Schwellenwert für Coronahilfen – Auswirkungen auf München
Anfrage Stadtrat Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 26.5.2025
Antwort Dr. Christian Scharpf, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 26.5.2025 verweisen Sie auf den Koalitionsvertrag der Bundesregierung, der einen zeitnahen Abschluss der Corona-Hilfen vorsieht. Sie fragen nach näheren Informationen zur Thematik sowie nach Auswirkungen und frei werdenden Personalkapazitäten im Referat für Arbeit und Wirtschaft.
Die in Ihrer Anfrage gestellten Fragen können wie folgt beantwortet werden:
Frage 1:
Liegen dem Referat für Arbeit und Wirtschaft schon nähere Informationen, auch zur Höhe des angedachten Schwellenwertes durch die Landesregierung vor?
Frage 2:
Welche Auswirkungen hat die Einführung eines Schwellenwertes für das Corona-Soforthilfe-Team im Referat für Arbeit und Wirtschaft? Mit welcher Stichprobendichte soll nach Bekanntgabe des Schwellenwertes gearbeitet werden?
Antwort zu Frage 1 und 2:
Das für die Umsetzung der Corona-Soforthilfen in Bayern federführende Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) teilte auf Anfrage mit, dass eine Umsetzung in Bayern nicht ansteht: „Denn nach den Forderungen des Bundes aufgrund der klaren Ergebnisse der Stichprobenprüfungen entschied sich der Freistaat Bayern, nach einem freiwilligen Rückmeldeverfahren ein verpflichtendes Rückmeldeverfahren durchzuführen.
Nach Informationen des Bundes führen bis auf ein Land derzeit alle Länder ein generelles, verpflichtendes Rückmeldeverfahren durch. Das bedeutet, dass unabhängig von einem Schwellenwert alle Fälle in ein Prüfverfahren einbezogen werden und nicht nur Stichproben durchgeführt werden.
Schon aus Gründen der Gleichbehandlung, welche in einem Massenverfahren besonders zu beachten ist, wäre eine Änderung dieses Verfahrens in diesem späten Stadium nicht möglich.In Bayern sind die Bewilligungsstellen im Vollzug der Corona-Soforthilfe weit vorangeschritten und die Erledigungsquote liegt bereits bei über 60%. Bayern setzt auf einen raschen Abschluss des Rückmeldeverfahrens in 2025. Die von den Unternehmen benötigte Planungssicherheit ist bereits seit langem ermöglicht worden. Alle Soforthilfe-Empfängerinnen und Empfänger wurden angeschrieben und bei der Möglichkeit unterstützt, einen etwaigen Liquiditätsengpass bzw. Überkompensation zu prüfen. Sie konnten so Klarheit über eine etwaige Rückzahlungsverpflichtung erlangen.“
Frage 3:
Werden Personalkapazitäten für andere Tätigkeiten frei? Wenn ja, in welchem Umfang und wofür?
Antwort:
Lassen Sie mich eingangs auf die Dimension der Herausforderung eingehen, mit der sich das Referat nun im 5. Jahr konfrontiert sieht, um die personelle Ausstattung einordnen zu können:
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft hat die gesamtstädtische Herausforderung der Auszahlung der Corona Soforthilfe in 2020 übernommen, um im Sinne seines Leitbildes und Selbstverständnisses die Münchner Wirtschaft in einer schwierigen Notlage schnellstmöglich zu unterstützen. Nach Beendigung der Zuschaltung städtischen Personals im Rahmen des PEIMAN-Einsatzes mussten alle Folgearbeiten durch eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgen.
Im Rahmen der beiden o.g. Rückmeldeverfahren musste das RAW seit 2023 37.000 (!) Fälle prüfen. Rund 10.000 Fälle meldeten sich im vereinfachten Freiwilligen Verfahren nicht zurück und mussten ab September 2024 ins deutlich aufwändigere Pflichtrückmeldeverfahren überführt werden. Aus beiden Verfahren resultieren insgesamt
- 3.400 Ratenzahlungsanträge
- 2.800 Anträge auf Erlass
- 236 Anhörungsverfahren
- ca. 6.000 Adressrechercheverfahren (z.T. international)
- ca. 3.500 Anhörungsverfahren mit Rückforderungen, daraus resultierend etwa 60 Prozent Rückmeldungen mit individuellem Klärungsbedarf, Prüfungen und Folgebescheiden über Ratenzahlung oder Erlass
- ca. 1.800 Betrugsverdachtsfälle und
- derzeit über 100 Klageverfahren.Für alle Verfahren musste im Vorfeld bayernweit das jeweilige IT-Programm entwickelt werden. Das RAW hat sich hier ebenso eingebracht, wie bei der Entwicklung der Musterbescheide. Für die anfallenden Arbeiten gibt es im RAW keine etablierten Prozesse. Jede neue Aufgabe im Rahmen des Rückmeldeverfahrens musste neu implementiert und geschult werden. Dies beinhaltet auch die Entwicklung der Verfahren und Prozesse mit der die Rückzahlungen abwickelnden Stadtkämmerei incl. der nötigen IT-Vorarbeiten (Entwicklung von Schnittstellen usw.).
