Wie viele obdach- und wohnungslose Mädchen und junge Frauen im Zusammenhang mit Suchterkrankungen gibt es in München?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (Die Linke / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 28.2.2025
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 28.2.2025 führen Sie Folgendes aus:
„Obdach- und Wohnungslosigkeit ist ein dringliches gesellschaftliches Problem, das viele Menschen betrifft. Besonders alarmierend ist die stark wachsende Zahl von jungen Frauen, die auf der Straße leben. Es gibt zunehmend Hinweise darauf, dass viele dieser Frauen nicht nur durch Wohnungslosigkeit, sondern auch von Suchterkrankungen und anderen psychischen und physischen Belastungen betroffen sind.“
Zu Ihrer Anfrage vom 28.2.2025 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie hoch schätzt die Verwaltung die Zahl von Mädchen und junge Frauen im Alter von 12 bis 23 Jahren ein, die aktuell in München obdach-/wohnungslos sind?
Antwort:
Die Landeshauptstadt München verfügt über eine Vielzahl von Beratungs- und Unterbringungsmöglichkeiten im Sofortunterbringungssystem für akut wohnungslose Menschen. Die Anzahl der akut wohnungslosen Personen werden vom Amt für Wohnen und Migration monatlich statistisch erfasst. Demzufolge waren 11.448 Personen im Februar 2025 akut wohnungslos. Hiervon sind es derzeit 342 Menschen, die auf der Straße leben und somit als obdachlos zu zählen sind.
Das Sozialreferat erhebt keine expliziten Daten zu obdach-/wohnungslosen Frauen im Alter von 12 bis 23 Jahren. Es gibt jedoch Erfahrungswerte und Erhebungen aus dem Bereich Streetwork – ConAction. Das aufsuchende Angebot von Condrobs e.V., ConAction hatte in den ersten drei Monaten im Jahr 2025 Kontakt zu neun Mädchen und jungen Frauen, bei denen Konsum und Wohnungslosigkeit relevante Themen waren. Die genannten Mädchen nahmen die Angebote von ConAction über Kontakte auf der Straße hinaus an und haben sich z.B. in der Außenstelle aufgehalten, sich beraten lassen und wurden zu Terminen (Ärzt*innen, Ämter, SBH) begleitet. Ob das Konsumverhalten bei ihnen eine diagnostizierte Suchterkran-kung darstellt, ist nicht nachvollziehbar. Fünf von ihnen sind minderjährig und vier volljährig.
Neben diesen Einzelfallkontakten (Beratung und Begleitung), war ConAction auf der Straße zusätzlich mit acht weiteren Mädchen und vier jungen Frauen in Kontakt, bei denen beide Kriterien zutrafen. Im Jahr 2024 hatte ConAction 12 minderjährige Mädchen und 5 volljährige Mädchen in Betreuung.
An dieser Stelle kann noch die Zahl der 43 weiblichen Jugendlichen im Alter von 14 Jahren bis 17 Jahren herangezogen werden, die in der Notschlafstelle SleepIn im Jahr 2024 kurzfristig übernachten konnten. Die Notschlafstelle ist ein niederschwelliges und freiwilliges Angebot zum Schutz und auch zur kurzfristigen Vermeidung von Obdachlosigkeit von Jugendlichen (Konzept siehe Frage 8). Die Angabe muss jedoch unter dem Vorbehalt betrachtet werden, dass es aufgrund des pädagogischen Konzeptes der Notschlafstelle nicht erforderlich ist, dass die Jugendlichen angeben müssen, ob sie obdachlos sind.
Frage 2:
Wie viele dieser jungen Frauen sind nach Einschätzung der Verwaltung von Suchterkrankungen betroffen?
