Nutzung von umweltfreundlichem HVO100 in allen städtischen Diesel-Fahrzeugen – Folgeantrag vom 21. März 2024
Antrag Stadtrats-Mitglieder Michael Dzeba, Dr. Michael Haberland, Hans Hammer, Hans-Peter Mehling und Veronika Mirlach (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 22.7.2025
Antwort Bürgermeister Dominik Krause:
In Ihrem Antrag vom 22.7.2025 fordern Sie, dass die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt München (LHM) sich erklären möge, wie weit es um den Rahmenvertrag für den Einkauf von HVO100 bestellt ist, bei der ein Einkauf von bis zu 3,5 Millionen Liter HVO100 in Aussicht gestellt waren. Darüber hinaus möge die Stadt erklären, welche eigenen Dieselfahrzeuge und welche Fahrzeuge aller städtischen Beteiligungsgesellschaften (in Summe bis zu 2.000) bereits heute HVO100 statt fossilem B7 Diesel nutzen.
Sollte das nicht umfänglich der Fall sein, solle darauf hingewirkt werden, dass zeitnah ein Ersatz von fossilem B7 Diesel durch HVO100 in den genannten geeigneten städtischen Fahrzeugen stattfindet.
In der Begründung des Antrages schreiben Sie, dass HVO100 eine einfache und kosteneffiziente Möglichkeit sei, die Umweltbelastungen zu reduzieren. So sei der entscheidende Vorteil von HVO100, dass es – im Gegensatz zu fossilem Diesel – bis zu 90 Prozent geringere CO₂-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus verursache. Darüber hinaus verbrenne der Kraftstoff deutlich sauberer, was nicht nur zu einer Reduktion der Feinstaubemissionen um bis zu 33 Prozent, sondern auch zu bis zu 9 Prozent weniger Stickoxiden führe. Dies sei gerade für München ein wichtiges Argument. Durch seine nahezu geruchlose Verbrennung – HVO100 sei frei von Schwefel, Aromaten und Sauerstoffverbindungen – würde außerdem die Belastung für Fahrpersonal und Anwohner reduziert. Daher habe die CSU die Einführung von HVO100 schon in einem ersten Antrag am 21. März 2024 gefordert.
HVO100 (hydriertes Pflanzenöl) sei ein paraffinischer Dieselkraftstoff nach der europäischen DIN EN 15940 Norm und offiziell seit dem 29. Mai 2024 in Deutschland für den Verkauf an Tankstellen zugelassen. Andere europäische Länder seien da deutlich schneller gewesen. Mittlerweile sei es an rund 400 Tankstellen bzw. Großhändlern in Deutschland zu beziehen. Die Stadt Regensburg setze bereits seit Anfang 2024 erfolgreich auf HVO100-Diesel bei ihrer Busflotte. Auch die Stadt Kaufbeuren habe eine vollständige Umstellung ihrer kommunalen Busflotte auf hydriertes Pflanzenöl vorgenommen. Diese positiven Praxisbeispiele zeigten, dass HVO100 als praxistauglicher Baustein für eine klimafreundliche Mobilitätdiene, insbesondere dort, wo E-Mobilität derzeit an technische Grenzen stößt – etwa bei langen Gelenkbussen oder im Überlandbetrieb. München solle auch gerade im Hinblick auf seine internationale Reputation und Olympiabewerbung eine Vorbildfunktion erfüllen und zeigen, dass man dazu in der Lage ist.
Technisch biete HVO100 dieselbe Performance wie herkömmlicher Diesel, sei sofort einsetzbar und erfordere keine Umrüstung der Infrastruktur. Bestehende Dieselbusse, LKWs, Müllfahrzeuge, Transporter, Baufahrzeuge und alle anderen Dieselmotoren könnten bei entsprechender Freigabe des Herstellers – die in der Regel längst erfolgt seien – einfach weiter betrieben oder gefahren werden. In der Regel mit der deutlich besseren Gesamtbilanz für Motor und Umwelt.
