Wieso lassen sich einfache digitale Maßnahmen nicht zeitnah umsetzen?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Andreas Babor und Alexandra Gaßmann (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 15.1.2025
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
In Ihrer Anfrage vom 15.1.2025 legen Sie folgenden Sachverhalt zu Grunde: „Im Oktober 2023 wurde beantragt (StR-Antrag 20-26/A 04208), dass die digitalen Haltestellenanzeigen in den Fahrzeugen des ÖPNV mit einem ‚WC-Symbol‘ ergänzt werden, sofern sich an der jeweiligen Haltestelle ein WC befindet. Eine wichtige zusätzliche Information für Reisende. Es muss in den Fahrzeugen keine neue digitale Anzeige geschaffen werden, sondern den bereits bestehenden digitalen Haltestellenanzeigen ein WC-Symbol neben dem Namen der Haltestelle hinzugefügt werden. Es ist eine einfache Änderung des Designs der Anzeige, die weder inhaltlich noch technisch besonders herausfordernd ist.
Insoweit ist es nicht nachvollziehbar, weshalb bisher keine Umsetzung durch das zuständige Mobilitätsreferat erfolgte. Es liegt bisweilen nicht einmal eine Antwort des Mobilitätsreferats vor.“
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mich gebeten, Ihre Anfrage zu beantworten. Dass Sie bis jetzt noch keine Antwort erhalten haben, bitte ich ausdrücklich zu entschuldigen.
Frage 1:
Warum dauert es derart lange bis eine solch einfache digitale Maßnahme bearbeitet wird?
Antwort:
Für die Beantwortung des Stadtratsantrags 20-26/A 042087 war eine Stellungnahme der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) nötig, die das Mobilitätsreferat nach Eingang des Antrages eingeholt hat. Nach Erhalt der Stellungnahme am 10.12.2024 fertigte das Mobilitätsreferat das Antwortschreiben an, das am 13.2.2025 versandt wurde. Der Antwortentwurf befand sich bereits in der finalen Mitzeichnung, als die vorliegende Anfrage am 15.1.2025 einging.
Aus diversen Gründen ist es dem Mobilitätsreferat und den weiteren Beteiligten (in diesem Fall der Münchner Verkehrsgesellschaft/den Stadtwerke München als zuständigen Maßnahmenträger) nicht gelungen, den Antrag fristgerecht und zeitnah zu beantworten. Dafür möchten wir unsentschuldigen. Wir werden den Vorgang zum Anlass nehmen, zu prüfen, wie wir unsere Abstimmungsprozesse verbessern können.
Frage 2:
Welche Maßnahmen hat das Mobilitätsreferat nach Eingang des Antrags konkret ergriffen?
Antwort:
Nach interner Registrierung des Antrags wurde die SWM/MVG um Stellungnahme gebeten. Nach Eingang der Stellungnahme erfolgten weitere Beratungen zur Erstellung des Antwortentwurfs.
Frage 3:
Wer hat mit wem, wann über was konkret innerhalb der Verwaltung korrespondiert?
Antwort:
Siehe Antwort Frage 2
Frage 4:
Was ist der aktuelle Bearbeitungsstand?
Antwort:
Der Antrag Nr. 20-26/A 04208 wurde mit Schreiben vom 13.2.2025 beantwortet.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.