Erneute Anfrage zum Brandschaden im McGraw-Tunnel
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Andreas Babor, Sabine Bär und Hans-Peter Mehling (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 11.12.2024
Antwort Baureferat:
In Ihrer schriftlichen Anfrage vom 11.12.2024 führen Sie Folgendes aus:
„Die Antwort des Baureferats der Landeshauptstadt München (LHM) vom 14.11.2024 auf unsere ergänzende Anfrage zum Brandschaden im McGraw-Graben (Anfrage Nr. 20-26/F 01021) hat unsere Fragen leider erneut unzureichend beantwortet und neue Fragen aufgeworfen.“
Ihre Fragen beantworten wir wie folgt:
Frage 1a:
Wie definiert das Baureferat den Begriff „zeitnah“, wenn laut Antwort auf Frage 9 im Schreiben vom 14.11.2024 die entsprechenden Arbeiten frühestens Ende 2025 bzw. Anfang 2026 beginnen?
Antwort:
Wie in den bisherigen Antworten bereits ausführlich dargestellt, handelt es sich bei der anstehenden Wiederherstellungsmaßnahme um eine komplexe Maßnahme mit vielen Gewerken, für die entsprechende spezifische Planungen und Genehmigungen erforderlich sind. Ziel des Baureferates ist es, mit der vollständigen Schadensbeseitigung im Rahmen dieser gegebenen Umstände baldmöglichst vor Ort beginnen zu können.
Frage 1b:
Ist davon auszugehen, dass bei der Brandschadensbeseitigung im Luise-Kiesselbach-Tunnel aus dem Jahr 2023 der Begriff „zeitnah“ vergleichbar definiert wird?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 2d.
Frage 2a:
Ist die Erneuerung und Anbringung eines Ersatzes der zerstörten Aufhängung für die Schallschutzteile, unabhängig von den Arbeiten zum Austausch der beschädigten Elastomere, grundsätzlich möglich, ohne größere Auswirkungen auf die aktuelle Verkehrsführung vor Ort zu haben?
Antwort:
Nein. Alle Arbeiten in diesem Bereich führen zu einer Verkehrssperrung mit entsprechenden Auswirkungen.
Frage 2b:
Wenn ja, wäre dies bereits ab dem 23.04.2023 (dem Zeitpunkt der Bezahlung aller Außenstände durch die Versicherung) möglich gewesen?
Antwort:
Entfällt (siehe Antwort auf Frage 2a).
Frage 2c:
Wenn ja, könnten auch jetzt noch, deutlich vor Ende 2025 bzw. Anfang 2026, die zerstörten Aufhängungen der Schallschutzteile, unabhängig von den dortigen größeren Baumaßnahmen und Verkehrsführungsänderungen, ersetzt und die neuen Schallschutzteile angebracht werden?
Antwort:
Entfällt (siehe Antwort auf Frage 2a).
Frage 2d:
Ist davon auszugehen, dass die ebenfalls durch Brand beschädigte Tunnelwand im Luise-Kiesselbach-Tunnel deutlich schneller instandgesetzt wird als dies beim McGraw-Graben derzeit der Fall ist?
Antwort:
Nach Brandereignissen in baulichen Anlagen der städtischen Straßenverkehrsinfrastruktur hat die schnellstmögliche vollständige Verkehrsfreigabe für das Baureferat oberste Priorität, um die Beeinträchtigungen für die Verkehrsteilnehmenden so gering wie möglich zu halten. Dies gilt ganz besonders bei den Tunnel-, Brücken- und Trogbauwerken entlang des Mittleren Rings, die für die Abwicklung des gesamten innerstädtischen Straßenverkehrs zentrale Bedeutung haben. Nur aufgrund der vom Baureferat umgehend durchgeführten baulichen Sofortmaßnahmen konnten sowohl nach dem genannten Brandereignis im McGraw-Graben als auch nach dem von Ihnen erwähnten Brandfall im Luise-Kiesselbach-Tunnel innerhalb kürzester Zeit wieder eine vollständige Verkehrsfreigabe für alle Verkehrsteilnehmenden erfolgen.
In der Regel sind in Brandfällen nach Durchführung der für die vollständige Verkehrsfreigabe erforderlichen Sofortmaßnahmen noch weitere bauliche Instandsetzungsarbeiten erforderlich, um alle Brandschäden am betroffenen Bauwerk umfassend und dauerhaft zu beseitigen. Welche baulichen Maßnahmen zur Beseitigung von Brandschäden in Tunnel- bzw. Trogbauwerken erforderlich sind und wieviel Zeit deren Planung und Durchführung in Anspruch nehmen, hängt von den konkreten Umständen des jeweiligen Schadenfalles ab. Beispielsweise wurde bei dem von Ihnen genannten Brandfall im Luise-Kiesselbach-Tunnel insbesondere Betriebs- und Sicherheitstechnik beschädigt, im McGraw-Graben dagegen Schallschutzteile und Elastomere. Beide Fälle sind daher aus technischer Sicht im Hinblick auf die notwendigen Sanierungsarbeiten in keiner Weise vergleichbar. Demzufolge können hier auch keine Rückschlüsse auf den Zeitraum oder die Dauer der Sanierungsarbeiten erfolgen. Für die Sanierungsarbeiten im Luise-Kiesselbach-Tunnel hat das Baureferat bereits alle notwendigen Gutachten und Planungsleistungen beauftragt. Erst wenn diese vollständig vorliegen und der konkrete Bauablauf feststeht, können die notwendigen Abstimmungen mit der Straßenverkehrsbehörde durchgeführt werden. Erst dann sind auch belastbare Aussagen zu Ausführungszeitraum und -dauer möglich.
Frage 3:
Nachdem das Baureferat Frage 10 unserer ergänzenden Anfrage vom 17.9.2024 mit Verweis auf die Antwort auf Frage 9 nicht beantwortet hat, stellen wir diese Frage hiermit erneut in Erwartung einer direkten Antwort.
Antwort:
Die Frage 10 lautete wie folgt: „Wäre es ggf. auch jetzt noch möglich, die Schallschutzwand kurzfristig zu schließen, ohne dass es deswegen zu größeren Verkehrsproblemen kommt, selbst wenn man Teile davon im Rahmen der Restschadenbehebung nochmals vorübergehend abnehmen und erneut anbringen müsste?“
Ihre Frage 10 vom 17.9.2024 ist inhaltsgleich mit Ihrer Frage 2a vom 11.12.2024 und ist daher auch inhaltsgleich wie folgt zu beantworten: Nein. Alle Arbeiten in diesem Bereich führen zu einer Verkehrssperrung mit entsprechenden Auswirkungen.