Die Vollversammlung des Stadtrats hat eine Neuausrichtung des Förderprogramms Klimaneutrale Gebäude (FKG) beschlossen, mit der die Förderung sowohl ökologisch als auch sozial noch zielgenauer wirkt. Die Änderungen treten nach der technischen Umsetzung im Förderportal voraussichtlich Ende 2025 in Kraft. Grundlage hierfür war auch eine Mieterstudie des Referats für Klima- und Umweltschutz, die zeigt, wie Klima- und Mieterschutz Hand in Hand gehen können.
Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz: „Ich freue mich, dass wir nun mit einer fundierten Grundlage wie der Mieterstudie unser Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude neu ausrichten können. Dank der Mieterstudie wissen wir, wie sich energetische Sanierungen auf Mietende in München auswirken. Das hat uns geholfen, das FKG so anzupassen, dass besonders für sozial schwächere Menschen eine energetische Sanierung warmmietenneutral umgesetzt werden kann und wir gleichzeitig das Maximum für die Wärmewende erreichen können.“
Mieterstudie
Die Mieterstudie des Referats für Klima- und Umweltschutz untersucht, wie energetische Sanierungen die Mieten in München beeinflussen. Dieses Thema ist besonders wichtig in München, da hier hohe Mietquoten und -preise auf ebenfalls hohe Baukosten treffen. Die Studie konzentriert sich auch auf Mietende mit niedrigem Einkommen, die oft in schlecht wärmegedämmten Gebäuden wohnen. Ziel ist es, die Warmmiete stabil zu halten. Aus den Ergebnissen der Mieterstudie lassen sich folgende Kernaussagen ableiten:
- Bei Wohngebäuden, die energetisch schlecht abschneiden, können Komplettsanierungen zu einem Effizienzhaus oft ohne Erhöhung der Warmmiete durchgeführt werden. Dies ist möglich, wenn die Förderprogramme BEG (Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude) und FKG (Förderprogramm für klimaneutrale Gebäude) genutzt werden.
- Bei Wohngebäuden mit durchschnittlichem Wärmeschutz ist es oft günstiger, nur die Heizung auszutauschen, anstatt das ganze Gebäude zu sanieren. Dies kann häufig ohne Erhöhung der Warmmiete geschehen, wenn die Förderprogramme BEG und FKG genutzt werden.
- Es ist entscheidend, dass Vermietende Fördermittel nutzen, um die Kosten für die Mietenden zu senken.
- 23 % der Münchner Mietenden sind als Härtefälle einzustufen; 79 % der Härtefälle beziehen ihre Wohnungen über den freien Markt, 21 % leben in Sozialwohnungen oder München-Modell-Wohnungen.
- Handlungsspielräume haben Kommunen beispielsweise über Förderprogramme wie das FKG, den qualifizierten Mietspiegel, die Ausschreibung von Erhaltungssatzungen, durch besondere Auflagen für die städtische Wohnbaugesellschaft Münchner Wohnen und Quartiers- und Kampagnenarbeit.
Darüber hinaus bringen energetische Sanierungen neben Energie- und Heizkosteneinsparungen in der Regel noch weitere Vorteile mit sich, wie beispielsweise eine gestiegene Wohnqualität durch besseren Lärm- und Hitzeschutz.
Die Mieterstudie steht im Ratsinformationssystem unter https://risi.muenchen.de/risi/dokument/v/9179101 zum Download bereit.
Neuerungen beim Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude
- Differenzierte Förderung mit gestaffelten Fördersätzen für Effizienzmaßnahmen, Sanierungsstandards zum Effizienzhaus und Sanierungsstandards mit Lebenszyklus-Treibhausgasbilanz. Diese werden ergänzt durch Zuschläge für Mehrfamilienhäuser, in denen vorrangig Mietende wohnen, für energetisch besonders schlechte Gebäude und für Gebiete, in denen Sanierungen priorisiert werden. Ziel ist es, durch die neue FKG-Fördersystematik eine warmmietenneutrale Gebäudesanierung noch gezielter zu ermöglichen.
- Gebäude, die sich in einem guten bis mittleren energetischen Zustand befinden und sich daher nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Effizienzklassen A-D zuordnen lassen, sind ab 31. Juli 2025 im FKG nicht mehr als Effizienzmaßnahmen oder Sanierungsstandards förderfähig.
- Der Kreis der Förderberechtigen für Stecker-Solargeräte (Balkonkraftwerke) wird erweitert: Sozial engagierte Initiativen dürfen den Förderantrag im Namen von Bürger*innen mit geringem Einkommen stellen. So werden diese vom Antragsprozess entlastet und bei der Inbetriebnahme unterstützt. Ebenso dürfen Gebäudeeigentümer*innen (bzw. Hausverwaltungen) einen Förderantrag für das gesamte Gebäude stellen. Die Änderung tritt ab 31. Juli 2025 in Kraft.
Alle weiteren FKG-Fördergegenstände werden weiterhin wie bisher gefördert. Dazu gehören:
- Einzelmaßnahmen Heizungstausch (BEG gekoppelt):
- Solarthermische Anlagen
- Wärmepumpen – Grundförderung
- Wärmepumpen – Zusatzförderung für Grundwasser- und Erdwärme-
pumpen
- Gebäudenetz beziehungsweise Anschluss an ein Gebäude-/Wärmenetz
- Photovoltaikberatung
- Mieterstrommodelle (Selbstversorgergemeinschaften)
- Beratungsförderung Gebäude und Wärmenetze
Alle Infos zum FKG sowie die Förderrichtlinie unter muenchen.de/fkg.