Was lange währt, wird endlich…?
Anfrage Stadtrat Alexander Reissl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 28.3.2025
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Auf Ihre Anfrage vom 28.3.2025 nehme ich Bezug.
Sie haben Ihrer Anfrage folgenden Text vorausgeschickt:
„Am 29. Juli 2024 habe ich eine Anfrage gestellt mit dem Betreff „Ausschreibungen/ Vergaben im Ganztag“. Die Frist zur Beantwortung dieser anfrage laut Geschäftsordnung ist am 9. September 2024 abgelaufen. Mit Datum vom 17. Februar 2025 – also fünf Monate nach Ablauf dieser Frist – hat das Referat für Bildung und Sport um Verlängerung der Frist angefragt. Dazu bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen; wäre schön, wenn einigermaßen fristgerecht beantwortet wird:“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Was gestaltet die Beantwortung meiner Anfrage so aufwendig, dass bis zur wahrscheinlichen Beantwortung mehr als acht Monate vergehen?
Antwort:
Im Zusammenhang mit dem Thema Ganztagsbetreuung bestehen unterschiedliche Formen der Betreuung, die jeweils spezifischen Ausschreibungs- und Vergabeverfahren unterliegen. Diese Vielfalt bringt es mit sich, dass mehrere Bereiche innerhalb unseres Hauses in die Bearbeitung Ihrer Anfrage eingebunden werden mussten.
Um Ihnen eine umfassende und verlässliche Rückmeldung zu den in Betracht kommenden Vergabemöglichkeiten geben zu können, war eine sorgfältige und bereichsübergreifende Abstimmung erforderlich. Dieser Abstimmungsprozess wurde zusätzlich dadurch erschwert, dass mehrere mit den relevanten Themen betraute Kolleg*innen aufgrund von Abwesenheiten nicht durchgängig verfügbar waren.
Wir möchten uns daher für die dadurch entstandene längere Bearbeitungszeit in aller Form bei Ihnen entschuldigen. Zugleich versichern wir Ihnen, dass wir Anliegen aller Art grundsätzlich mit hoher Priorität behandeln und großen Wert auf eine qualitätsvolle und vollständige Beantwortung legen.
Frage 2:
Wie kontrolliert das Referat für Bildung und Sport die Einhaltung der Fristen laut Geschäftsordnung des Münchner Stadtrates zur Bearbeitung von Anfragen und Anträgen?
Antwort:
Die termingerechte Einhaltung der jeweils geltenden Fristen wird innerhalb des gesamten Ablaufs durch die jeweils zuständigen organisatorischen Einheiten sorgfältig überwacht. Dabei ist die Verantwortung für die Fristkontrolle klar entlang der bestehenden Hierarchiestrukturen definiert. Sollte es zu Verzögerungen oder einer drohenden Fristüberschreitung kommen, erfolgt eine Erinnerung beziehungsweise eine Monierung stets in angemessener Weise an die jeweils nächste hierarchische Ebene. Dieser strukturierte Ablauf gewährleistet, dass alle Beteiligten ihren Aufgaben innerhalb der vorgesehenen zeitlichen Rahmenbedingungen nachkommen können und gleichzeitig eine transparente Kommunikation sowie ein reibungsloser Informationsfluss sichergestellt sind.
Frage 3:
Wie kontrolliert das Direktorium die Einhaltung der Fristen laut Geschäftsordnung des Münchner Stadtrates zur Bearbeitung von Anfragen und Anträgen?
Antwort Direktorium:
Grundsätzlich bearbeiten die Referate die ihnen zugewiesenen Anträge und Anfragen in eigener Zuständigkeit und im Rahmen ihrer personellen Ressourcen. Das Direktorium überwacht die Anträge und Anfragen gemäß der geltenden Geschäftsordnung, bei denen die Frist bereits abgelaufen ist und auch keine Fristverlängerung vorliegt. Das Direktorium erinnert dabei standardmäßig alle betroffenen Referate an die Erledigung der noch offenen Anträge in 4-wöchigem Abstand, wenn für diese die geschäftsordnungsmäßige 6-Monats-Frist abgelaufen ist und keine Fristverlängerung beim Antragsteller beantragt, dem Direktorium mitgeteilt oder im RIS eingetragen wurde. Die Anfragen werden nach Ablauf der geschäftsordnungsgemäßen Frist in 2-wöchigem Abstand vom Direktorium moniert, wenn keine Anzeige zum Bearbeitungsstand der Anfrage für die Antragsteller*innen im Direktorium vorliegt oder im RIS eingetragen ist.
Frage 4:
Darf man die Hoffnung behalten, dass die Stadtverwaltung die eine oder andere Anfrage auch als Hinweis auf Möglichkeiten zum Abbau von Bürokratie versteht?
Antwort:
Die von Ihnen aufgeworfene Fragestellung betrifft einen übergeordneten Themenbereich, der weit über den Zuständigkeitsbereich des Referats für Bildung und Sport hinausgeht. Der Bürokratieabbau innerhalb der Stadtverwaltung stellt eine gesamtstädtische Querschnittsaufgabe dar, die nur im Rahmen einer ganzheitlichen, referatsübergreifenden Betrachtung und unter Einbindung der zentralen Verwaltungsstellen zielführend bearbeitet werden kann.
Aus diesem Grund ist es dem Referat für Bildung und Sport nicht möglich, Ihre Frage abschließend und fundiert zu beantworten. Selbstverständlich tragen wir im Rahmen unserer eigenen Zuständigkeiten und Gestaltungsmöglichkeiten dazu bei, bestehende Prozesse kontinuierlich zu hinterfragen und im Sinne eines modernen, bürgernahen Verwaltungshandelns wo immer möglich zu verschlanken und effizienter zu gestalten.
Ich bitte um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.