Feuerwerks- und Böllerverbot: OB soll zur Petitionsunterstützung aufrufen Entscheidungsrecht über Silvesterfeuerwerke auf die Kommunen übertragen
Anträge Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 8.1.2025
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Samüller:
Vielen Dank für Ihre Anträge vom 8.1.2025.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir Ihren Antrag als Brief zu beantworten und teile Ihnen Folgendes mit:
Zu Feuerwerks- und Böllerverbot: OB soll zur Petitionsunterstützung
aufrufen
In diesem Antrag bitten Sie darum, dass sich der Münchner Oberbürgermeister im Namen der Landeshauptstadt München als Unterstützer der aktuellen Petition für ein Böller- und Feuerwerksverbot durch Privatleute an Silvester unter der Internetadresse: https://www.duh.de/mitmachen/boellerfreies-silvester bei der Deutschen Umwelthilfe (DUH) eintragen und die Münchner*innen zur Unterstützung der Petition aufrufen soll.
Das Kreisverwaltungsreferat, das unter anderem das Sprengstoffrecht vollzieht und die derzeitigen Verbotszonen zum Silvesterfeuerwerk erlässt, sieht einen Beitritt der Landeshauptstadt München durch Herrn Oberbürgermeister Reiter zu der Petition schon rechtlich als nicht umsetzbar an.
Entscheidend ist nämlich, dass das Petitionsrecht (Art. 17 Grundgesetz (GG)) jedermann das Recht gibt, sich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen oder die Volksvertretung zu wenden. „Zuständige Stellen“ sind sämtliche Behörden und öffentlich-rechtliche Einrichtungen, die „Volksvertretung“ ist der Bundestag und die Landesparlamente. Gemeinden und Gemeindeverbände sind selbst allerdings nicht petitionsfähig im Sinne des Art. 17 GG, da sie Teil der organisierten Staatlichkeit sind und nicht grundrechtlich, sondern nur durch die Institutionsgarantie des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG geschützt sind. Sofern der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München in deren Namen die Petition unterstützen soll, scheidet eine Eintragung in die Petitionsliste folglich aus.Aus den gleichen Gründen, warum das Beitrittsgesuch an den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München zu der Petition zurückgewiesen wird, ist auch der Aufruf der Münchner Bürger*innen zur Unterstützung der Petition abzulehnen.
Zu Entscheidungsrecht über Silvesterfeuerwerke auf die Kommunen übertragen
In einem weiteren Antrag fordern Sie ein bundesweites Böller- und Feuerwerksverbot für den Privatgebrauch. Zusätzlich soll sich der Oberbürgermeister beim Deutschen Bundestag, beim Bundesrat und beim Deutschen Städtetag weiterhin um Unterstützung in dieser Sache bemühen.
In diesem Zusammenhang teile ich Ihnen mit, dass Herr Oberbürgermeister Reiter wiederholt den Bundesinnenminister bzw. die Bundesinnenministerin, den Freistaat Bayern und den Deutschen Städtetag mit dem Ziel angeschrieben hat, die Rechtsgrundlagen für Feuerwerksverbote zu schaffen, die den Kommunen die Möglichkeit geben, in eigener Zuständigkeit Feuerwerksverbotszonen einzurichten, zuletzt mit Schreiben vom 26.11.2021 an das Bundesinnenministerium. Zuletzt hatte Bundesjustizministerin Faeser mit Schreiben vom 10.1.2024 dem Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Herrn Dedy, mitgeteilt, dass derzeit weder in der Bevölkerung noch in den Ländern oder Parteien in der Wahrnehmung des Bundesinnenministeriums eine klare Mehrheit für eine Erweiterung der Verbotsmöglichkeiten erkennbar sei. Im Bundesrat sei eine Plenarbefassung mit einem Antrag Berlins nach Art. 80 Abs. 3 des Grundgesetzes, der darauf abzielt, durch die Streichung der Worte „mit ausschließlicher Knallwirkung“ aus § 24 Abs. 2 Satz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz den Kommunen weitergehende, auch umfassende
Feuerwerksverbote zu ermöglichen (vgl. BR-Drs.617/19 vom 15. November 2019) nach uneinheitlichen Voten in den Ausschüssen bereits zweimal vertagt worden.
Das Kreisverwaltungsreferat hat sich ebenfalls über die Teilnahme im Arbeitskreis Öffentliche Sicherheit der deutschen Großstädte im direkten Austausch mit dem Deutschen Städtetag für eine neue bundesweite Regelung eingesetzt. Der Deutsche Städtetag, der die Interessen der Kommunen auf Bundesebene vertritt, musste zuletzt Anfang April berichten, dass auch in nächster Zeit nicht mit einer Mehrheit einer solchen Regelung im Bundestag oder im Bundesrat zu rechnen sei.Es ist daher davon auszugehen, dass weitere Schreiben an den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und den Deutschen Städtetag durch die Landeshauptstadt München vertreten durch den Oberbürgermeister zumindest derzeit keine Aussicht auf Erfolg haben. Gleichwohl wird das Kreisverwaltungsreferat Herrn Oberbürgermeister Reiter bei einem erneuten Schreiben an den Bundesgesetzgeber unterstützen und den Wunsch der Kommunen, die entsprechenden Zuständigkeiten auf diese zu verlagern, der neuen Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Frau Dr. Hubig, darlegen und um eine baldige neue Befassung bitten. Die Entscheidung über ein Feuerwerksverbot für Privatleute liegt ausschließlich beim Bundesgesetzgeber (Art. 76 Abs. 1 Grundgesetz).
Abschließend darf ich Ihnen versichern, dass sich Herr Oberbürgermeister Reiter, wie auch der Stadtrat der Landeshauptstadt München, der Thematik Silvesterfeuerwerk im Stadtgebiet München, sehr wohl aktiv annehmen. So hat der Stadtrat der Landeshauptstadt München die Durchführung einer sogenannten Silvestermeile auf der Ludwigsstraße für Silvester 2025/2026 beschlossen, auch um den Silvesterfeiernden eine Alternative zum privaten Feuerwerk zu bieten. Hiervon erhofft sich der Stadtrat vor allem auch einen Rückgang des Silvesterfeuerwerks in der Stadt und damit einen Gewinn für die Umwelt und die Sicherheit.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist