Erziehungsberatungsstellen in München – Angebot, Auslastung und Finanzierung?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann, Delija Balidemaj, Rudolf Schabl und Matthias Stadler (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄH-LER) vom 22.5.2025
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 22.5.2025 führen Sie Folgendes aus:
„Erziehungsberatungsstellen leisten einen wertvollen Beitrag für Familien in München. Insbesondere junge, meist unerfahrene, Eltern können sich mit Fragen, Sorgen und Nöten an diese Stellen wenden und erfahren wertvolle Hilfe. Das Angebot solcher Beratungsstellen ist sehr unterschiedlich, auch was die Auslastung und die Trägerschaft angeht. Unlängst versendete die ARGE Freie München eine Pressemitteilung über die Konsequenzen einer fehlenden Finanzierung bei den Sozialen Diensten wegen der gestiegenen Personalkosten. Auch im Bereich der Erziehungsberatung könnte es hier zu Problemen kommen.“
Zu Ihrer Anfrage vom 22.5.2025 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Für eine bessere Übersicht erfolgte die Erstellung einer Tabelle, welche (Teil-) Antworten auf Ihre Fragen Nr. 2, 4, 5 und 7 zusammengefasst darstellt.
Frage 1:
Wie viele Erziehungsberatungsstellen gibt es in München?
Antwort:
In München gibt es insgesamt 22 Erziehungsberatungsstellen (EBn), davon arbeiten 17 EBn mit regionaler/stadtteilbezogener Zuständigkeit. Fünf weitere zielgruppen- bzw. themenspezifische EBn arbeiten mit stadtweiter Zuständigkeit.
Frage 2:
Wie sind die Beratungsstellen im Stadtgebiet verteilt?
Antwort:
Der Tabelle in Anlage 1 können Sie die Standorte sowie die regionalen Zuständigkeitsbereiche der einzelnen EBn entnehmen.Eine Übersichtskarte und weitere Informationen zu den einzelnen Einrichtungen finden Sie auf der EB-Verbund-Homepage unter folgendem Link: https://erziehungsberatung-muenchen.de/
Frage3:
Gibt es Stadtteile in denen es keine Beratungsstelle oder bezogen auf den
Bedarf zu wenig Beratungsangebot gibt?
Antwort:
Die Zuständigkeitsbereiche der regional/stadtbezirksbezogenen EBn sind so gewählt worden, dass jeder Stadtteil einer EB zugordnet, ist. Um eine dem Bedarf angemessene Beratungsleistung der EBn im Blick zu behalten, orientiert sich das Sozialreferat in Bezug auf die personelle Ausstattung der regional zuständigen EBn grundlegend an den Richtwerten der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke). Demnach soll jede regionale EB für jeweils 2.500 Kinder und Jugendliche im Zuständigkeitsgebiet mit einem Vollzeitäquivalent (VZÄ) Fachkraft und jede EB-Einrichtung mit einem VZÄ Teamassistenz-/Erstkontaktkraft pro fünf Fachkräften, mindestens jedoch einem VZÄ pro Einrichtung versorgt sein.
In Abhängigkeit von den aktuellen Bevölkerungszahlen in München (Quelle: Statistisches Amt München, Stand Dezember 2024) haben wir die jeweiligen Fachkraft- und Teamassistenzbedarfe der EBn berechnet. Demnach fehlen nach bke-Norm verteilt auf 7 der 17 regional zuständigen EBn insgesamt 5,5 VZÄ Fachkräfte und verteilt auf 14 der 17 regional zuständigen EBn insgesamt 8 VZÄ Teamassistenz/Erstkontaktkräfte. Der Bedarf an Fachkräften nach bke-Norm betrifft u.a. folgende Stadtbezirke: Pasing/Allach, Neuhausen/Moosach, Sendling/Sendling-Westpark, Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln, Ramersdorf und Bogenhausen.
Der Bedarf an Teamassistenz-/Erstkontaktstellen nach bke-Norm betrifft stadtweit fast alle EBn.
In den fünf themen-, bzw. zielgruppenspezifischen stadtweit zuständigen EBn fehlen aufgrund fehlender Leitungsanteile insgesamt ca. 2 VZÄ Fachkräfte und nach bke-Norm ca. 2,5 VZÄ Teamassistenz.
Frage 4:
Wie viele davon werden von der Landeshauptstadt München betrieben, wie viele von gemeinnützigen Trägern?
Antwort:
Fünf der insgesamt 17 regional zuständigen EBn sind in städt. Trägerschaft, die weiteren zwölf regional und fünf überregional zuständigen EBn sind in freier Trägerschaft. (vgl. Tabelle in Anlage 1)
Frage 5:
In welcher Trägerschaft befinden sich die einzelnen Beratungsstellen?
Antwort:
Die jeweiligen Trägerschaften der EBn entnehmen Sie bitte der Tabelle in Anlage 1.
Frage 6:
Wie werden die einzelnen Beratungsstellen finanziert?
Antwort:
Die fünf städtischen Beratungsstellen werden zum Großteil über Mittel der Landeshauptstadt München finanziert. Zusätzliche Landesmittel erhalten die städt. EBn auch durch die Regierung von Oberbayern.
Die weiteren 17 EBn, welche durch freie Träger betrieben werden, erhalten eine Zuwendung durch die Landeshauptstadt München, Sozialreferat. Vier der sich in freier Trägerschaft befindlichen EBn werden durch eine vertragliche Förderung bezuschusst. Hier findet der Mustervertrag Anwendung, welcher grundsätzlich unbefristet abgeschlossen wird. Die Finanzierungsvereinbarung ist jeweils für drei Jahre festgeschrieben und bedarf danach einer Fortschreibung für jeweils weitere drei Jahre. Bei Zuschussausweitungen wird im Bedarfsfall eine Zusatzvereinbarung für die betroffenen Jahre abgeschlossen, sofern diese nicht bereits bei der Fortschreibung der Finanzierungsvereinbarung berücksichtigt werden können. Elf EBn der freien Träger werden mittels eines jährlich zu erstellenden Bewilligungsbescheids gefördert.
Die Zuschussausreichung erfolgt für drei EBn, die EB Landwehrstraße, die EB Ramersdorf sowie die Beratungsstelle für Menschen mit Hörbehinderung HuG, zusammengefasst als ein Zuschuss über die EB Landwehrstraße.
Voraussetzung für die Ausreichung städtischer Mittel an die EBn ist eine entsprechende Beschlussfassung durch den Fachausschuss (hier Kinder- und Jugendhilfeausschuss, KJHA) sowie die Vollversammlung des Stadtrats. Der Vorschlag über die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel werden dem Stadtrat im Rahmen der sogenannten Zuschussnehmerdatei(ZND) im Rahmen des Haushaltsbeschluss zur endgültigen Entscheidung vorgelegt.
Sofern Zuwendungsausweitungen erforderlich sind, ist eine gesonderte Beschlussfassung durch den KHJA bzw. die Vollversammlung des Stadtrats erforderlich.
Neben der städtischen Zuwendung werden seitens der freien Träger Eigenmittel (z.B. Mitgliedbeiträge oder nicht zweckgebundene Spenden) sowie Drittmittel (z.B. Landesmittel der Regierung von Oberbayern) zur Finanzierung der laufenden Kosten eingebracht.
Frage 7:
Gibt es eine städtische Förderung und wie hoch ist diese bei den einzelnen Beratungsstellen?
Antwort:
Für die 17 EBn in freier Trägerschaft wird eine städtische Förderung durch das Sozialreferat ausgereicht.
