Anfrage zum Anteil ausländischer Staatsbürger bei Sozialleistungen
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 11.7.2025
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 11.7.2025 führen Sie Folgendes aus:
„Eine kürzliche Anfrage an die Bundesregierung hat ergeben, dass insbesondere die einmaligen Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung im Bundesgebiet mehrheitlich an ausländische Staatsbürger geleistet werden.“
Zu Ihrer Anfrage vom 11.7.2025 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie hoch war im Jahr 2024 der absolute und prozentuale Anteil der Ausgaben im Rahmen der Kosten für die Unterkunft (KdU), den die Landeshauptstadt München nach Abzug der Bundes- und Landeserstattungen aus dem eigenen Haushalt finanzieren musste?
Antwort:
Die laufenden Kosten der Unterkunft (KdU) bei der Landeshauptstadt München (LHM) für 2024 beliefen sich insgesamt auf rund 307,1 Mio. EUR. Der Erstattungssatz des Bundes für die laufenden KdU beträgt nach § 46 Abs. 6 Nr. 3 SGB II 27,6 %. Der Eigenanteil der LHM beträgt damit 222,3 Mio. EUR.
Frage 2:
Wie viele Haushalte in München bezogen KdU-Leistungen nach SGB II in den Jahren 2019 bis 2024? (Bitte aufgeschlüsselt nach deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit bzw. nach gemischten Haushalten angeben.)
Antwort:
2019: 33.506
2020: 36.741
2021: 37.848
2022: 34.973
2023: 35.052
2024: 36.576
Eine Unterscheidung nach Staatsangehörigkeit ist bei den Bedarfsgemeinschaften nicht möglich.
Frage 3:
Wie hoch waren die durchschnittlichen monatlichen KdU-Leistungen je Bedarfsgemeinschaft in München 2024, differenziert nach Haushaltsgröße (1, 2, 3, 4, 5, 6+ Personen)?
Antwort:
Eine Unterscheidung ist nur möglich nach
Single-BG: 592,51 EUR
Alleinerziehenden-BG: 741,00 EUR
Partner-BG ohne Kinder: 700,30 EUR
Partner-BG mit Kindern: 1.170,44 EUR
Durchschnittliche monatliche KdU-Leistungen stellt der Statistikservice der Bundesagentur für Arbeit (BA) nicht zur Verfügung. Deshalb wurde auf die Beträge vom Dezember 2024 zurückgegriffen.
Frage 4:
Wie hoch waren die durchschnittlichen monatlichen KdU-Leistungen je Bedarfsgemeinschaft in München 2024, differenziert nach Staatsangehörigkeit?
Antwort:
Die durchschnittlichen KdU-Leistungen betrugen 723,29 EUR. Berücksichtigt wurden hierbei ausschließlich Bedarfsgemeinschaften mit einem Anspruch auf KdU.
Wenn alle Bedarfsgemeinschaften, also auch die Bedarfsgemeinschaften, in denen keine KdU anfallen, berücksichtigt werden, beträgt der durchschnittliche Betrag 659,34 EUR.
Eine Unterscheidung nach Staatsangehörigkeiten ist nicht möglich.
Frage 5:
Wie hoch waren die Kosten für einmalige KdU-Leistungen seit 2014 jährlich? (Bitte aufgeschlüsselt nach deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit bzw. nach gemischten Haushalten angeben.)
Antwort:
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Eine Unterscheidung nach Staatsangehörigkeiten ist nicht möglich.
Frage 6:
Wie viele Wohngeldanträge wurden in München seit 2019 monatlich gestellt?
Antwort:
Die Eingangszahlen sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.
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Frage 7:
Wie hat sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Wohngeldanträgen in München seit Einführung der elektronischen Akte im November 2024 im Vergleich zum Vorjahr verändert?
