Rettet die Berge: München spricht sich gegen das „Dritte Modernisierungsgesetz“ aus
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 22.7.2025
Antwort Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz:
Mit Schreiben vom 22.7.2025 haben Sie Folgendes beantragt:
„Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich in einer öffentlichen Resolution gegen die geplante Einschränkung von Umweltverträglichkeitsprüfungen und Bürgerbeteiligung bei alpinen Infrastrukturprojekten gemäß den §§ 9 bis 11 des Dritten Modernisierungsgesetzes auszusprechen. Falls das Gesetz schon verabschiedet wurde, fordert der Stadtrat die Bayerische Staatsregierung in seiner Vollversammlung im Juli 2025 auf, die §§ 9 bis 11 des Dritten Modernisierungsgesetzes zu streichen, um den Natur- und Landschaftsschutz insbesondere in den Alpen, Voralpen und anderen sensiblen Schutzgebieten zu gewährleisten.“
Zur Begründung haben Sie dazu Folgendes vorgetragen:
„Die Münchner:innen lieben die bayerischen Berge und verbringen bekanntermaßen sehr gerne ihre Freizeit in den Alpen. Doch das Bergidyll wird bedroht: CSU und Freie Wähler wollen eine Gesetzesänderung unter dem Titel ,Drittes Modernisierungsgesetz‘ gegen den Protest von Umweltverbänden und der Opposition durchdrücken. Die geplante Änderung sieht unter anderem vor, für alpine Infrastrukturprojekte wie Seilbahnen, Skipisten, Straßen und Beschneiungsanlagen Umweltverträglichkeitsprüfungen und Beteiligungsrechte stark zu beschneiden oder ganz abzuschaffen. Das Gesetz bedeutet einen massiven Rückschritt für den Umwelt- und Klima- schutz im Alpenraum.
Gerade München als Tor zu den Alpen hat eine besondere Verantwortung für den Schutz dieser sensiblen Regionen. Die Alpen sind nicht nur ein Erholungsraum für Millionen Menschen aus dem Großraum München, sondern auch ein ganz wichtiger Rückzugsort für viele Arten. Eine Lockerung des Schutzstatus gefährdet Biodiversität, Wasserhaushalt, Klimaresilienz und das Landschaftsbild gleichermaßen.
Ein breites Bündnis ruft mit der Kampagne ,Rettet die Berge‘ zu einem Kurswechsel auf. Dieser Aufruf verdient auch kommunalpolitische Unterstützung. Durch eine Resolution soll die Landeshauptstadt München ein klares Zeichen für einen intakten Alpenraum, für transparente Verfahren und für einen naturverträgliche, nachhaltigen Tourismus setzen.“
Nach § 60 Abs. 9 S. 1 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung derStadtrat zuständig ist. In Bezug auf landes- oder bundesrechtliche Gesetzgebungsverfahren liegt eine solche Zuständigkeit des Stadtrats aber nicht vo r.
Die Verabschiedung einer Resolution, die sich mit den Folgen eines Gesetzgebungsverfahrens außerhalb der örtlichen Zuständigkeit der Gemeinde befasst, liegt nicht im Aufgaben- und Kompetenzbereich der gemeindlichen Gremien und Organe. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich und eine potenzielle Beschlussfassung wäre dementsprechend rechtswidrig.
Wir werden jedoch – der Intention Ihres Antrags entsprechend – der Stadtspitze vorschlagen, sich hinsichtlich der zu befürchtenden negativen Auswirkungen der §§ 9 bis 11 des Dritten Modernisierungsgesetzes im Bayerischen Städtetag und direkt gegenüber dem Freistaat Bayern zu äu-ßern, um die aus Sicht der Landeshauptstadt München entstehenden Konsequenzen der Gesetzesänderung aufzuzeigen.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen zu Ihrem Antrag vom 22.7.2025 daher Folgendes mit:
Inhaltlich kann ich Ihren Antrag gut nachvollziehen.
Die genannten Gesetzesänderungen im Bayerischen Wassergesetz zu Beschneiungsanlagen, im Bayerischen Naturschutzgesetz zu Skipisten und im Bayerischen Eisenbahn- und Seilbahngesetz zu Schleppliften und anderen Seilbahnen führen im Ergebnis dazu, dass Umweltstandards für die Errichtung oder Änderung solcher Anlagen verringert werden. Im ökologisch hoch sensiblen Alpenraum mit seinem hohen Potenzial an erheblichen Umweltauswirkungen, aber auch in den bayerischen Mittelgebirgen könnten zukünftig mehr Vorhaben ohne Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt werden. Für Skipisten unter 10ha Fläche würde die Erlaubnispflicht ganz entfallen.
