Arbeitserlaubnis für ausländische Pflegekräfte schnell ausstellen!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Roland Hefter, Anne Hübner, Barbara Likus, Cumali Naz, Lena Odell, Marian Offman, Klaus Peter Rupp, Dr. Julia Schmitt-Thiel, Christian Vorländer und Micky Wenngatz (SPD-Fraktion) vom 4.6.2025
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller:
Vielen Dank für Ihren Antrag vom 4.6.2025.
Sie beantragen gegenüber dem Kreisverwaltungsreferat, bereits in Deutschland lebenden Pflegekräften bei neuen Vertragsverhältnissen oder Arbeitgeberwechseln sofort eine Arbeitserlaubnis auszustellen und die länger dauernde formale Prüfung im Nachgang durchzuführen. Der Verfahrensvorschlag soll auch auf andere Berufsgruppen, die unter einem ähnlichen Fachkräftemangel leiden oder der kritischen Infrastruktur angehören, übertragen werden. Sie begründen dies damit, dass es aktuell acht Wochen oder länger dauert, eine Arbeitserlaubnis auszustellen. Dies führe dazu, dass ausländische Fachkräfte trotz unterschriebenem Arbeitsvertrag ihren Dienst nicht pünktlich antreten könnten.
In Ihrem Antrag vom 4.6.2025 fordern Sie weiter, dass künftig, sobald alle Unterlagen vorliegen, die Erlaubnis vorläufig (als Fiktion) ausgestellt und nach Abschluss der Prüfung formal bestätigt wird.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Zu Ihrem Antrag teile ich Ihnen Folgendes mit:
Am 17.6.2024 hat das Team Pflege der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (SZE) die Tätigkeit aufgenommen. Das Team Pflege ist für die Bearbeitung ausländerrechtlicher Anträge von Drittstaatsangehörigen, die in Pflege- und Gesundheitsberufen tätig sein möchten bzw. sind, zuständig.
Damit sind wir dem Wunsch des Oberbürgermeisters nachgekommen, dem Fachkräftemangel in diesem gesellschaftlich so wichtigen Tätigkeitsfeld in ausländerbehördlicher Hinsicht entgegenzuwirken.Der Kompetenzkreis des besagten Teams umfasst insbesondere folgende Aspekte:
Aufenthalte zum Zweck der Ausbildung (§§ 16 a und d AufenthG)
Personen, die eine Ausbildung bzw. ein Anerkennungsverfahren im Bereich der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie in verwandten Gesundheitsberufen anstreben (auch heilerziehungspflegerisches Einführungsjahr).
Aufenthalte zum Zweck der Beschäftigung (§§ 18a, b und 19c Abs. 1 AufenthG)
Personen, die eine Beschäftigung im Bereich der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie in verwandten Gesundheitsberufen anstreben.
Unbefristete Aufenthaltserlaubnisse (§§ 9 und 18c AufenthG)
Personen, die im Bereich der Pflege, Gesundheits- und Krankenpflege oder verwandten Gesundheitsberufen tätig ist und einen erstmaligen Antrag auf einen unbefristeten Aufenthaltstitel stellen.
Hierunter fallen insbesondere folgende Berufsgruppen:
- Pflegefachkräfte
- Pflegehilfskräfte
- Altenpflegefachkräfte
- Anästhesietechnische Assistenz (ATA)
- Medizinisch-Technische Assistenz (MTA)
- OP-Technische Assistenz (OTA)
- Zahnmedizinische Assistenz (ZFA)
- Study Nurse
und weitere verwandte Pflege- und Gesundheitsberufen.
Die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten im Team Pflege der SZE liegen aktuell zwischen 4 bis 6 Wochen.