Antwort:
Laut der Koordination für Psychiatrie und Suchthilfe, angesiedelt beim Gesundheitsreferat (GSR), lässt sich zu dieser Frage „keine valide Einschätzung abgeben. Grundsätzlich ist festzustellen, dass Wohnungslosigkeit oftmals mit verschiedenen weiteren Problematiken wie beispielsweise einer Suchterkrankung oder einer psychischen Erkrankung einhergehen kann.“
Frage 3:
Wie viele der unter 18-jährigen obdach-/wohnungslosen Mädchen gehen schätzungsweise der Prostitution zur Beschaffung von Suchtmitteln nach?
Antwort:
Dem Sozialreferat sowie dem Gesundheitsreferat liegen dazu keine Informationen vor.
In Einzelfällen rund um die Szene des Alten Botanischen Gartens wird beobachtet, dass Mädchen Beziehungen zu wesentlich älteren Männern eingehen, vermutlich mit dem Ziel, an Suchtmittel zu gelangen. Teilweise sind diese Mädchen dem SleepIn bekannt. Ob sie jedoch tatsächlich obdach-/ wohnungslos sind, oder nur vorübergehend Zuflucht gesucht haben, ist nicht in allen Fällen bekannt.
Frage 4:
Welche Erkenntnisse gibt es bezüglich der Herkunft der betroffenen Mädchen und jungen Frauen, insbesondere zu ihrem ehemaligen Wohnort? Stammen sie aus München, dem Landkreis München, anderen Teilen Bayerns, anderen Bundesländern, dem europäischen Ausland oder aus Nicht-EU-Staaten?
Antwort:
Dem Sozialreferat sowie „dem Gesundheitsreferat liegen hierzu keine Informationen vor.“ Da zu dieser Zielgruppe insgesamt keine Daten erhoben werden, kann hierzu leider keine Angabe gemacht werden.
Frage 5:
Gibt es eine gezielte Erhebung und Dokumentation zu diesen Themen, und wenn ja, wie werden die erhobenen Daten für die Weiterentwicklung von Unterstützungsgeboten genutzt?
Antwort:
Das Sozialreferat erhebt keine gezielten Daten zu den Themen minderjährige obdach-/wohnungslose Mädchen, die der Prostitution nachgehen, um Suchtmittel zu finanzieren. Auch seitens des GSR kann ich Ihnen folgende Antwort weitergeben:
„Dem Gesundheitsreferat ist keine gezielte Erhebung und Dokumentation über suchtkranke wohnungslose Mädchen und junge Frauen bekannt.“
Frage 6:
Falls nein, weshalb gibt es seitens der Stadtverwaltung keine genaueren Daten oder eine vollständige Erfassung dieser Gruppe von Betroffenen?
Antwort:
Bisher wurden diese Daten nicht gezielt erhoben. Auf Grund der unterschiedlichen Zuständigkeiten für den genannten Personenkreis innerhalb der Stadtverwaltung (Gesundheitsreferat, Amt für Wohnen und Migration sowie dem Stadtjugendamt) mit unterschiedlichen Aufgabenzuschnitten, erfolgte bisher keine einheitliche und gezielte Erhebung von Daten und deren Auswertung.
Frage 7:
Welche Maßnahmen und Projekte werden aktuell von der Stadtverwaltung ergriffen/gefördert, um präventiv Mädchen und jungen Frauen zu unterstützen und die Situation zu entschärfen? Antwort:
Ich erlaube mir, hier exemplarisch einige Maßnahmen und Projekte der umfangreichen Träger- und Maßnahmenlandschaft innerhalb der Stadt München, die seitens der Stadtverwaltung gefördert werden, zu skizzieren, die ich in Zeiten des Personalmangels gegenüber der Erstellung von Datenerhebungen für prioritär erachte:
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit, verankert in § 11 Achtes Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII), richtet sich an junge Menschen bis 27 Jahre und bietet ihnen einen niedrigschwelligen Zugang zu vielfältigen Freizeit- und Bildungsangeboten. Die offenen Freizeitstätten fördern die persönliche Entwicklung und tragen wesentlich zur Prävention sozialer Problemlagen bei.