Antwort:
Die elektronische Akte ist nicht vollständig im November 2024 eingeführt worden. Im Dezember 2024 wurde die Schnittstelle vom Wohngeldfachverfahren und der eAkte in Betrieb genommen. In den ersten Monaten desJahres 2025 wurden die gesamten Datensätze aus dem Fachverfahren in die eAkte migriert. Die Bestandsakten und auch die Eingangspost liegen weiterhin in Papierform vor.
Aktuell laufen die Vorbereitungen zur Bestandsaktendigitalisierung der noch offenen Vorgänge sowie der Digitalisierung der Eingangspost im Rahmen des Inputmanagements und eine Pilotgruppe entwickelt die Best-Practice Möglichkeiten zur vollständig digitalen Bearbeitung mit der eAkte. Der Start dieser vollständig digitalen Bearbeitung mit der eAkte und des Inputmanagements ist für den Oktober 2025 vorgesehen.
Frage 8:
Wie ist die Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung, Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) und Bund bei der Rückerstattung der KdU-Kosten organisiert?
Antwort:
Die Bundesagentur für Arbeit stellt der LHM werktäglich automatisiert die ausgezahlten KdU in Rechnung. Die Abbuchung des Betrages erfolgt anschließend direkt vom Konto der LHM (Lastschriftverfahren). Das weitere Verfahren ist unter https://www.stmas.bayern.de/grundsicherung/jobcenter/index.php#sec9(BundesbeteiligungandenKdU)erläutert.
Frage9:
Gab es 2024 Rückstände oder Nachforderungen bei der KdU-Erstattung zwischen Stadt, Land und Bund?
Antwort:
Nein.
Frage 10:
Sind Anpassungen der Mietobergrenzen für KdU in München für 2025 geplant?
Antwort:
Die Mietobergrenzen wurden zum 1.1.2025 angepasst (https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/8648507).
Frage 11:
Wie hoch war der finanzielle Umfang der Karenzjahr-Regelung (Übernahme tatsächlicher Mietkosten im ersten Jahr) für den Münchner Haushalt 2024?
Antwort:
Diese Daten werden vom Jobcenter München bzw. der Bundesagentur für Arbeit nicht erhoben. Für die Karenzzeiträume sind keine speziellen Auswertungen vorgesehen.
Frage 12:
Welche Mehrkosten entstanden durch die Karenzjahr-Regelung in München seit 2023?
Antwort:
Siehe Antwort auf Frage 11.
Frage 13:
Wie hoch war der absolute Mittelabfluss für einmalige KdU-Leistungen (z.B. Mietkautionen, Umzugskosten) 2024, aufgeschlüsselt nach deutschen und ausländischen Haushalten?
Antwort:
Siehe Antwort auf Frage 5.
Frage 14:
Welche zusätzlichen Mittel stellte der Freistaat Bayern in den Jahren 2022 bis 2024 zur Deckung der KdU-Belastungen durch Geflüchtete für München bereit?
Antwort:
Der Begriff „Geflüchtete“ wird rechtlich für Personen mit Schutzstatus verwendet. Diese Personen verfügen über einen Aufenthaltstitel und sind deshalb von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ausgeschlossen. Sie können einen Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II (Bürgergeld) oder SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt) haben. Der Freistaat Bayern erstattet keine Kosten.
Frage 15:
In welcher Höhe sind vom Sozialreferat im letzten Jahr Leistungen nach AsylbLG insgesamt ausgezahlt worden?
Antwort:
Im Jahr 2024 hat das Sozialreferat der Landeshauptstadt München im Rahmen der Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG – einschließlich Bar- und Sachleistungen – Gesamtausgaben in Höhe von 38.461.419 EURverzeichnet. Die Leistungen umfassen unter anderem die Kosten der Unterbringung, der Krankenhilfe, der Eingliederungshilfe sowie der Pflege und weiterer notwendiger Hilfen im Einzelfall.
Da es sich bei der Durchführung dieser Leistungen um eine Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis handelt, erfolgt die Finanzierung vollständig durch staatliche Erstattungen. Die genannten Kosten wurden der Landeshauptstadt München dementsprechend bereits in voller Höhe durch den Freistaat Bayern – Regierung von Oberbayern – erstattet.