Um die Antragsbearbeitung in Bezug auf dieses Themenfeld weiter zu optimieren, haben wir bereits erste Schritte erprobt, die positive Ergebnisse zeigen.Im August 2024 wurde in Zusammenarbeit mit der Münchenstift GmbH ein Projekt zu „Sammelterminen zur Vorsprache und zur Bestellung elektronischer Aufenthaltstitel für neue Auszubildende“ erfolgreich getestet. An zwei Vormittagen (mittwochs) wurden ausschließlich Termine für Auszubildende vergeben, wobei die zuständigen Einrichtungen im Vorfeld alle erforderlichen Unterlagen zur Prüfung eingereicht hatten. Dieses Verfahren hat sich als äußerst effizient erwiesen und wurde von allen Beteiligten positiv aufgenommen. Ende November 2024 und Anfang Juni 2025 fanden weitere Gespräche mit den zuständigen Ausbildungsleitungen statt, um das Verfahren für den nächsten Ausbildungsstart zu optimieren. Das übergeordnete Ziel bleibt, insbesondere den großen Kliniken wie der München Klinik gGmbH, den LMU Kliniken, den TU Kliniken und der Schön Klinik geeignete Sammelterminangebote zu unterbreiten, um die Erteilung der elektronischen Aufenthaltstitel in diesem Bereich zu beschleunigen. Seit März 2025 steht der Leiter des Teams Pflege in engem Kontakt mit Kliniken, Einrichtungen, weiteren Entscheidungsträger*innen sowie Kolleg*innen aus anderen Bereichen der Stadtverwaltung, insbesondere der Taskforce Pflege unter Federführung des GSR. Vernetzungstreffen mit verschiedenen Einrichtungen haben bereits stattgefunden bzw. sind geplant und werden weiterhin organisiert, um die Kooperation zu stärken und die Prozesse zu optimieren.
Das Team Pflege ist über folgendes Gruppenpostfach für Bürger*innen, Arbeitgeber*innen und weiteren Institutionen erreichbar (diese Informationen sind bereits seit Herbst 2024 auf einer Website des Gesundheitsreferat veröffentlicht (https://pflege-in-muenchen.de/pflege-angebot/landeshauptstadt-muenchen-auslaenderbehoerde/):
pflege-zuwanderung.kvr@muenchen.de.
Alle Fachbereiche der SZE setzen sich weiterhin auf operativer Ebene für die rechtmäßige Vereinfachung der Prozesse zur Erteilung von Aufenthaltstiteln ein. Diese Bemühungen zielen darauf ab, bürokratische Hürden abzubauen und die Effizienz der Abläufe zu steigern, um den Bedürfnissen der Antragstellenden besser gerecht zu werden. Diese Bemühungen haben bereits in der Vergangenheit zu positiven Veränderungen geführt, was uns darin bekräftigt, diesen Kurs konsequent fortsetzen, um bürokratische Hürden abzubauen und den Zugang zu den einschlägigen ausländerbehördlichen Dienstleistungen weiter zu vereinfachen.
Unter anderem setzt sich die SZE auf verschiedenen politischen Ebenen immer wieder dafür ein, die Direktbeteiligungsmöglichkeiten der Arbeitgeber*innen bei der Bundesagentur für Arbeit auszuweiten. Diese Forderung war bereits Teil eines im Jahr 2024 an den Bayerischen Städtetag gerichteten Schreibens, welches vielfältige Vorschläge zum Bürokratieabbau aus der ausländerbehördlichen Praxis umfasste. Um diesen Forderungen nochmehr Ausdruck zu verleihen ist geplant, noch vor der Sommerpause ein weiteres Positionspapier mit Vereinfachungspotenzial in der Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit auslaufen zu lassen
Nach dem jetzigen Status quo wird schließlich die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis gemeinsam von den Kund*innen und den Arbeitgeber*innen ausgefüllt und danach im Rahmen der Anfrage an die Bundesagentur für Arbeit von den Sachbearbeiter*innen der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (bisher: Ausländerbehörde München) händisch abgetippt und in die AZR-Maske eingetragen.
Vor diesem Hintergrund wäre es in der Verwaltungspraxis hilfreich, die Angaben auf ein notweniges Minimum (elementare Personalien, Rechtsgrundlagen und Zustimmungszeitraum) zu reduzieren und stattdessen auf die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis im Anhang (PDF-Format) zu verweisen.
Neben der angeführten notwendigen Vereinfachung der Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit besteht aus unserer Sicht auch noch weitergehendes Vereinfachungspotenzial.
Die örtlichen Ausländerbehörden könnten dabei – wie angedeutet - insofern entlastet werden, als die Antragsteller*innen bzw. die Arbeitgeber*innen sich in mehr Fallkonstellationen direkt an die Bundesagentur wenden und dort direkt die erforderliche Zustimmung einholen könnten. Dies ist derzeit bereits bei der Genehmigung eines studienfachbezogenen Praktikums (https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/fachkraefte-ausland/praktika-auslaendische-studierende) möglich.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist