Kriminalstatistik 2023 – Politische Konsequenzen III
Antrag Stadträtin Dr. Evelyne Menges (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 21.5.2024
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller:
Vielen Dank für Ihren Antrag vom 21.5.2024.
Sie beantragen, dass die Stadt München zusammen mit der Polizei prüfen soll, ein Modell einzuführen, das mit dem französischen System „Voisins vigilants et solidaires“ vergleichbar sei. Die Nachbarn innerhalb der Landeshauptstadt München sollen dabei freiwillig mitwirken, um Wohnungseinbrüche zu erschweren.
Sie schlagen vor, im Wege eines Modellversuchs sowohl einen Stadtbezirk mit Gartenstadtcharakter als auch einen Stadtbezirk mit mehrgeschossigem Wohnungsbau auszuwählen. Das Kreisverwaltungsreferat, das Sozialreferat sowie die städtische Wohnungsbaugesellschaft München Wohnen GmbH sollen durch entsprechende Kampagnen Nachbarn zur freiwilligen Teilnahme bewegen.
Zur Begründung des Antrages verweisen Sie auf die polizeiliche Kriminalitätsstatistik 2023, wonach die Zahl der Wohnungseinbrüche gestiegen und ein Beuteschaden von 43,83 Millionen Euro entstanden sei.
(Anmerkung: Die Schadenshöhe ist im zugrundeliegenden Antrag nicht korrekt wiedergegeben. Vielmehr ist ein Beuteschaden in Höhe von 4,83 Millionen Euro entstanden (vgl. Sicherheitsreport 2023)).
Frankreich habe auf kommunaler Ebene zusammen mit der örtlichen Polizei ein System der „aufmerksamen und solidarischen Nachbarn“ eingeführt, wodurch nach Angaben des französischen Innenministers ein Rückgang der Wohnungseinbrüche um 40 Prozent erzielt worden sei.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Beim französischen Modell der wachsamen Nachbarn können sich Privatpersonen und Mitgliedsratshäuser über eine Website registrieren und sich auf einer Online-Plattform austauschen, z.B. über auffällige Beobachtungen in der Nachbarschaft. Es ist aber auch möglich, private Nachrichten an Einzelne zu schicken, etwa die Information über eine urlaubsbedingte Abwesenheit, oder eine anstehende Party. Registrierte Teilnehmende könnenüber das Rathaus der Gemeinde oder einen Online-Shop einen Aufkleber mit der Aufschrift „Wachsame und unterstützende Nachbarn“ auf gelben Hintergrund erhalten, welche potentielle Wohnungseinbrechende abschrecken sollen.
Nach derzeitigem Kenntnisstand verfügt lediglich die Stadt Weiterstadt mit ca. 26.500 Einwohnern im südhessischen Landkreis Darmstadt-Dieburg über ein Projekt, das dem französischen Modell entspricht.
Auf telefonische Nachfrage bei der Stadtverwaltung in Weiterstadt wurde folgende Auskunft zum „Wachsamen Nachbarn“ erteilt:
-Die Kosten für die Anschaffung und die Betreuung des Programms können nicht beziffert werden.
-Überwiegend wurde über Informationsstände der Stadtverwaltung bei Veranstaltungen und Festivitäten auf das Projekt „Wachsamer Nachbar“ aufmerksam gemacht, um die Bürger*innen zum Mitmachen zu bewegen.
-Über ein Online-Anmeldeformular können sich die Teilnehmer*innen registrieren.
-Allerdings muss in jedem Einzelfall von der Stadtverwaltung eine Datenschutzerklärung eingeholt werden.
-Eine wesentliche Schwachstelle des Systems „Wachsamer Nachbar“ ist, dass eine Meldung über verdächtige Wahrnehmungen den Umweg über die Online-Plattform nimmt, bevor diese an die Polizei weitergeleitet wird, was unnötig Zeit beansprucht. Im schlimmsten Fall bleibt die Mitteilung solcher Wahrnehmungen ohne Reaktion. Bei Verdachtsfällen ist es jedoch entscheidend, sofort die Polizei unter der Telefonnummer 110 zu informieren, um Einbruchsversuche frühzeitig erkennen, Spuren sichern bzw. Straftaten aufklären zu können.
Bei Übertragung der Erkenntnisse aus Weiterstadt auf die Münchner Gegebenheiten ist erkennbar, dass die Einführung eines derartigen Modells mit erheblichen Kosten verbunden ist. Allein die Ausgaben für die Entwicklung bzw. Neuanschaffung eines digitalen Programms sind nicht abschätzbar. Gerade wegen der angespannten Haushaltslage ist davon auszugehen, dass ein solches digitales Programm derzeit auch nicht in die Portfolioplanung aufgenommen wird. Für die laufende Aktualisierung und Betreuung eines IT-Projekts besteht ebenfalls Finanzbedarf.
