Spielen in der Stadt I – Inklusive Spielplatzplanung und -gestaltung weiterentwickeln
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Paul Bickelbacher, Ursula Harper, Sofie Langmeier, Florian Schönemann, Christian Smolka und Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 4.7.2024
Spielen in der Stadt II – Wasser und Schatten: Spielplatzanlagen in München hitzeresilient machen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Paul Bickelbacher, Ursula Harper, Gunda Krauss, Sofie Langmeier, Angelika Pilz-Strasser, Florian Schönemann, Christian Smolka und Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 4.7.2024
Antwort Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer:
Sie haben am 4.7.2024 in Ihrem Antrag Nr. 20-26/A 04966 „Spielen in der Stadt I – Inklusive Spielplatzplanung und -gestaltung weiterentwickeln“ Folgendes beantragt:
„Das Baureferat wird aufgefordert, bei allen neuen und zu sanierenden Spielplätzen die inklusive Spielplatzplanung und -gestaltung für München beispielhaft voranzutreiben.
Wichtig ist eine barrierefreie Gesamtkonzeption der Spielplatzanlage, die alle Elemente miteinschließt und verbindet (Wegesystem, Spiel- und Aufenthaltsangebote, Spielgeräte, Grünzug), so dass alles möglichst für alle erreichbar und nutzbar ist. (…)
In einem ersten Schritt wird die Weiterentwicklung von inklusiven Spielplätzen in der Stadt bei den zu sanierenden Spielplätzen im Westpark (‚Wasserspielplatz‘) und im Arnulfpark (‚Radlsteg‘) umgesetzt.
Die inklusive Weiterentwicklung soll im Rahmen der im letzten Jahr erhöhten Freiraumpauschale umgesetzt werden.“
Mit Antrag Nr. 20-26/A 04967 vom 4.7.2024 „Spielen in der Stadt II - Wasser und Schatten: Spielplatzanlagen in München hitzeresilient machen“ haben Sie Folgendes beantragt:
„Das Baureferat wird aufgefordert, bei allen neuen und zu sanierenden Spielplätzen das Thema Hitzeresilienz als verbindliche Anforderung zu integrieren, um die Gesundheit und Sicherheit der Kinder und Besucher*innen zu fördern. Ziel ist es, zum einen die Beschattung in den Hitzeperioden zu gewährleisten und zum anderen das Element Wasser stärker zu integrieren – vom Trinkbrunnen über Wasserspielanlagen bis hin zur Integration natürlicher Wasserläufe.
Die Beschattung soll in allen wesentlichen Bereichen der Spielplatzanlage mitgedacht werden – bei den Spiel- und Aufenthaltsangeboten und auch bei den Spielgeräten. Natürlicher Schatten durch Bäume, Sträucher und Rankpflanzen soll Priorität haben, aber auch Innovationen wie z.B. „Sonnenschirme aus Baumwurzeln“ (vgl. Abbildungen unten) können eine Möglichkeit sein.
Die hitzeresiliente Spielplatzplanung soll im Rahmen der im letzten Jahr erhöhten Freiraumpauschale umgesetzt werden.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, die zwei oben genannten Anträge, die sich beide mit der Gestaltung von öffentlichen Spielplätzen befassen, zusammen mit diesem Schreiben zu beantworten und teilen Ihnen hierzu Folgendes mit:
Inklusive Spielplatzplanung und -gestaltung weiterentwickeln
Inklusion ist durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch Deutschland im Jahr 2009 eine rechtlich verbindliche Verpflichtung zur Umsetzung eines elementaren Menschenrechts geworden, dem der garantierten, gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen gesellschaftlichen Prozessen. Dazu gehört auch, dass öffentliche Grün- und Freiflächen sowie Spielplätze so konzipiert werden, dass behinderten Kindern und Jugendlichen bzw. ihren behinderten Begleitpersonen eine Teilhabe am gesellschaftlichen
Leben ermöglicht wird.
Mit Beschluss des Bauausschusses vom 4.7.2017 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 08953) steht ein Leitfaden mit dem Titel „Inklusive Spiel- und Freiraumgestaltung/Herausforderungen, Anregungen, Kriterien/Eine Handlungsempfehlung und ein Leitfaden für die Planung von Spielplätzen“ zur Verfügung, der mit Sozialreferat, Behindertenbeirat der Landeshauptstadt München, Info Spiel e.V. München, Kreisjugendring München-Stadt und Städtischem Beraterkreis für Barrierefreies Planen und Bauen erarbeitet wurde.