Neben den geschlechtsübergreifenden Angeboten der Freizeitstätten gibt es gezielt geschlechtsspezifische Programme, die insbesondere Mädchen und junge Frauen ansprechen. Darüber hinaus existieren spezielle Einrichtungen und Projekte, die sich ausschließlich an diese Zielgruppe richten:
- Giesinger Mädchentreff (Pfadfinderinnenschaft St. Georg Diözesanverband München e. V.)
- Mädchentreff Blumenau (schule beruf e. V.)
- Mobiles Mädchenprojekt „RosaParkt“ (IMMA)
- Mädchen an den Ball (BIKU e.V.)
Gemeinsame Schwerpunkte dieser Einrichtungen bzgl. der Prävention sozialer Problemlagen bei der Zielgruppe der Mädchen und jungen Frauen sind:
1. Stärkung von Selbstbewusstsein & Empowerment:
Mädchen und junge Frauen werden in ihrer Selbstbestimmung gestärkt, erlernen soziale, interkulturelle und -Alltagskompetenzen und setzen ihre Fähigkeiten konstruktiv ein.
2. Schaffung geschützter Räume & Freiräume:
Mädchentreffs und Mädchenprojekte bieten Rückzugsorte abseits gesellschaftlicher Normen und ermöglichen Begegnung, Austausch und persönliche Entwicklung.
3. Soziale Unterstützung & Resilienzförderung:
Mädchen werden in Krisen- und Übergangsphasen begleitet (z.B. Schulwechsel, Beziehungsabbrüche) und lernen Strategien zur Problembewältigung.
4. Demokratie- und politische Bildung:
Niedrigschwellige politische Bildungsangebote fördern die Partizipation und das Bewusstsein für gesellschaftliche Strukturen, Machtverhältnisse und Diskriminierung.
5. Intersektionale feministische Arbeit:
Mädchen setzen sich kritisch mit Themen wie Rassismus, Sexismus, Klassismus und LGBTQIA+-Themen auseinander und erhalten Unterstützung in Identitätsfragen.
6. Aneignung öffentlicher Räume & Teilhabe:
Die Projekte helfen Mädchen, sich öffentliche Räume anzueignen und aktiv mitzugestalten, um ihre Sichtbarkeit und Teilhabe in der Stadtgesellschaft zu erhöhen.
7. Sport, Kultur & kreative Ausdrucksformen: Angebote wie Fußball, künstlerische und musikalische Aktivitäten fördern soziale Integration, Teamgeist und Selbstwirksamkeit.
Diese Maßnahmen tragen dazu bei, soziale Problemlagen präventiv zu mindern, indem sie Mädchen und junge Frauen in ihrer Selbstständigkeit stärken, sie über ihre Rechte aufklären und sie befähigen, aktiv an der Gesellschaft teilzuhaben.
Neben den Freizeitstätten bietet die Streetwork aufsuchende Jugendsozialarbeit für junge Menschen zwischen 14 und 26 Jahren in allen Münchener Stadtbezirken an. Sie richtet sich gemäß § 13 SGB VIII besonders an benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene, die sich im öffentlichen Raum aufhalten und keinen Zugang zu bestehenden Hilfsangeboten haben. Die Einzelfallarbeit konzentriert sich auf Problemlagen wie Bildung, Arbeitslosigkeit, Wohnungslosigkeit, Armut und Schulden.
Besonders hervorzuheben ist das aufsuchende Angebot von Condrobs e.V., ConAction, das u.a. gezielt junge Menschen mit Suchtgefährdung oder -problematik unterstützt. Gerade für Mädchen und junge Frauen, die von Obdachlosigkeit und Sucht bedroht sind, schafft Streetwork durch seine niedrigschwellige Herangehensweise oft einen ersten Zugang zu Hilfe dort, wo andere Unterstützungssysteme nicht greifen. Durch den direkten Kontakt auf der Straße kann frühzeitig auf Problemlagen reagiert, weiterführende Hilfen vermittelt und im besten Fall eine Verfestigung der Problematik verhindert werden.