Hinzu kommt, dass für die Akquise der Teilnehmer*innen und die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorschriften ausreichend personelleRessourcen vorhanden sein müssen, denn ein Projekt wie der „Wachsame Nachbar“ in Weiterstadt kann nur mit Hilfe von vielen Teilnehmer*innen sinnvoll funktionieren. Allerdings steht aktuell das dafür notwendige Personal nicht zur Verfügung, Stellenzuschaltungen wären notwendig.
In Bezug auf den Datenschutz ist zu ergänzen, dass eine Kommune nur berechtigt ist, Daten von Bürger*innen zu verarbeiten und an Dritte weiterzugeben (z.B. Registrierung des Namens, der Adresse, E-Mail-Adresse, usw.), wenn dies zur Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben erforderlich ist. Zwar ist es Aufgabe der Sicherheitsbehörde, die Bürger*innen vor Gefahren zu schützen, jedoch ist ein Eingriff nur erlaubt, wenn die Sicherheitsbehörden durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes dazu ermächtigt sind. Für die Einrichtung eines (digitalen) Projekts zum Schutz vor Wohnungseinbrüchen gibt es keine derartige Rechtsgrundlage. Eine Registrierung für den „Wachsamen Nachbar“ ist daher nur mit entsprechender Zustimmung jedes einzelnen Teilnehmers und jeder einzelnen Teilnehmerin möglich. Die Einholung der Zustimmungen in jedem Einzelfall ist mit enormem Zeitaufwand verbunden.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Einrichtung eines Projekts nach französischem Vorbild zum Schutz vor Wohnungseinbrüchen zum jetzigen Zeitpunkt allein aufgrund der angespannten finanziellen Haushaltslage der Landeshauptstadt München nicht möglich ist. Weitere, inhaltliche Prüfungen in Bezug auf die Initiierung eines Projekts zum wachsamen Nachbarn haben sich dadurch erübrigt.
Dennoch spielen Nachbar*innen eine entscheidende Rolle bei der Prävention von Einbrüchen. In einer aufmerksamen Nachbarschaft haben Einbrechende, Dieb*innen und Betrügende kaum eine Chance. Bevor jedoch neue Initiativen, wie ein Projekt für wachsame Nachbarn, ins Leben gerufen werden, ist es zweckmäßig, auf bestehende Strukturen zurückzugreifen. Gerade die Nachbarschaftstreffs und Familienzentren, die vom Sozialreferat der Landeshauptstadt München gefördert und unterstützt werden, sind geeignet, zahlreiche Münchner Bürger*innen zu erreichen und zum Thema Wohnungseinbruchschutz zu sensibilisieren. Zudem gibt es auf den Internetseiten der Polizei eine Vielzahl von Sicherheits- und Verhaltenstipps, die darauf abzielen, Einbrüche zu verhindern.
Einbrüche passieren häufig in der Dämmerung oder nachts. Es ist daher vorgesehen, zu Beginn der dunklen Jahreszeit im Herbst per E-Mail an die Familienzentren und Nachbarschaftstreffs heranzutreten und mit Hilfe des folgenden Links auf die polizeilichen Sicherheits- und Verhaltenstipps auf-merksam zu machen (Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes „Sprechen Sie doch mal mit Ihrem Nachbarn“, ). Daneben gibt das Polizeipräsidium München, Kommissariat 105 für Prävention und Opferschutz, Tipps, wie sich die Bürger*innen in bedrohlichen Situationen verhalten können, berät individuell, kostenlos und neutral zum Einbruchschutz, hilft und unterstützt, wenn jemand Opfer einer Straftat geworden ist. Dieses Angebot der Münchner Polizei wird ebenfalls in die informelle E-Mail aufgenommen; dafür wird auf den Link https://www.polizei.bayern.de/schuetzen-und-vorbeugen/beratung/beauftragte-der-polizei-fuer-kriminalitaetsopfer/005006/index.html verwiesen.
Das Sozialreferat der Landeshauptstadt München unterstützt die Initiative des Kreisverwaltungsreferats und hat die E-Mail-Adressen der Familienzentren und Familientreffs bereitgestellt.
Die Münchner Wohnen GmbH hat ebenfalls zugesagt, über das Webmagazin, welches auch im Newsstream der Mieterapp die Mieter*innen der Münchner Wohnen erreicht, zum Thema Wohnungseinbrüche zu sensibilisieren.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass über die Beratungsstellen der Polizei kostenlos Aufkleber mit der Aufschrift „Achtung! Wachsamer Nachbar“ zur Verfügung gestellt werden (https://www.k-einbruch.de/medienangebot/detail/109-vorsicht-wachsamer-nachbar/). Die Entscheidung, ob solche Schilder angebracht werden, liegt bei den Haus- und Wohnungseigentümer*innen bzw. den Bewohner*innen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.