Vor dem Hintergrund der Aufgabenfülle kann ich zur Personalsituation wie folgt ausführen:
Das RAW hat nach Beendigung der PEIMAN-Unterstützung die geschilderten anfallenden Arbeiten dieser gesamtstädtischen Aufgabe – zusätzlich zu den eigentlichen Aufgaben – mit eigenem Personal gestemmt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten somit seit Jahren Mehrarbeit bzw. ihre auf die Corona Soforthilfe entfallende Arbeitszeit muss im Haus zu Lasten der anderen, auch vom Stadtrat beauftragten Arbeiten, kompensiert werden.
Bereits in 2023 war es absehbar, dass aufgrund der genannten Fallzahlen die fristgerechte Abarbeitung der Fälle gefährdet war, zumindest aber eine schnelle Bearbeitung im Sinne der Wirtschaft nicht garantiert werden konnte. Weitere interne Personalzuschaltungen waren angesichts der begrenzten Personalressourcen des Hauses nicht mehr möglich, ohne die Kernaufgaben zu gefährden. Alle Prozesse sind bereits standardisiert.
Daher hat sich das RAW zum einen mit dem StMWi über die Finanzierung von Personalzuschaltungen verständigt und konnte im Juli 2024 3 befristete Stellen einrichten und mit 88 Std. pro Woche besetzen. Im Rahmen der Konsolidierung des Haushaltes wurden diese 2,19 VZÄ zum Einzug von 1.150 Stellen gemeldet (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 16580). Das betroffene Personal wird bis zur Beendigung der Tätigkeiten bei der Corona-Soforthilfe vorübergehend auf anderen Stellen im RAW untergebracht.
Zum anderen hat sich das RAW stadtintern um personelle Unterstützung bemüht. Leider gab es in anderen Referaten keine freien Personalressourcen und das Instrument der Personaleinsatzplanung steht für die Corona-Soforthilfe nicht zur Verfügung. Seit März 2025 wird das RAW durch die Zuschaltung von aktuell 10 Nachwuchskräften unterstützt, die jedoch aufgrund von Schulungen, Unterricht, Fortbildungen und Urlaub nicht alsVollzeitkräfte angesehen werden können und vor allem nur Standardfälle bearbeiten. Sie bearbeiten hauptsächlich die o.g. 3.500 Rückforderungen.
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RAW bedeutet dies zwar einerseits eine Entlastung im operativen Bereich, dem steht jedoch eine deutliche Mehrarbeit in der Betreuung der Nachwuchskräfte, sei es organisatorisch (Urlaube, Abwesenheiten, Betreuungsaufgaben usw.), sei es fachlich-inhaltlich (Einweisungen, Anleitungen, Einzelrückfragen zu Fällen, fachlicher Austausch usw.) gegenüber.
Daneben bewältigen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter folgende Aufgaben:
- Buchungsabwicklung jedes Bescheides (insges. ca. 10.000 Buchungsvorgänge) und Überwachung aller ca. 81.000 Zahlungseingänge Ratenzahlung bis 2027. Bei Nichteinhaltung des Zahlungszieles wird der Vorgang an die Kämmerei zur Mahnung weitergeleitet.
- Vorbereitung der Abschaltung des IT-Systems und Überführung aller 37 Tsd. Fälle in die E-Akte, wobei das Corona-Team hier im RAW die Vorreiterrolle spielt.
- Bei ca. 40-60 Prozent aller versendeten Bescheide kommt es zu Folgearbeiten: es müssen Nichtzustellungen, Antworten, als Widerspruch bezeichneten Rückmeldungen sowie sonstige Anfragen durch das Kernteam bearbeitet werden.
- Ein Teil der Rückmeldungen beantragt Ratenzahlung und Erlass, was erneute Prüfprozesse und neue Bescheide zur Folge hat.
- Bearbeitung aller von den Nachwuchskräften gefilterten Problemfälle.
- Klageverfahren.
- Betrugsverfahren.
Aufgrund dieser Ausführungen ist es leicht ersichtlich, dass das Corona-Team personell über dem Limit arbeitet. Um alle anfallenden Aufgaben zeitnah im Sinne der Unternehmen und der Antragsteller zu bearbeiten, wären nach aktuellem Stand ca. 3-5 weitere Stellen (VZÄ), davon eine Juristenstelle, dringend erforderlich.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.