Für 2025 wurden die Mittel, welche das Sozialreferat/Stadtjugendamt für die Freien Träger zur Verfügung stellen kann, mittels der sogenannten ZND, als Anlage 1a, zum Haushaltsbeschluss (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 14984) durch den KJHA und die Vollversammlung des Stadtrats beschlossen.
Die für die einzelnen EBn zur Verfügung stehenden Zuwendungen für 2025 sind in der Tabelle in Anlage 1 aufgenommen.
Aufgrund der gemeinsamen Mittelausreichung für die EB Landwehrstraße, die EB Ramersdorf sowie die Beratungsstelle für Menschen mit Hörbehinderung HuG über die EB Landwehrstraße erfolgt die Angabe nur bei der EB Landwehrstraße.
Frage 8:
Wie hoch ist die Auslastung der einzelnen Beratungsstellen?
Antwort:
Die Auslastung der EBn ist aktuell sehr hoch. Die EBn melden durchweg gestiegene Beratungsbedarfe der Zielgruppe bei gleichzeitig vermehrt längeren und schwierigen Fallverläufen/Familien mit Multiproblemlagen und weniger Fachkraftressourcen.Die hohe Auslastung zeigt sich u.a. an einer zuletzt deutlichen Zunahme der Wartezeiten.
Nach bke-Fachstandard sollten grundsätzlich mindestens 80% der Erstgespräche innerhalb von drei Wochen stattfinden. Nach längerer stabiler Einhaltung dieses Fachstandards sind in den letzten zwei Jahren die durchschnittlichen Anteile an Wartezeiten unter 3 Wochen für Familien in den Münchner EBn jedoch um ca. 25% gesunken.
Die Wartezeiten nahmen in den vergangenen zwei Jahren stetig zu, so dass angesichts der aktuellen Lage mit der Tendenz von weiter zunehmenden Wartezeiten zu rechnen ist.
Die hohe Auslastung der EBn liegt neben den gestiegenen Bedarfen der Zielgruppe auch am Bevölkerungszuwachs, Fachpersonal müsste zugeschaltet werden (vgl. Antwort zu Frage 3). Zudem fallen die nicht besetzten Stellen an Teamassistenz-/Erstkontaktstellen ins Gewicht. Aufgaben der Teamassistenz müssen teilweise durch Beratungsfachpersonal übernommen werden, um den Betrieb und die Erreichbarkeit der EBn zu gewährleisten. Dies führt jedoch wiederum zu weniger Personalressourcen für die Beratungen und somit auch zu längeren Wartezeiten. Zudem berichten die EBn von der Überlastung anderer Bereiche (Sozialbürgerhäuser, fehlende Therapieplätze bzw. lange Wartezeiten bei Ärzt*innen bzw. Therapeut*innen), was zu einer längeren Verweildauer der Klient*innen in den EBn führt.
Zu den benötigten zusätzlichen Personalbedarfen kommt bei den städt. EB erschwerend der haushaltsbedingte Einstellungsstopp hinzu. Auch bei den EBn Freier Träger müssen aus Spargründen aktuell Stellen vakant bleiben, da nicht vermeidbare Kostensteigerungen (z.B. Tariferhöhungen) seitens LHM aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht kostendeckend refinanziert wurden bzw. werden.
Der gestiegene Personalbedarf (bei allen EBn) sowie der zusätzliche Raumbedarf der städtischen Beratungsstellen Schwabing/Freimann und Giesing/ Harlaching wird durch das Sozialreferat gesehen. Die hierzu geplanten Beschlüsse konnten in den vergangenen Jahren sowie für die Planungen für das Jahr 2026, aufgrund der Haushaltslage der Stadt, nicht realisiert werden.
Aus Sicht des Sozialreferats wird die Einbringung dieser Beschlüsse in den kommenden Jahren als erforderlich angesehen.
Frage 9:
Droht die Schließung von Beratungsstellen, die ganz oder überwiegend von freien Trägern finanziert werden?