Das Gesundheitsreferat teilt ergänzend noch mit: „Die Suchtberatung des Gesundheitsreferats verfügt über drei Stellen für Drogenstreetwork, ein freier Träger der Suchthilfe über eine weitere halbe Stelle. Die Streetworker*innen sind für das ganze Stadtgebiet zuständig und konzentrieren sich auf Orte, an denen der Aufenthalt drogenkonsumierender Personen besonders häufig ist. Ihr Auftrag ist die Kontaktaufnahme, die Unterstützung der drogenabhängigen Personen in der Stabilisierung ihrer Lebenssituation und nach Möglichkeit die Vermittlung in weiterführende Hilfen und Behandlung.Wenn weitere Probleme wie Wohnungslosigkeit auffallen, wird versucht Lösungswege zu finden und in entsprechende Angebote zu vermitteln.“
Darüber hinaus gibt es mehrere spezialisierte Fachberatungsstellen für Frauen, die sich an Frauen (unabhängig ihrer Wohnform) richten, die von Frauenhandel und Zwangsprostitution betroffen sind und von meinem Referat gefördert werden:
JADWIGA
Diese Fachberatungsstelle berät und unterstützt Frauen und Mädchen, die Opfer des internationalen Frauenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung oder der Arbeitsausbeutung geworden sind. Die dritte Zielgruppe sind Frauen, die von Zwangsheirat bedroht sind. Im Jahr 2023 konnten insgesamt 192 Frauen im Alter von 18 bis 21 Jahren erreicht werden.
SOLWODI
Das Beratungsangebot dieser Fachberatungsstelle richtet sich an Frauen mit Migrationshintergrund in Krisen und Gewalterfahrung mit Schwerpunkt auf Menschenhandel und Zwangsprostitution. Die Betroffenen werden in der Regel in Unterkünften identifiziert oder von Beratungsstellen weitervermittelt, die selbst nicht unterstützen können. Dieses Angebot nahmen im Jahr 2024 insgesamt 34 junge Frauen im Alter von 18 bis 21 Jahren wahr.
MIMIKRY/MARIKAS
Hier erhalten aktive und ehemalige Sexarbeiterinnen* Informationen und Beratung zu allen Themen und Problemen, bei denen sie Unterstützung brauchen. Falls ein Verdacht auf Prostitution von Minderjährigen besteht, wird dies den Streetworkern oder der Bezirkssozialarbeit gemeldet. Es wurden im Jahr 2024 insgesamt 5 Frauen im Alter von 18 bis 21 Jahren beraten.
Neben den konkreten Maßnahmen gibt es in München zwei Arbeitskreise, mit dem Ziel u.a. Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und der Suchthilfe- und -prävention zu vernetzen:
Arbeitskreis Mädchen* und Sucht
Der AK Mädchen* und Sucht wurde im Januar 2011 ins Leben gerufen. Der AK beschäftigt sich mit Suchtgefährdung, verschiedenen Suchtformen und den gesellschaftlichen Zusammenhängen. Aktuelle Themen und Fragestellungen aus dem Teilnehmerinnenkreis werden aufgegriffen und diskutiert. Auf diese Weise erfahren die Teilnehmerinnen fachliche Qualifizierung und können diese in ihren Arbeitsalltag einfließen lassen. Teilnehmende sind Fachkräfte aus Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Suchthilfe und -prävention.
Arbeitskreis Jugend und Sucht
Der AK Jugend und Sucht ist ein 2024 reaktiviertes Gremium unter Beteiligung von Suchthilfe, Suchtprävention, Polizei, des Gesundheitswesens, dem Schulbereich und der Kinder- und Jugendhilfe.