Solange keine vollständige Kostenparität zwischen E-Bus und Dieselbus bestehe und insbesondere bei Fahrzeugen mit hoher Laufleistung, könne HVO100 eine sofort wirksame Maßnahme zur Emissionsreduktion sein. Es biete somit eine sinnvolle Brückenlösung auf dem Weg zur vollständigen Dekarbonisierung des städtischen Verkehrs.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt beantworte ich Ihren Antrag vom 22.7.2025 mit diesem Schreiben und teile Ihnen Folgendes mit:
Bezüglich eines möglichen Einsatzes von HVO100 im städtischen Fuhrpark wurde in unserem Antwortschreiben vom 26.8.2024 zu Ihrem Antrag Nr. 20-26/A 04719 vom 21.3.2024 nach einer umfangreichen Abfrage bei allen maßgeblichen Dienststellen und Beteiligungsgesellschaften Stellung genommen (https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/8337468). Nachdem dieses nur ein Jahr zurückliegt, sind die damals getroffenen Aussagen grundsätzlich nach wie vor gültig, weshalb an dieser Stelle auf diese verwiesen werden darf.
Insbesondere die hier von vielen Dienststellen im Vorjahr geäußerten betrieblichen Bedenken gegen den Einsatz dürften sich genauso wenig wie die vom RKU angeführten Kritikpunkte bezüglich der Nachhaltigkeit dieses Kraftstoffes geändert haben.
Vergaberechtlich von Vorteil ist, dass mittlerweile HVO-betriebene Neufahrzeuge bis auf weiteres wieder zur Erfüllung der Mindestquoten an sauberen Fahrzeugen gemäß dem Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) herangezogen werden können.
Etwas verbessert hat sich auch die Verfügbarkeit des Kraftstoffes. Aktuell sind uns in München fünf Tankstellen bekannt, die HVO100 anbieten; allerdings kann nach wie vor bei weitem nicht die benötigte Kraftstoffmenge zur Verfügung gestellt werden und die Tankstellen sind nur teilweise fürLkw geeignet. Nach Rücksprache mit dem aktuellen Auftragnehmer unseres Tankkartensystems geht der weitere Ausbau der Infrastruktur im Stadtgebiet aktuell auch nur schleppend voran, da die für den Umbau der Tankstellen nötigen behördlichen Genehmigungen noch nicht vorliegen und nur mit großem Aufwand eingeholt werden können.
Weiter verschlechtert hat sich seit der letzten Stellungnahme die Haushaltssituation der Landeshauptstadt München, so dass die Mehrkosten von HVO100 (aktuell durchschnittlich rund 4 Prozent) derzeit noch schwerer finanzierbar sein dürften.
Bezüglich Ihrer Anfrage zum aktuellen Einsatz von HVO100 im städtischen Fuhrpark kann ich Ihnen mitteilen, dass der Kraftstoff aktuell nur in sehr geringem Umfang, d.h. bei einzelnen Fahrzeugen verwendet wird. So führt z.B. momentan der Abfallwirtschaftsbetrieb München einen testweisen Einsatz an einem Fahrzeug durch.
Ausdrücklich darf darauf hingewiesen werden, dass ein Einkauf von größeren Mengen an HVO100 – wie im Antrag angeführt – weder in unserem Antwortschreiben zu Ihrem Antrag Nr. 20-26/A 04719 vom 21.3.2024, noch in der Sitzungsvorlage zur Vergabeermächtigung der Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kraftstoffen an öffentlichen Tankstellen und Abrechnung mittels Tankkartensystem (Nr. 20-26/V 14804 vom 13.11.2024) in Aussicht gestellt worden ist.
Wie vorstehend dargestellt, hat sich die Einschätzung bezüglich des Einsatzes von HVO100 in den letzten zwölf Monaten nicht grundlegend verändert. Insbesondere stehen auch die nötigen Kraftstoffmengen absehbar nicht zur Verfügung. Es wird deshalb weiter der durch den Stadtrat beschlossene Weg der Elektrifizierung des Fuhrparks vorangetrieben. Sofern eine Elektrifizierung (noch) nicht oder nicht sinnvoll möglich ist, wird neben Gasfahrzeugen auch eine Betankung von Dieselfahrzeugen mit HVO100 als Alternative geprüft. Eine Betankung von HVO100 ist grundsätzlich über die Tankkartensysteme der LH München möglich, allerdings können aufgrund der unterschiedlichen Tankgesellschaften und Kartenverbünde nicht alle verfügbaren Tankstellen genutzt werden.
Von der Stadtverwaltung werden die weiteren Entwicklungen bezüglich dieses Kraftstoffes und dessen Einsatzmöglichkeiten im städtischen Fuhrpark beobachtet und ggf. die nötigen Schritte eingeleitet.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.