In einem Schreiben an die Betreiber der von Mietwagenunternehmen genutzten Vermittlungsplattformen hat Oberbürgermeister Dieter Reiter die Eckpunkte dargelegt, um den Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen in München rechtskonform und gleichzeitig wirtschaftlich durchführen zu können. Der Stadtrat hatte Ende Juli die Stadtverwaltung beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung mit den Plattformbetreibern abzuschließen.
Das Schreiben hat folgenden Wortlaut: „Bezugnehmend auf den Beschluss des Münchner Stadtrats vom 30.07.2025 ist es mir ein Anliegen, Ihnen gegenüber auf die Eckpunkte dieser Entscheidung einzugehen.
Ziel soll sein, ein wie auch vom Gesetzgeber gewünschtes ‚Level-Playing-Field‘ aller Verkehrsarten trotz veränderter Technologien und Geschäftsmodelle herzustellen. Dazu ist es nötig, dass insbesondere die von Mietwagenunternehmen genutzten Vermittlungsplattformen Rahmenbedingungen bieten, die es diesen Unternehmen ermöglicht, rechtskonform und gleichzeitig wirtschaftlich arbeiten zu können.
Dazu ist es erforderlich, dass Sie und die Ihnen nachgeordneten Unternehmen künftig insbesondere Folgendes umsetzen:
- Festlegung eines Mietwagen-Preiskorridors (Mindest- und Maximalpreis) für das Stadtgebiet sowie den Flughafen München, basierend auf dem jeweils gültigen Taxitarif, der so ausgestaltet ist, dass sich die Entlohnung der Fahrdienstleistung im Durchschnitt im Rahmen der von der Taxikommission festgelegten Werten bewegt und damit ein wirtschaftliches Handeln der Unternehmen unter Beachtung aller gesetzlichen Pflichten ermöglicht.
Dazu bitte ich, eine ausgewogene Preisverteilung festzulegen, um ungewünschte Preisverzerrungen auszuschließen.
- Festlegungen von Mindesthonoraren an Subunternehmen, die eine im Einklang mit den arbeits- und sozialrechtlichen Pflichten stehende und gleichzeitig wirtschaftliche Unternehmensführung bis hin zu den Fahrer*innen ermöglichen.
- Festlegungen für die Veröffentlichung der einzelnen Fahrpreisparameter aus Endkundensicht, die den Preis der einzelnen Fahrt transparent machen, insbesondere indem eine prozentuale Abweichung vom Taxitarif angegeben wird.
- Technische Lösungen in den Plattformen, die es den Unternehmen ermöglichen, die Regelungen des Personenbeförderungsgesetzes und nachrangiger Gesetze (insbesondere Rückkehrpflicht bzw. Verbot der unerlaubten, taxiähnlichen Bereithaltung, Auftragseingang am Betriebssitz) einzuhalten.
Auch in einem hart umkämpften Wirtschaftsumfeld ist ein faires Miteinander notwendig. Aus diesem Grund bin ich überzeugt, dass die Regelung der oben genannten Themenfelder des Gelegenheitsverkehrs in München im Rahmen einer Vereinbarung unser gemeinsamer Anspruch sein sollte. Ich bin zuversichtlich, dass sich auf diesem Weg verbindliche Lösungen erarbeiten lassen, die die Personenbeförderung in München als Daseinsvorsorge für alle Münchner*innen weiterhin sichert und die öffentlichen Verkehrsinteressen wahrt. Sollte dies nicht bis 30.06.2026 gelingen, muss die Beschlussvorlage zum Mindestpreis erneut in den Stadtrat eingebracht werden.
Sofern noch nicht geschehen, bitten wir Sie, dem Kreisverwaltungsreferat über taxibuero.kvr@muenchen.de eine Ansprechperson zu benennen, die für Gespräche zu dieser Thematik zur Verfügung steht. Das Kreisverwaltungsreferat wird dann mit Terminvorschlägen für die inhaltlichen Ausgestaltungen der einzelnen Regelungsbedarfe auf Sie zukommen.“