Ein in der Handlungsempfehlung formuliertes Planungsziel ist es, das gemeinsame Spiel zu fördern und Aufenthaltsbereiche für Alle zu schaffen sowie z.B. durch Geländemodellierungen, Wegeführungen, Bepflanzung etc. attraktive und vielfältige Spielräume für alle Altersgruppen und Personen bereitzustellen. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass die barrierefreie Zugänglichkeit der Angebote über das Wegenetz gewährleistet wird.
Zu den Spielgeräten ist in der Handlungsempfehlung ausgeführt: „Das Baureferat (Gartenbau) orientiert sich seit vielen Jahren am Ziel einer echten Inklusion im Sinne der Behindertenrechtskonvention der UN. Aus diesem Grund wählt das Baureferat (Gartenbau) bereits seit vielen Jahren bewusst Spielgeräte aus, die für eine möglichst breite Nutzergruppe spannende Nutzungsmöglichkeiten beinhalten und in ihren Spielangeboten sowie in ihrer Stofflichkeit, sensorischen Ansprache, Haptik und Form attraktiv für alle Kinder, unabhängig von ihren körperlichen, geistigen und seelischen Fähigkeiten sind.“
Zu den Spielgeräten mit hohem Spielwert gehören laut Handlungsempfehlung beispielsweise Doppel- und insbesondere Nestschaukeln, die ein gemeinsames Erlebnis und damit verbunden motorische Herausforderungen für alle Kinder ermöglichen, Spielhäuschen und Sandspielbereiche, die auf direkte und einfache Weise soziales, inklusives Spiel und vielfältige Kommunikation zulassen, oder auch Wasserspielplätze. Des Weiteren ermöglichen barrierefrei zugängliche Fitness-Spielgeräte Bewegung, Erholung und Begegnung in Verbindung mit der realen Natur und sind deshalb von hohem Spielwert für alle. Von einem großen Personenkreis geschätzt werden außerdem Tischtennisanlagen.
Die mit der Spielplatzplanung beauftragten Büros werden seitdem vertraglich verpflichtet, diese Handlungsempfehlung bei ihrer Planung zu beachten.
Die Planung des Spielangebotes erfolgt in Abstimmung mit den künftigen Nutzer*innen in Form von Kinder- und Jugendbeteiligungen. In diesem Rahmen ermöglicht das Baureferat eine Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und stellt das inklusive Spiel- und Sportangebot zur Diskussion vor.
Die konkreten Spielplatzplanungen werden weiterhin dem städtischen Beraterkreis für Barrierefreies Planen und Bauen vorgestellt. Die Empfehlungen aus dem Beraterkreis werden im weiteren Planungsprozess möglichst übernommen.
Eine inklusive Spielplatzplanung ist seit vielen Jahren ein wesentliches Planungsziel des Baureferates bei der Umsetzung von städtischen Spielplätzen und wird entsprechend den Anforderungen einer Teilhabe von allen Menschen kontinuierlich weiterverfolgt.
Bei der Planung der Erneuerung des Spielgeräts „Wolkenturm“ in der Spielzone Ost im Westpark wurde der Gedanke der Inklusion bereits aufgegriffen.
Die Besonderheit bei diesem Spielgerät ist dessen „Insellage“ im Spielbereich. Diese Insel ist durch zwei Stege angeschlossen. Nach der Erneuerung des Spielgeräts wird einer der beiden Stege barrierefrei sein, damit auch mobilitätseingeschränkte Personen auf die Insel gelangen und teilhaben können.
Auf der Insel gibt es verschiedene Angebote auch für Personen mit unterschiedlichen Behinderungen, wie zum Beispiel ein Trichtertelefon, eine Brüstung mit Klangelementen und einem drehbaren Wasseraufzug. Auch diese Planung wurde mit dem städtischen Beraterkreis für Barrierefreies Planen und Bauen abgestimmt.
Bei der aktuellen Machbarkeitsstudie zur Umgestaltung und Aufwertung des Arnulfparks ist ein wesentliches Ziel die Schaffung von inklusiven und gendergerechten Angeboten für alle Altersklassen. Zukünftig sollen im Arnulfpark vielfältige inklusive Spielbereiche und Bewegungsräume für Kleinkinder, Schulkinder, Jugendliche, Erwachsene und ältere Personen geschaffen werden. Dies beinhaltet auch das Angebot von inklusiven, informellen Sportangeboten und Trendsportanlagen, und die Schaffung von vielfältigen, qualitätvollen, inklusiven Aufenthaltsbereichen. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden 2025 den zuständigen Bezirksausschüssen vorgestellt.