Steigende Zahlen von drogenkonsumierenden jungen Menschen und veränderte Konsummuster (u.a. steigender Opiatkonsum) waren Anlass der Wiederbelebung des Arbeitskreises. Die Vertreter*innen u.a. des Gesundheitsreferats, vom Jugendamt (Operative und Steuerung), dem staatlichen Schulamt, der Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Erziehungsberatungsstellen und von Trägern aus dem Suchtbereich und der Kinder- und Jugendhilfe treffen sich zweimal pro Jahr. Der Kreis wurde um „assoziierte Mitglieder“ wie den Bezirk Oberbayern und die Kinderschutzgruppen der Münchner Kliniken erweitert. Diese werden schriftlich über die Themen und Ergebnisse des AKs informiert und können sich themenbezogen einbringen. Themen des Austausches sind u.a. eine Analyse der Versorgungslandschaft (inkl. niederschwelliger Zugänge zum Hilfesystem für junge Menschen und die Versorgung von Jugendlichen ab 18 Jahren), die Cannabis (teil) Legalisierung und der Informationstransfer zwischen den Bereichen. Ziele sind die Vernetzung der beteiligten Institutionen und Kostenträger, Bedarfe im Bereich drogenkonsumierender junger Menschen zu identifizieren und diese u.a. in der Öffentlichkeit und der Politik sichtbar zu machen.
Frage 8:
Welche spezifischen Programme, Unterstützungsangebote und Projekte existieren in München, um Mädchen und junge Frauen in diesen Lebenssituationen zu unterstützen, insbesondere im Hinblick auf die Kombination von Obdach-/Wohnungslosigkeit und Suchterkrankungen?
Antwort:
In München bestehen keine spezifischen Angebote für suchtkranke obdach- und wohnungslose Mädchen und junge Frauen. Die Angebote der Suchthilfe stehen jedoch auch jungen Frauen mit einer Suchtthematik offen. Die Angebote umfassen spezialisierte Beratungsstellen und suchttherapeutische Einrichtungen, Wohn- und Übernachtungsmöglichkeiten sowie Angebote zum Tagesaufenthalt.
Auch wenn diese Einrichtungen in der Regel nicht auf Wohnungslosigkeit ausgerichtet sind, werden dort neben der Suchterkrankung auch Problemein weiteren Lebensbereichen bearbeitet und die Menschen in der Bewältigung dieser unterstützt.
Suchtkranken Mädchen stehen seit kurzem zwei jugendspezifische Einrichtungen zur Verfügung:
Jugendsuchtberatung
Im Frühjahr 2025 werden zwei Jugendsuchtberatungen eröffnet, die durch das Gesundheitsreferat und die Regierung von Oberbayern gefördert werden. Diese werden von Condrobs e.V. und Prop e.V. betrieben. Dabei verfolgen die Einrichtungen das Ziel niedrigschwellig, vertraulich, frühzeitig und anonym die vielfältigen Bedarfe der jungen Menschen und ihrer Bezugspersonen zu erkennen und abzudecken. Die primäre Zielgruppe des Angebots sind junge Menschen zwischen 10 und 21 Jahren. Beratung und Unterstützung bekommen hierbei in erster Linie Jugendliche und junge Erwachsene, die bereits in problematischer Weise Suchtmittel konsumieren oder Gefahr laufen, dies zu tun.
Das Thema Wohnungslosigkeit steht hier nicht im Fokus der Beratung. Es steht jedoch allen jungen Erwachsenen offen und ergänzt die Hilfelandschaft um eine wichtige, niederschwellige Unterstützungsmöglichkeit, die auch geeignet ist, spätere Wohnungslosigkeit als Folge einer Abhängigkeitserkrankung zu vermeiden.
