Jordan Peterson in der Olympiahalle – warum gibt eine städtische Gesellschaft einem rechten Ideologen eine Bühne?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (Die Linke / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 5.3.2025
Antwort Dr. Christian Scharpf, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 5.3.2025 führten Sie als Begründung aus: „Am 20. Mai 2025 soll Jordan Peterson in der Olympiahalle auftreten. Peterson ist eine umstrittene Figur, die mit antifeministischen, transfeindlichen und verschwörungsideologischen Äußerungen immer wieder polarisiert. Er wird als Vordenker der ,Manosphere‘, einem frauenfeindlichen Onlinephänomen, und der politischen Rechten gehandelt und tritt regelmäßig in problematischen Kreisen auf. Vor dem Hintergrund der Debatten um Frei.Wild, UNUM und andere kontroverse Veranstaltungen fragen wir uns, warum eine städtische Gesellschaft erneut einer Person eine Plattform bietet, deren Positionen im Widerspruch zu Münchens Werten von Vielfalt, Respekt und Demokratie stehen.“
Die in Ihrer Anfrage gestellten Fragen können nach Einholung von Stellungnahmen der Olympiapark München GmbH (OMG), des Kreisverwaltungsreferats (KVR), der Fachstelle für Demokratie (FgR) und Koordinierungsstelle zur Gleichstellung von LGBTIQ* wie folgt beantwortet werden:
Frage 1:
Wann wurde der Vertrag für den Auftritt von Jordan Peterson unterzeichnet?
Antwort:
Die OMG hat hierzu Folgendes mitgeteilt:
„Der Vertrag ist mit dem Start des Vorverkaufs am 14.2.2025 zustande gekommen.“
Frage 2:
Wurde im Aufsichtsrat der Olympiapark GmbH oder in anderen städtischen Gremien die Veranstaltung diskutiert? Falls ja, welche Argumente wurden für und gegen eine Genehmigung abgewogen?
Antwort:
Die OMG hat hierzu Folgendes mitgeteilt:
„Der Umgang mit kritischen Künstler*innen1 und Veranstaltungen wurde zuletzt in der 161. Sonder-Sitzung des Aufsichtsrates am 21. April 2023 unter Tagesordnungspunkt 05 umfassend besprochen und dokumentiert. Zur konkreten Veranstaltung gab es keine gesonderte Diskussion im Aufsichtsrat. Die OMG teilt in keiner Weise die politischen Ansichten des Künstlers. Diese widersprechen dem Leitbild und den Werten der OMG. Die OMG distanziert sich als Vermieterin an der Stelle klar von jeglichen antifeministischen, transfeindlichen und rechten Inhalten und Haltungen.“
Frage 3:
Haben die Fachstellen für Demokratie und die Gleichstellungstelle für Frauen eine Einschätzung zur politischen und gesellschaftlichen Wirkung eines Auftritts von Jordan Peterson abgegeben? Wenn ja, wie lautet diese?
Antwort:
Die Fachstelle für Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit hat hierzu Folgendes mitgeteilt:
„Jordan B. Peterson ist kanadischer Psychologe und Autor. Er erlangte 2016 erstmals größere internationale Aufmerksamkeit durch seine Äußerungen zu einem Antidiskriminierungsgesetz zum Schutz von trans Personen in Kanada und hat seitdem wiederholt transfeindliche Aussagen gemacht. Unter anderem verglich er geschlechtsangleichende Maßnahmen für Minderjährige mit den Konzentrationslagern des NS-Regimes. Immer wieder wird er für seine antifeministischen, antisemitischen und queerfeindlichen Positionen kritisiert. Ein zentraler Vorwurf gegenüber Peterson ist dabei, dass er sich wiederholt anschlussfähig für die rechtsextreme und verschwörungsideologische Szene macht, etwa indem er Falschaussagen verbreitet oder verschiedene Verschwörungstheorien bedient, die in der rechtsextremen Szene anschlussfähig sind, so etwa der antisemitischen Verschwörungserzählung des ,Kulturmarxismus‘, oder auch der Leugnung der menschengemachten Klimakatastrophe. Darüber hinaus vertritt er Positionen der Corona-Pandemie-Leugner*innen-Szene. Es ist entsprechend damit zu rechnen, dass der Auftritt Petersons in der Olympiahalle ein überregionales Publikum sowohl im rechtsextremen als auch im verschwörungsideologischen Milieu finden wird. Darüber hinaus ist mit einer Normalisierung oben aufgeführter Positionen zu rechnen, insbesondere bei demjenigen Publikum, das den Referenten nicht verorten kann.