Wasser und Schatten: Spielplatzanlagen in München hitzeresilient machen
Die Ausstattung des öffentlichen Raumes mit Infrastruktur zur Optimierung der Aufenthaltsqualität und Anpassung an den Klimawandel ist dem Baureferat ein großes Anliegen. Dazu gehört neben dem ausreichendem Angebot an Schattenbereichen auch das Angebot von Wasserspielanlagen und Trinkbrunnen.
Das Baureferat beachtet seit jeher das Planungsprinzip, kühle, schattige Orte für heiße Sommertage und warme, sonnige Orte für kühle Jahreszeiten zu schaffen sowie eine Mischung aus sonnigen und schattigen Bereichen für jede Tages- und Jahreszeit anzubieten. Dies gilt im Großen für alle Grünanlagen und im Kleinen selbstverständlich auch auf Spielplätzen. Von daher gibt es in der Regel auf Spielplätzen sowohl sonnige als auch schattige Bereiche.
Nach unserer Auffassung sind im öffentlichen Raum, wie insbesondere auf Spielplätzen, lebende Bäume die vorrangigen Schattenspender, weil sie im Sommer mit der Belaubung Schatten spenden, in der kalten Jahreszeit aber Sonnenlicht durchlassen. Darüber hinaus sind sie natürliche, ästhetische Gestaltungselemente, die umfangreiche ökologische Funktionen übernehmen und zahlreiche Tiere beherbergen.
Wo es möglich ist, werden Bestandsbäume und Hecken integriert, weil sie sofort Schatten spenden.
Bei Spielplatzneuanlagen auf Flächen ohne Gehölzbestand pflanzt das Baureferat möglichst große Bäume, um von Anfang an eine Beschattung anbieten zu können. Bei der Auswahl der Bäume wird auch darauf geachtet, dass sie robust sind und möglichst breite Kronen ausbilden. Konzeptionell wird auch darauf geachtet, dass Spielgeräte bereits Schatten auf die Spielflächen werfen oder Spielarchitekturen mit beschatteten Innenbereichen angeboten werden. Im Einzelfall werden Pergolen oder Unterstände angeboten.
Die künftige Ausstattung der Spielplätze erfolgt in Abstimmung mit den künftigen Nutzer*innen in Form von Beteiligungen. Bei nahezu allen Beteiligungsverfahren wird von Seiten der Erwachsenen sehr häufig das Thema Verschattung angemerkt. Diese soll am liebsten in Form natürlicher Verschattung (Bäume) stattfinden. Auch von Seiten der Kinder wird in der Regel mehr „Natur“ gefordert, Kinder wollen Bäume, Sträucher, Spielwiesen.
Sonnensegel werden derzeit nur in gesicherten und täglich betreuten Bereichen wie Kindertagesstätten oder Schulhöfen verwendet. Dort ist sichergestellt, dass sie bei starkem Wind, Regen oder Schneefall eingerollt sind. Sonnensegel im öffentlichen Raum und auf öffentlichen Spielplätzen können nicht täglich betreut und je nach Wetterlage auf- oder abgebaut werden. Sonnensegel werden deshalb an öffentlichen Spielplätzen nicht verwendet. Die Handlungsleitlinie zum Thema Sonnenschutz auf Spielplätzen wurde am 23.7.2021 auch der Spielraumkommission vorgestellt.
Das Element Wasser auf Spielplätzen und insbesondere Wasserspielbereiche haben sich bei Neubau und Modernisierung von Spielplätzen inzwischen zum Standard entwickelt. Sie bieten einen hohen Spielwert, können an heißen Sommertagen gut bespielt werden und sorgen für Abkühlung. Insbesondere für Kinder, die über keinen eigenen Garten verfügen, bieten diese öffentlichen Spielplätze eine echte Bereicherung. Das Baureferat betreibt inzwischen über 70 Wasserspielplätze.
Auch die kostenlose Versorgung der Spielplatzbesucher mit Trinkwasser hat das Baureferat im Fokus. So werden vielbesuchte Spielplätze im Rahmen von Umgestaltungen und Aufwertungen derzeit sukzessive mit einem Trinkwasserbrunnen ausgestattet, entweder mit separaten Trinkwasserbrunnen oder mit Trinkwasserspendern an der Außenfassade von Toilettenanlagen.
Durch die Freiraumpauschale besteht die finanzielle Grundlage, in den kommenden Jahren zahlreiche der 800 bestehenden Spielplätze zu modernisieren. Dabei wird die Schaffung von inklusiven und gendergerechten Angeboten sowie die Schaffung von angenehmen Aufenthaltsbereichen an Hitzetagen und die Ausstattung mit Wasserelementen weiterhin ein wichtiges Ziel für uns bleiben.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.