Abfragen an städtischen Realschulen
Anfrage Stadträte Fabian Ewald und Jens Luther (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 2.5.2025
Anwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Ich beziehe mich auf Ihre Anfrage Nr. 20-26/F 01192 vom 2.5.2025. Sie haben Ihrer Anfrage den folgenden Text vorausgeschickt:
„Der Oberbürgermeister äußerte sich in einem Instagrampost (https://www.instagram.com/reel/DIEq-N8NacM/?igsh=MWw1cXlmcD- M3a3ludw==) vom 5. April 2025 zur Petition zur Abschaffung von Extemporalen und Abfragen. Hierbei betonte er, dass er die Petition auch selbst mitgezeichnet habe.
Die gänzliche Abschaffung wird in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert und bei weitem nicht von allen aus Wissenschaft und Lehrerschaft befürwortet, da unangekündigte Leistungsnachweise einen wesentlichen Bei- trag zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Lernfortschritts leisten. Zu- dem würde dieser Vorstoß sowohl Schülern als auch Lehrern die Flexibilität zum Ausgleich von schlechten Noten in Schulaufgaben nehmen. Der Freistaat Bayern regelt im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz zu Extemporalen und Abfragen die Leistungserhebungen und Arten der Leistungsnachweise im Allgemeinen. In den einzelnen Schulordnungen wie z.B. der Realschulordnung (RSO) wird hierzu näheres ausgeführt. So heißt es im § 18 Abs. 8:
‚Mit Ausnahme des Fachs Deutsch können Schulaufgaben und Stegreifaufgaben im Einvernehmen mit dem Elternbeirat durch angesagte Tests im Turnus von sechs Wochen ersetzt werden‘.“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
„Welchen pädagogischen Mehrwert erhofft sich der Oberbürgermeister davon, keine unangekündigten Leistungserhebungen mehr in der Schule stattfinden zu lassen?“
Antwort:
Zahlreiche Rückmeldungen sowie erste Schulversuche in München und anderen bayerischen Kommunen belegen deutlich, dass angekündigte Leistungsnachweise nicht nur zur besseren Vorbereitung beitragen, sondern auch das emotionale Klima in den Klassen positiv beeinflussen. Darüber hinaus zeigen wissenschaftliche Studien und praktische Beobachtungen, dass angekündigte Leistungsnachweise die schulischen Leistungen insgesamt verbessern können. Der Fokus verschiebt sich weg von kurzfristigem Auswendiglernen hin zu echtem Kompetenzerwerb – ein Ziel, das auch dem bayerischen Bildungsauftrag entspricht.
Ich möchte hier ausdrücklich auf die Studien von Prof. em. Dr. Ludwig Haag (Universität Bayreuth) und Prof. Dr. Thomas Götz (Universität Wien) verweisen, die belegen: „Die Praxis, Leistungskontrollen nicht anzukündigen, stärkt die Ängstlichkeit von Schülerinnen und Schülern, verringert ihre Freude am Lernen und schwächt dadurch ihre Leistungsfähigkeit. Hingegen hat eine verlässliche Ankündigung von Leistungskontrollen positive emotionale Auswirkungen und kann schulische Leistungen verbessern. Selbstverständlich ist eine fundierte Leistungsbewertung in der Schule unverzichtbar. Doch sie sollte auf pädagogisch sinnvolle und lernförderliche Weise erfolgen. Statt kurzfristiger Überprüfungen plädieren viele Bildungsexpert*innen für andere Formen wie Lernstandsdiagnosen, Projektarbeiten oder regelmäßige, vorbereitete Tests, die mit klaren Rückmeldungen verbunden sind.
Dass dies nichts Neues, sondern sogar gängige Praxis ist, zeigt ein Blick über die Landesgrenzen Bayerns hinaus. In nahezu allen europäischen Ländern gibt es nur angesagte Prüfungen und dennoch bewähren sich die jungen Menschen aus diesen Ländern nicht schlechter als bayerische Schüler*innen im späteren Leben nach der Schule.
Mehrwert im Einzelnen:
1. Reduzierung von Stress und Angst
Unangekündigte Tests können bei Schüler*innen Stress, Angst oder Unsicherheit auslösen – vor allem bei Kindern mit Prüfungsangst. Die Abschaffung hilft, ein emotional sichereres Lernumfeld zu schaffen.
2. Förderung nachhaltigen Lernens statt kurzfristigem Lernen Wenn Schüler*innen wissen, wann ein Leistungsnachweis stattfindet, bereiten sie sich gezielt vor. Das fördert langfristiges, vertieftes Lernen und nicht nur kurzfristiges Auswendiglernen und steigert die Nachhaltigkeit des Wissenserwerbs.
3. Mehr Transparenz und Fairness
Geplante Leistungsnachweise sorgen für Chancengleichheit: Alle Schüler*innen haben die Möglichkeit, sich vorzubereiten. Das ist insbesondere für Schüler*innen mit Lernschwierigkeiten, ADHS oder ohne häusliche Unterstützung wichtig. Und die Zahl dieser Schüler*innen ist steigend.4. Bessere Unterrichtsplanung
Ohne spontane Tests kann der Unterricht strukturierter und pädagogisch zielgerichteter gestaltet werden, ohne durch spontane Überprüfungen unterbrochen zu werden.
