SoBoN 21 – pünktlich zum Jubiläum
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Delija Balidemaj, Heike Kainz, Winfried Kaum, Hans-Peter Mehling, Veronika Mirlach und Alexander Reissl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 1.7.2025
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 1.7.2025 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
In Ihrer Anfrage bitten Sie um die Beantwortung folgender Fragen:
Frage 1:
„Für wie viele Wohnungen hat der Stadtrat Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne nach SoBoN 2017 plus seit dem Juli 2021 beschlossen?“
Antwort:
Seit Juli 2021 wurden vom Stadtrat drei Aufstellungsbeschlüsse mit der SoBoN 2017 plus mit rechnerischem Baurecht für 2.356 Wohneinheiten beschlossen.
Frage 2:
„Für wie viele Wohnungen hat der Stadtrat Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne nach SoBoN 2021 seit dem Juli 2021 beschlossen?“
Antwort:
Seit Juli 2021 wurden vom Stadtrat 14 Aufstellungsbeschlüsse mit der So-BoN 2021 mit rechnerischem Baurecht für 5.413 Wohneinheiten beschlossen.
Frage 3:
„Für wie viele Wohnungen hat der Stadt Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne nach SoBoN 2021 in diesem Jahr beschlossen? Wie viele folgen noch in diesem Jahr?“
Antwort:
Im Jahr 2025 wurde vom Stadtrat ein Aufstellungsbeschlüsse mit der So-BoN 2021 mit rechnerischem Baurecht für 700 Wohneinheiten beschlossen.
Für das Jahr 2025 sind 7 weitere Aufstellungsbeschlüsse mit der SoBoN 2021 mit rechnerischem Baurecht für 1.525 Wohneinheiten geplant.
Frage 4:
„Für wie viele geförderte Wohnungen hat der Stadtrat Aufstellungsbeschlüsse nach SoBoN 2021 seit Juli 2021 beschlossen?“
Antwort:
Seit Juli 2021 wurden vom Stadtrat 14 Aufstellungsbeschlüsse mit der So-BoN 2021 beschlossen. Auf Grund des frühen Planungsstands kann keine konkrete Anzahl der geförderten Wohneinheiten angegeben werden.
Frage 5:
„Gibt es für diese zur Aufstellung beschlossenen Bebauungspläne schon weitere Beschlüsse, insbesondere Billigungsbeschlüsse?“
Antwort:
Die Antwort ist der Tabelle in Anlage 1 zu entnehmen.
Anlagen können abgerufen werden unter:
https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/9165672?dokument=v9261233