Wartezeiten bei Wohngeldanträgen in München
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 12.11.2024
Anwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 12.11.2024 führen Sie Folgendes aus:
„Laut Presseberichten dauern die Bearbeitungen von Wohngeldanträgen in München derzeit im Durchschnitt etwa 12 Monate, in Hamburg hingegen 15 Tage. Gleichzeitig hat die Landeshauptstadt zu Beginn dieses Jahres angefangen, einen vereinfachten Wohngeldantrag für die Bürger auf den Weg zu bringen.“
Zu Ihrer Anfrage vom 12.11.2024 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Wohngeldantrages aktuell im Durchschnitt?
Antwort:
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Wohngeldantrags beläuft sich aktuell auf 21 Wochen. Dieser Wert stellt allerdings nur das arithmetische Mittel über sämtliche Wohngeldkonstellationen dar. Es handelt sich herbei um eine Orientierungsgröße zwischen einfacheren, aufwendigeren und komplexen Antragskonstellationen. Die Bearbeitungszeit von Anträgen, bei denen sich z.B. die Haushaltsgröße und das Haushaltseinkommen nicht oder nur geringfügig ändert (in der Regel bei Rentnerhaushalten) werden im Durchschnitt innerhalb von ca. 12 Wochen verbeschieden. Allerdings kommt es aufgrund der bestehenden Rückstände und der Komplexität der Fälle bei Wohngeldanträgen mit laufenden Änderungen in z.B. Haushaltsgröße und Einkommen auch zu Bearbeitungszeiten von bis zu 52 Wochen.
Auf der Webseite der Freien und Hansestadt Hamburg ist die aktuelle durchschnittliche Bearbeitungszeit mit aktuell 17 Wochen angegeben, und nicht wie im Vortext des Antrages beschrieben mit 15 Tagen.
Frage 2:
Welche Maßnahmen ergreift die Stadt konkret, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen und den Bürgern eine schnellere Unterstützung zu bieten?
Antwort:
Um die Bearbeitungsdauer zu verkürzen, hat der Stadtrat am 21.12.2022 mit Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 07959 und am 29.11.2023 mit Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 10933 die Zuschaltung von insgesamt 47 VZÄ im Fachbereich Wohngeld genehmigt.
Diese genehmigten Stellen konnten im Zuge von laufend durchgeführten Besetzungsverfahren besetzt werden. Leider ergibt sich aber auch durch Fluktuation ein laufender Bedarf der Nachbesetzung und Einarbeitung in das Komplexe Wohngeldrecht.
Mit der Beauftragung durch den Oberbürgermeister wurde die stadteigene Organisationsberatung consult.in.M hinzugezogen, um eine Prozessanalyse und Organisationsuntersuchung im Fachbereich Wohngeld vorzunehmen. Die identifizierten Handlungsmaßnahmen werden schnellstmöglich unter Begleitung von consult.in.M angegangen und umgesetzt und umfassen übergreifend die folgenden Maßnahmen:
- Verkürzung von Verfahrensschritten und ggf. den Verzicht auf Unterlagennachforderungen
- Vorbereitung und Einführung eines KI-gestützten IT-Programms voraussichtlich im ersten Quartal 2026
- Ermöglichung von Überstunden und Wochenendarbeit
- Einführung einer Arbeitsmarktzulage im Wohngeldbereich
- Ausnahme des Fachbereichs beim Stellenbesetzungsstopp
Aktuell wird die Einführung der E-Akte mit dem stadtweiten Inputmanagement und einer Bestandsaktendigitalisierung mit den Kooperationspartnern GPAM und IT@m in einem Projekt umgesetzt. Zusätzlich wird der Einsatz einer künstlichen Intelligenz (KI), speziell für die Wohngeldbearbeitung, in einem weiteren Projekt geprüft bzw. die nötigen Maßnahmen ergriffen, um einen Vertrag mit dem Anbieter abzuschließen. Diese Maßnahmen dienen der Verkürzung der Bearbeitungszeiten und wirken sich künftig positiv aus auf eine schnellere Unterstützung der Bürger*innen.
Frage 3:
Wie bewertet der Oberbürgermeister die Vereinfachung des Antragsverfahrens hinsichtlich einer spürbaren Verkürzung der Bearbeitungszeiten?
Antwort:
Im November 2023 wurde von der Wohngeldstelle ein vereinfachtes Antragsformular entwickelt. Ziel war es, durch eine Verkürzung des Antrages eine vereinfachte Antragstellung und damit verbunden, eine Antragsabgabe eines vollständig ausgefüllten Antrages mit den dazugehörigen Unterlagen zu ermöglichen. Der Nutzung des vereinfachten Antrages wurde für eine Testphase beginnend ab dem 18.3.2024 bis zum Jahresende 2024 zugestimmt, mit der Auflage einer Evaluierung zu Ende August 2024. Diese Evaluierung wurde mit dem unten angeführten Ergebnis dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr zugeleitet: Bis zum 31.7.2024 sind 1.054 vereinfachte Anträge nach dem Münchner Weg eingegangen.
Die Erwartung war, dass die Kurzanträge gut ausgefüllt sind, da weniger Fragen zu beantworten sind und die benötigten Unterlagen ebenfalls beigelegt werden.
Die Evaluation hat jedoch gezeigt, dass dies, wie bei den Standardanträgen, nur bei ca. der Hälfte der Anträge der Fall ist, wodurch der erhoffte Effekt der beschleunigten Bearbeitung leider nicht eingetreten ist. Aus den genannten Gründen ist der verkürzte Antrag zum Jahresende ausgelaufen.
Frage 4:
Welche Maßnahmen sind durch die Amtsleitung geplant, um die internen Abläufe zu beschleunigen?
Antwort:
Siehe Antwort auf Frage 2.