Substitutionsbehandlung für Jugendliche
Seit dem Jahr 2024 ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Substitutionsbehandlung von Jugendlichen mit Opiatabhängigkeit ab dem 16. Lebensjahr in zwei Ambulanzen des kbo-Isar-Amper-Klinikums möglich. Betreut werden die Jugendlichen mit psychosozialer Begleitung durch Beratungsstellen von Prop e.V. bzw. der Caritas. Diese Einrichtungen werden durch den Bezirk Oberbayern und das Gesundheitsreferat gefördert. Zudem wird ambulante Erziehungshilfe durch das Stadtjugendamt sichergestellt und bei Bedarf werden weitere Hilfen eingerichtet.
Das Amt für Wohnen und Migration hält keine Unterbringungsmöglichkeiten vor, die sich ausschließlich an junge Frauen richtet. Neben der regulären Sofortunterbringung bietet das Amt für Wohnen und Migration jungen Frauen eine Möglichkeit zur Unterbringung in einem Wohnprojekt für junge Erwachsene in der Dantestraße (Alter 18 – 27 Jahren). Drogenkonsum ist hier allerdings ein Ausschlusskriterium.Die Notschlafstelle SleepIn bietet ein niedrigschwelliges Übernachtungs- und Beratungsangebot für minderjährige Jungen* und Mädchen* im Alter von 14 bis 17 Jahren, die als Selbstmelder*innen um Aufnahme bitten und von Obdachlosigkeit bedroht sind.
Die Notschlafstelle ist ein niederschwelliges Angebot der Jugendhilfe zum Schutz und der kurzfristigen Vermeidung von Gefährdung und Obdachlosigkeit. Sie hat zum Ziel, schwer erreichbare Jugendliche ins Hilfesystem zurückzuführen.
Das Angebot steht jungen Menschen zur Verfügung, die vorübergehend oder dauerhaft wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind und von den bestehenden Jugendhilfeangeboten (Schutzstellen für Minderjährige) nicht oder nicht mehr erreicht werden können. Sie halten sich im Freien oder bei Bekannten/Freunden auf. Häufig sind private Übernachtungsmöglichkeiten mit (sexuellen) Gegenleistungen verbunden und bieten daher den Mädchen und Jungen keinen Schutz. In der Regel handelt es sich um junge Menschen mit gravierenden Problemlagen, die sich durch Familien- und Beziehungskrisen, Perspektivlosigkeit, Gewalterfahrungen, Drogenkonsum, psychische Erkrankungen, Prostitution und Kriminalität darstellen. Das Vertrauen in erwachsene Bezugspersonen wurde bei ihnen so gravierend erschüttert, dass sie zumeist eine misstrauisch-skeptische Haltung gegenüber Erwachsenen generell und besonders auch gegenüber Hilfeinstitutionen entwickelt haben. Sie können oder wollen sich daher, trotz der vielen Schwierigkeiten, unter denen sie leiden, nicht oder nur sehr zögerlich auf Bindungs- und Unterstützungsangebote einlassen. Das Ziel der Notschlafstelle ist es somit, den betroffenen jungen Menschen einen sehr niederschwelligen Zugang zum Hilfesystem zu ermöglichen, um einen weiteren sozialen und gesundheitsgefährdenden Abstieg zu bremsen oder zu verhindern und sie behutsam ins Hilfesystem zurückzuführen. Die Notschlafstelle ist für Jugendliche in München eine sehr wichtige Anlaufstelle geworden. Im Jahr 2024 haben 79 Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren dieses Angebot genutzt, davon waren 43 Jugendliche weiblich.
Frage 9:
In welchem Umfang werden finanzielle Mittel für die Beratung und Unter- stützung der betroffenen Mädchen und jungen Frauen bereitgestellt?