Insgesamt werden durch die geplanten Änderungen die Möglichkeiten für die Öffentlichkeit eingeschränkt, sich ein eigenes Bild von den möglichen Umweltfolgen solcher Projekte zu machen.
Die Bedeutung des Alpenraums für die Erholung der in München, Oberbayern und weit darüber hinaus lebenden Menschen steht außer Frage. Zur Attraktivität dieses Erholungsraums tragen auch touristische Infrastrukturen, wie Seilbahnen oder Skigebiete bei. Diese sollten jedoch hohen Ansprüchen an Ressourcenschonung genügen und eben nicht auf der Grundlage reduzierter Umweltstandards ausgebaut werden. Daher wärees sinnvoll, wenn die Erholungssuchenden nach definierten Kriterien zwischen mehr oder weniger nachhaltigeren und ressourcenschonenden touristischen Infrastrukturen unterscheiden könnten. Die Qualitätssicherung und das Marketing für naturverträglichen, nachhaltigen Tourismus liegen im Wesentlichen in den Händen von örtlich Verantwortlichen.
Die Alpen sind aber nicht nur als attraktive Natur- und Kulturlandschaft sowohl für die extensive Erholungsnutzung seitens der Menschen im Alpenraum selbst, wie auch der Münchner Bevölkerung, von herausragender Bedeutung. Sie sind auch wichtiger Bestandteil der Trinkwasserversorgung der Millionenstadt München. Vier Vertikal- und ein Horizontalfilterbrunnen zwischen Farchant und Oberau versorgen München mit Trinkwasser, das aus den angrenzenden Gebirgsstöcken stammt. Sie decken im Durchschnitt rund 20 Prozent des Wasserbedarfs der Landeshauptstadt und somit einen nicht unerheblichen Anteil.
Insofern gilt natürlich, dass der Verlust alpiner Landschaften oder alpiner Biodiversität das Naturerbe aller Menschen und damit nicht nur der Menschen im Alpenraum selbst betrifft.
Die Entscheidungen über Seilbahnen, Skipisten oder Beschneiungsanlagen in den Bayerischen Alpen werden – entsprechend den rechtlichen Vorgaben für die entsprechenden Verfahren – ohne Verfahrensbeteiligung der Landeshauptstadt München als Gebietskörperschaft getroffen. Die geplanten Gesetzesänderungen werden daran nichts ändern. Insofern ist eine formelle Betroffenheit der Landeshauptstadt München außerhalb ihrer Grenzen weder im Gesetzgebungsverfahren noch im Vollzug gegeben.
Die Relevanz der in Ihrem Antrag behandelten Änderungen für das Stadtgebiet Münchens ist auf wenige Einzelfälle beschränkt. Das Referat für Klima- und Umweltschutz schätzt die Sachlage folgendermaßen ein:
Skipisten und Beschneiungsanlagen können in München im Zuge von einzelnen Sportveranstaltungen (vor allem im Olympiapark) relevant sein. Im Bezug auf die Pflicht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, dürften die in München möglichen Vorhaben auch nach den bisherigen gesetzlichen Regelungen flächenmäßig unter den Schwellenwerten liegen. Dennoch ist gewährleistet, dass die möglichen Auswirkungen auch solcher kleinen Vorhaben im Rahmen der erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren und verwaltungsinternen Abstimmungsverfahren umfassend betrachtet werden.Seilbahnvorhaben sind auch in München möglich, entsprechende Projekte für den öffentlichen Personennahverkehr wurden bereits angestoßen. Im Einzelfall kann bei Projekten unterhalb der Schwellenwerte auf eine freiwillige Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung hingewirkt werden. Dies würde der Akzeptanz solcher Seilbahnprojekte dienen, gerade auch im Hinblick auf die erwarteten positiven Umweltwirkungen (Verdrängung des KFZ-Verkehrs). Angesichts der ohnehin komplexen Fragestellungen, die im Zuge einer solchen Planung im Großstadtgefüge zu bearbeiten wären, wäre eine solche freiwillige Prüfung voraussichtlich mit einem vertretbaren Mehraufwand durchführbar.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.