Die Positionen Jordan B. Petersons sind nach Einschätzung der Fachstelle für Demokratie sowie der Gleichstellungsstelle für Frauen mit dem Selbstverständnis der Landeshauptstadt München, insbesondere den Prinzipien der Gleichstellung und Antidiskriminierung, aber auch etwa dem Klimaschutz, in weiten Teilen nicht vereinbar.“
Die Koordinierungsstelle zur Gleichstellung von LGBTIQ* hat hierzu Folgendes mitgeteilt: „Auch die Koordinierungsstelle zur Gleichstellung von LGBTIQ* schließt sich der Einschätzung der FgR an. Sie weist darauf hin, dass die immer wieder stattfindenden Veranstaltungen mit LGBTIQ*-feindlichen Inhalten eine deutliche Besorgnis in der queeren Community Münchens auslöst. Die Frage, weshalb eine städtische Einrichtung solche Veranstaltungen zulässt, die in einem deutlichen Widerspruch zur gesamtstädtischen Haltung zu LGBTIQ* stehen, wird regelmäßig an die KGL herangetragen.“
Der fachliche Austausch zwischen der Koordinierungsstelle und der OMG – wie auch weiteren Koordinierungsstellen (Fachstelle für Demokratie, Gleichstellungsstelle für Frauen) – wird intensiviert. Ziel eines regelmäßigen Dialogs soll es sein, die städtische Haltung zu Gleichstellung und Antidiskriminierung auf Veranstaltungen deutlich zu machen.
Die OMG hat Folgendes mitgeteilt:
„Die Olympiapark München GmbH (OMG) hat die Werte, für die sie steht, in ihrem Leitbild verankert:
Divers und aufgeschlossen.
,Wir sehen uns als Unternehmen, das eine individuelle, soziale und kulturelle Vielfalt fördert und Menschen aus aller Welt willkommen heißt. Diversität ist für uns ein Zeichen von Stärke und Qualität! Akzeptanz sowie gegenseitiger Respekt begründen die Basis unseres Schaffens. Dabei positionieren wir uns gegen Rassismus, Antisemitismus und jede andere Form der Diskriminierung und Gewalt.‘ Die OMG teilt in keiner Weise die politischen Ansichten des Künstlers. Als Betreiberin der Veranstaltungsstätten im Olympiapark ist die OMG nicht an den Tourneen der Künstler*innen beteiligt, auch in diesem Falle nicht. Unserem Veranstaltungsvertrag liegen u.a. folgende AVBs zugrunde:
- 3.6 Der Veranstalter bekennt mit seiner Unterschrift, dass die Veranstaltung keine rechtsextremen, rassistischen, antisemitischen oder antidemokratischen Inhalte hat. Das heißt, dass insbesondere weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden dürfen. Dies bedeutet auch, Personen den Zutritt zu den Anlagen des Olympiaparks zu verwehren, die entsprechende Kleidungsstücke oder sichtbare Körpersignaturen tragen.
- 3.7 Sollte durch Teilnehmende der Veranstaltung gegen vorgenannte Bestimmungen verstoßen werden, hat der Veranstalter für die Unterbindung der Handlung unverzüglich Sorge zu tragen.
- 3.8 Werden rassistische, antisemitische oder antidemokratische Inhalte der Veranstaltung erst während der Durchführung der Veranstaltungoffenkundig, ohne dass OMG sich fristlos vom Vertrag löst, zahlt der Veranstalter an OMG eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 €, es sei denn, dass er den Vertragsverstoß nicht zu vertreten hat.
