und sich weiterhin aktiv in die relevanten politischen und regulatorischen Prozesse einbringen, um eine verlässliche, wettbewerbsfähige und nachhaltige Energieversorgung sicherzustellen.