Antwort:
Durch die Freien Träger wurden in den vergangenen Jahren bereits Mehrbedarfe aufgrund der Absenkung der Eigenmittel geltend gemacht. Dies betrifft überwiegend die kirchlichen Träger, jedoch immer mehr auch die anderen Freien Träger.
Der Rückgang der Eigenmittel bedingt sich unter anderen durch die geringere Spendenbereitschaft der Nutzer*innen der Angebote der EBn. Die EB-Leistungen werden, entsprechend den allgemeinen EB-Fachstandards, grundsätzlich unentgeltlich, d.h. ohne Teilnahme-/Nutzungsgebühren (erwirtschaftete Einnahmen) zur Verfügung gestellt. Die Nutzer*innen können freiwillig spenden. Aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen der letzten Jahre (erhöhte Inflation) ist die Spendenbereitschaft bzw. auch die Möglichkeit für Spenden bei den Nutzer*innen stark gesunken. Die kirchlichen Träger sind zudem noch durch geringere Zuweisungen von kirchlichen Mitteln, aufgrund der Austritte, betroffen.
Für 2023 erfolgte eine pauschale Zuwendungserhöhung um 5,6% und ab 2024 um 2,8%. Diese Zuwendungsausweitungen decken den Mehrbedarf der Freien Träger aufgrund der tatsächlichen Tarifsteigerungen nicht ab. Inwieweit der Tarifabschluss für 2025 durch eine Zuwendungsausweitung ab/in 2025 ausgeglichen wird, ist derzeit noch nicht bekannt. Hier bedarf es einer entsprechenden Beschlussfassung durch den Stadtrat.
Die Freien Träger stehen daher vor der Herausforderung, die tatsächlich anfallenden Personalkosten, welche anteilig durch Zuschussausweitungen refinanziert werden, selbst zu decken.
Dies ist jedoch nicht oder nur teilweise möglich, da auch die Einbringung von Eigenmitteln oder weiteren Drittmitteln erschwert bzw. nicht möglich ist.
Demnach sind von den Zuwendungsnehmer*innen für 2025 sowie auch für 2026 Mehrbedarfe geltend gemacht worden.
Für 2025 gelten nach derzeitigem Stand die Voraussetzungen für den Ausgleich von Mehrbedarfen in 2024, d.h., dass ein Ausgleich bei einer Existenzgefährdung des Projektes für Mietkostensteigerungen, Stufensteigerungen und im Ausnahmefall für Tarifkostensteigerungen möglich ist. Durch den Träger sind entsprechende Einsparmaßnahmen, wie zum Beispiel das Freihalten unbesetzter Stellen, zu prüfen und ggf. umzusetzen. Bzgl. der Einsparmaßnahmen sowie der Existenzgefährdung ist eine entsprechende Erklärung einzureichen.
Dem Sozialreferat wurden durch den Beschluss 20-26/V 10978 dauerhaft ab 2024 entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt. Für 2025 sowie auch für 2026 kann, nach derzeitigem Stand, der Ausgleich von geltend gemachten Mietkostensteigerungen bestehender Mietverträge der EBn finanziert werden.
Aufgrund der seitens der Freien Träger zu treffenden Einsparmaßnahmen ist mit Leistungseinschränkungen zu rechnen. Von Schließungen einzelner Beratungsstellen, welche sich in freier Trägerschaft befinden, ist derzeit nicht auszugehen.
Aus fachlicher Sicht sind Leistungseinschränkungen bei den Freien Trägern und beim städt. Träger nicht zu begrüßen, da sich der Beratungsbedarf der Familien in den letzten Jahren deutlich erhöht hat.
Sie können versichert sein, dass ich mich als Sozialreferentin für die bedarfsgerechte Ausstattung der Erziehungsberatungsstellen einsetze, ich jedoch auch die Haushaltslage und die damit verbundenen Einschränkungen beachten muss.
Die Anlage kann abgerufen werden unter:
https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/9094284?dokument=-v9233780#ergebnisse