- 3.10 Die OMG behält sich bei allen Veranstaltungen vor, in den überlassenen Anlagen oder in sonstiger Form ein Statement gegen Diskriminierungen jeglicher Art, insbesondere Antisemitismus, und für Demokratie zu setzen.
Im Falle einer Missachtung der AVB, behält sich die OMG das Recht, die Veranstaltung zu beenden.“
Frage 4:
Wie bewertet die Stadt München den offensichtlichen Widerspruch zwischen ihrem eigenen Leitbild und der Vergabe einer städtischen Veranstaltungsstätte an eine Person, die regelmäßig durch demokratiefeindliche, antifeministische und verschwörungsideologische Aussagen auffällt?
Antwort:
Die OMG fällt als kommunal beherrschte Tochtergesellschaft der LHM unter die öffentlichen Einrichtungen und unterliegt damit der unmittelbaren Grundrechtsbindung.
Wird eine öffentliche Einrichtung von einer juristischen Person des Privatrechts betrieben, die über die Nutzungsvergabe entscheidet, wandelt sich der kommunalrechtliche Zulassungsanspruch in einen sogenannten Verschaffungsanspruch, den die LHM ggf. durch Einwirken auf den Träger zu erfüllen hat. Die im Zivilrecht grundsätzlich vorherrschende Vertragsfreiheit hat bei öffentlichen Einrichtungen, wozu auch die OMG zählt, dann dem Zulassungs-/Verschaffungsanspruch zu weichen. Die OMG unterliegt nur dann nicht dem Kontrahierungszwang, sofern die Veranstaltung dem Widmungszweck entspricht und
- Kapazitätsgrenzen vorliegen, (das muss im Streitfall nachgewiesen werden)
- mit strafbaren Handlungen zu rechnen ist oder
- der Künstler nachweislich unzuverlässig ist, z.B. Zahlungsrückstände vorliegen.
Vor diesem Hintergrund sind grundsätzlich auch stark polarisierende Meinungen von Künstler*innen bzw. entsprechende Veranstaltungsinhalte vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst und dürfen nicht zum alleinigen Anlass genommen werden, eine*n Künstler*in bzw. dessen Programm von der Nutzung öffentlicher Einrichtungen auszuschließen. Als Beispiel hierfür dienen auch stark polarisierende Meinungen von Künstler*innen, bspw. die Bewertung, ob eine Partei oder eine Organisation als verfassungsfeindlich und damit von der Nutzung ausgeschlossen werdenkann, steht allein dem Bundesverfassungsgericht zu. Aufgrund der rechtlichen Situation sieht die LHM keine Möglichkeit, Künstler*innen von der Vermietung auszuschließen, auch wenn weder LHM noch OMG deren (politische) Ansichten teilen.
Frage 5:
Welche Maßnahmen wurden oder werden getroffen, um sicherzustellen, dass in der Olympiahalle keine Veranstaltungen mehr mit antisemitischen, rassistischen oder demokratiefeindlichen Inhalten stattfinden?
Antwort:
Die OMG hat hierzu Folgendes mitgeteilt:
„Der Vertrieb prüft, ob anfragende Künstler*innen und Gruppierungen auf der Verbotsliste des Bundesamtes für Verfassungsschutzes gelistet sind. Darüber hinaus ist es uns rechtlich nicht möglich, Künstler*innen und Gruppierungen, deren (politische) Ansichten wir nicht teilen, von der Vermietung auszuschließen. Zudem müssen alle Veranstaltungen, die in unseren Veranstaltungsstätten stattfinden, vom Kreisverwaltungsreferat genehmigt werden.“
Frage 6:
Wird es im Vorfeld des Auftritts von Jordan Peterson eine öffentliche Positionierung der Stadt München geben, ähnlich wie beim Konzert von Roger Waters?
Antwort:
Seitens der LHM sind keine entsprechenden Maßnahmen geplant.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.
1 Um Zitate nicht zu verfälschen, musste auf die durchgehend einheitliche Gender-Schreibweise teilweise verzichtet werden.