Antwort:
Das Stadtjugendamt, Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie steuert verschiedene Maßnahmen für Mädchen und junge Frauen, hier werden folgende Projekte gefördert:Fördersummen lt. Eckdatenbeschluss (EDB) 2025, Offene Kinder- und Jugendarbeit, Projekte für Mädchen und jungen Frauen:
- Giesinger Mädchentreff (Pfadfinderinnenschaft St. Georg Diözesanverband München e.V.): 206.386 Euro
- Mädchentreff Blumenau (schule beruf e.V.): 235.340 Euro
- Mobiles Mädchenprojekt „RosaParkt“ (IMMA): 290.477 Euro
- Mädchen an den Ball (BIKU e.V.): 54.278 Euro
Fördersummen lt. EDB 2025, Streetwork:
- Condrobs e.V. – ConAction: 421.434 Euro
- AWO – Fanprojekt: 163.021 Euro
- Gesellschaft für Soziale Arbeit, München gGmbH: 208.639 Euro
„Das Gesundheitsreferat hält keine spezifischen Angebote für die beschriebene Zielgruppe bereit. Jedoch stehen die Angebote der Suchthilfe jungen Frauen offen. Das Gesundheitsreferat fördert die Einrichtungen der Suchthilfe mit jährlich 2,7 Millionen Euro.“
Frage 10:
Welche Projekte sind in welcher Höhe von der Konsolidierung betroffen?
Antwort:
Grundsätzlich sind alle Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit von der Haushaltskonsolidierung betroffen, da der Zuschusshaushalt des Sozialreferates in 2025 um 31,197 Mio. Euro gekürzt worden ist. Grundsätzlich werden die Auswirkungen dieser Konsolidierung in der Zusammenschau mit stetig steigenden Mehrbedarfen sowohl politisch als auch mit der ARGE Freie Wohlfahrt abgestimmt werden müssen.
Einige der oben genannten Einrichtungen und Projekte für Mädchen und junge Frauen haben Anträge auf Mehrbedarfe für das Haushaltsjahr 2025 gestellt. Die angemeldeten Bedarfe konnten u.a. durch Restmittel aus 2024 ausgeglichen werden.
Für den Bereich Jugend-Streetwork konnten bei folgenden Einrichtungen die für 2025 beantragten Mittel nicht gewährt und gleichzeitig nicht durch trägereigene Restmittel ausgeglichen werden:
- AWO – Fanprojekt: 26.754 Euro
- Gesellschaft für Soziale Arbeit, München gGmbH: 14.748 Euro
Frage 11:
Welche konkreten Vorschläge hat die Verwaltung, um diese Herausforderungen langfristig zu lösen?
Antwort:
Mir ist es wichtig zu betonen, dass alle bereits laufenden Maßnahmen und Projekte, die die benannte Zielgruppe betreffen, gefördert werden. Neben der Finanzierung und Aufrechterhaltung von gesetzlicher Aufgabenerfüllung, stehen freiwillige Angebote leider auch auf dem Prüfstand. Ich stimme der folgenden Aussage des Gesundheitsreferates zu:
„Eine Verbesserung der Versorgung suchtkranker wohnungsloser Mädchen und junger Frauen lässt sich nur durch Austausch und Kooperation zwischen den unterschiedlichen Versorgungsbereichen erreichen, insbesondere zwischen Suchthilfe, Jugendhilfe und Wohnungslosenhilfe. Das Gesundheitsreferat wird sich weiterhin aktiv daran beteiligen.“
Die Vernetzung und der Austausch der Fachkräfte sind in diesem Zusammenhang von großer Bedeutung, um auf Veränderungen, „Trends“ und (neue) Herausforderungen angemessen reagieren zu können. Dies geschieht bereits, u.a. in den verschiedenen Fach- und Austauschgremien und Arbeitskreisen, in denen die verschiedensten Akteur*innen u.a. der freien und öffentlichen Jugendhilfe, des Gesundheitsbereiches, der Polizei und der Schulen miteinander kooperieren, auch um die Situation junger suchtkranker wohnungsloser Mädchen und Frauen zu verbessern.