5. Fokus auf pädagogische Diagnostik statt „Überraschungskontrollen” Lehrkräfte können den Lernstand durch andere Mittel besser feststellen: z.B. durch regelmäßige Rückmeldungen, mündliche Beteiligung, Portfolioarbeit oder Lernzielkontrollen mit Ankündigung.
6. Verbesserung der Lehrkraft-Schüler*innen-Beziehung
Unangekündigte Tests werden oft als Kontrollinstrument empfunden. Ihre Abschaffung kann das Vertrauen und die Zusammenarbeit zwischen Schüler*innen und Lehrkraft stärken. Angesichts der Herausforderungen in den aktuellen Zeiten ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit für unsere Jugendlichen wichtiger denn je.
Frage 2:
„War Herrn Oberbürgermeister zum Zeitpunkt seinen Posts die Gesetzesgrundlage und die vielseitige Regelung an den einzelnen Schularten bekannt?“
Antwort:
Es ist bekannt, dass in den Schulordnungen auch alternative Wege zur Leistungserhebung ermöglicht werden. Nicht zuletzt die Modus-Maßnahmen nennen hier Möglichkeiten.
Aber dennoch sind unangekündigte Tests derzeit in den einschlägigen Schulordnungen vorgesehen, wenn auch nicht verpflichtend vorgeschrieben. Schulen und Lehrkräfte haben zwar Handlungsspielraum, jedoch führt die explizite Regelung zu einer verbreiteten Praxis, die zunehmend hinterfragt wird – nicht zuletzt von der Schülerschaft selbst. Dieser nicht zielführenden gängigen Praxis kann mit einer grundsätzlichen Abschaffung der unangekündigten Leistungsnachweise auch in den Schulordnungen entgegengetreten werden.
Frage 3:
„Wie viele städtische Realschulen wenden diese Möglichkeit der Leistungserhebung des Gesetzes bisher an und an wie vielen städtischen Realschulen wurden im laufenden Schuljahr noch unangekündigte Exen und Abfragen abgehalten?“
Antwort:
Auch an den meisten Realschulen werden noch unangekündigte Stegreifaufgaben gehalten – jedoch beginnt hier ein Umdenken. Von den 21 Realschulen haben sich bereits zwei Schulen vollständig von den üblichen Verfahren der Leistungsmessung auch unter Einbezug unangekündigter schriftlicher Tests verabschiedet, an vielen anderen gibt es erste Versuche, oft ausgehend von einzelnen Fachschaften.
Frage 4:
„Warum unterzeichnet der Oberbürgermeister eine Petition, obwohl er im eigenen Zuständigkeitsbereich schon längst handeln hätte können?“
Antwort:
Nach §19 (6) RSO wird die Zahl der Stegreifaufgaben und mündlichen sowie praktischen Leistungsnachweisen von der Lehrkraft des jeweiligen Faches bestimmt.
Die berechtigten Proteste und die Petition haben dieses Thema, unter dem täglich viele Kinder und Jugendliche an den Schulen leiden, in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses geschoben.
Somit muss man auf die Schüler*innen verweisen, die sich im Rahmen dieser Petition für die Abschaffung unangekündigter Leistungsnachweise ausgesprochen haben. Dieses Engagement verdient ernsthafte Beachtung.
Es zeigt, dass junge Menschen Verantwortung für ihre Bildung übernehmen und mitgestalten wollen und sich Gedanken darüber machen, wie Lernen in der Schule aussehen soll. Dieser Einsatz kommt nicht von ungefähr, sondern zeigt deutlich, was die jungen Menschen in Bayern bewegt, und sie verdienen es, gehört zu werden. Schülerinnen und Schüler empfinden die Ankündigung von Prüfungen als respektvolle Geste, die ihnen Planungssicherheit und Selbstwirksamkeit ermöglicht – zwei wesentliche Faktoren für erfolgreiches Lernen.
Aus diesem Grund ist es gut und richtig, wenn sich der Oberbürgermeister zu den Zielen der Jugend in seiner Stadt bekennt und öffentlich eine gut begründete, sinnvolle Petition unterzeichnet.
Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass das, was wir von unseren Jugendlichen fordern, nämlich immer bereit zu sein für eine Vielzahl von unangekündigten Tests, die dann bewertet und für eine Versetzung relevant sein können, von Erwachsenen nicht einfordern. Weder in der Berufsausbildung noch an der Universität oder in sonstigen Bereichen des Lebens sind überraschende Testungen in diesem Umfang vorgesehen und – da bin ich sicher – auch die meisten Erwachsenen würden fraglos mitAblehnung auf diese Form des beruflichen Drucks reagieren. Die Leistungen werden so nachweislich nicht besser.
Ich glaube also, dass dieses Thema wichtig ist und gerade auch die Beispiele aus anderen Ländern und Bundesländern zeigen, dass eine Änderung der aktuellen Schulordnungen überfällig, aber vor allem auch umsetzbar ist.
Ich bitte um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.