Müll in der Stadt – neue Wege gehen!
Antrag Stadträte Hans-Peter Mehling und Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 20.1.2025
Antwort Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer:
Im oben angeführten Antrag vom 20.1.2025 fordern Sie die Landeshauptstadt München zu beauftragen, „sich bezüglich der Müllproblematik in der Stadt umfassend mit neuen kreativen und innovativen Ansätzen zu beschäftigen, um zusätzliche Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln bzw. schon vorhandene Strategien fortzuentwickeln und zu verbessern“. Hierzu gehöre unter anderem die Anpassung oder Übernahme von Maßnahmen vor allem mancher ost-, südost- und zentralasiatischer Metropolen, in deren Straßenbild kaum mehr Müll vorzufinden sei. Des Weiteren solle eine Studie zum Thema Nudging und Incentivierung in Auftrag gegeben werden, falls die aktuelle Forschungslage dazu für diesen Bereich noch zu dünn sei.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i.S. von Art. 37 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag teilt das Baureferat Folgendes mit:
Das Baureferat mit seinen Unterhaltsbereichen und die weiteren in der Stadtverwaltung an der Sauberkeit und Müllentsorgung in jedweder Art beteiligten Dienststellen und Tochterunternehmen (z.B. AWM, MVG) betreiben einen immensen Aufwand, die Stadt München nachhaltig sauber zu halten. Auch deshalb belegt die Stadt München bei Städterankings bzgl. Sauberkeit regelmäßig Spitzenplätze sowohl im nationalen als auch im internationalen Vergleich mit anderen Großstädten. So belegte die Stadt München bspw. im Oktober 2024 einen Platz unter den zehn saubersten Städten Europas (BDAE Gruppe) sowie im Mai 2025 einen Platz unter den fünf saubersten Städten Deutschlands (Conde Naste Traveller).
Insgesamt stellt die Landeshauptstadt München annähernd 10.000 öffentliche Abfallbehälter im Stadtgebiet zur Verfügung. Allein für die Straßenreinigung im öffentlichen Raum wendet die Stadt München derzeit rund 40 Mio. Euro pro Jahr auf; dazu kommen noch durchschnittlich rund 5 Mio.Euro pro Jahr für die Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze.
Die städtische Straßenreinigung des Baureferates reinigt im gesamten Vollanschlussgebiet der Landeshauptstadt München entsprechend der vom Stadtrat beschlossenen städtischen Straßenreinigungssatzung in den stark frequentierten Bereichen fast immer täglich – teilweise sogar zweimal täglich. Einem Bedarf nach einer Erhöhung der Reinigungsturnusse in diesem Leistungsbereich hat der Stadtrat zuletzt im Mai 2017 im Zuge der Beschlussfassung „Einführung einer zusätzlichen Straßenreinigungsklasse 1+“ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 08088) Rechnung getragen. Durch diese Einführung wurden eine neue, kostenintensive Leistungskategorie definiert und die Bedarfe neu geordnet. Da in diesen Bereichen jede Leistungserhöhung auch zu einer Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren führt, erfolgt hier die Bedarfsprüfung nach einem strengen Maßstab. Insgesamt sollen die Gebührenzahlenden immer nur soweit belastet werden, wie dies objektiv zwingend erforderlich ist.
Im restlichen Stadtgebiet (außerhalb des Vollanschlussgebietes) sind größtenteils die jeweiligen Anlieger gemäß Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung für die Reinigung und damit die Sauberkeit der meisten öffentlichen Verkehrsflächen verantwortlich. Daneben gibt es im Stadtgebiet zahlreiche, der Öffentlichkeit zugängliche Bereiche, die im Besitz von Privatunternehmen (z.B. Deutsche Bahn) oder anderer staatlicher Institutionen (z.B. Freistaat Bayern) sind und deren Sauberkeit von diesen eigenverantwortlich sicherzustellen ist, ohne dass die Landeshauptstadt München hier unmittelbar selbst tätig werden kann.
Selbstverständlich beobachtet das Baureferat auch die Maßnahmen anderer Großstädte im Bereich Sauberkeit im öffentlichen Raum. Insbesondere bei internationalen Vergleichen sind jedoch die jeweiligen Besonderheiten und teilweise erheblichen Unterschiede in den kulturellen, politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen anderer Länder und Regionen zu berücksichtigen. Dies zeigt sich insbesondere bei der Betrachtung der unterschiedlichen Maßnahmen, die einzelne fernöstliche Metropolen erfolgreich umgesetzt haben, um die Sauberkeit ihrer öffentlichen Räume sicherzustellen. In Tokio und anderen japanischen Großstädten wurden bspw. bereits in den 90er-Jahren fast alle öffentlichen Abfallbehälter abgebaut; in Verbindung mit dem kulturellen und moralischen Wertesystem der japanischen Gesellschaft führt dies im Ergebnis dazu, dass die Bewohnerschaft kaum etwas in der Öffentlichkeit wegwirft, sondern jeder seinen Müll mit nach Hause nimmt. In München wird dagegen das Erfordernis gesehen,die bereits vorhandene erhebliche Anzahl an öffentlichen Abfallbehältern gegebenenfalls weiter zu erhöhen (vgl. StR-Antrag Nr. 20-26/A 05616 vom 7.5.2025 „Abfallbehälter im öffentlichen Raum“). Das Land Singapur wiederum setzt schon seit langem auf eine rigide Gesetzgebung, die sogar das Kaugummikauen an öffentlichen Orten sowie das Essen und Trinken in öffentlichen Verkehrsmitteln in der ganzen Stadt verbietet. Derartige, nach westlichen Gepflogenheiten drastische Handlungsoptionen stehen der Landeshauptstadt München aufgrund der unterschiedlichen verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen nicht zur Verfügung. Nach Einschätzung des Baureferates dürften die Ansätze von fernöstlichen Metropolen daher bei genauerer Betrachtung in der Regel nicht auf München übertragbar sein.
Stattdessen hat die Stadtverwaltung in der Vergangenheit zahlreiche Sensibilisierungs- und Bewusstseinskampagnen zur Müllvermeidung bzw. dem richtigen Verhalten in Bezug auf Müll durchgeführt (z.B. die Kampagnen „Rein. Und sauber.“, „Wahre Liebe ist. Deine Isar“, „Zero-Waste“). Hier wurden im gesamten Stadtgebiet unter anderem Plakat-Aktionen, Medien- und Internetschaltungen, Zusammenarbeit mit Schulen und Promo-Teams mit Give-Aways ressourcen- und kostenintensiv mit Mittelaufwendungen jeweils im mittleren bis hohen sechsstelligen Bereich organisiert und realisiert.
Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation ist dem Baureferat die Auflage einer neuen Öffentlichkeitskampagne gegenwärtig leider nicht möglich. Gleiches gilt für die Beauftragung einer Forschungsstudie zum Thema Nudging und Incentivierung im öffentlichen Raum, zumal dies nicht zu den originären Aufgaben des Baureferates als Straßenbaulastträger gehört.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.