Raumauslastung der Münchner Schulen
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Andreas Babor, Beatrix Burkhardt, Fabian Ewald, Alexandra Gaßmann, Jens Luther und Hans-Peter Mehling (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 10.2.2025
Antwort Stadtschulrat Florian Krause:
auf Ihre Anfrage vom 10.2.2025 nehme ich Bezug.
Sie haben Ihrer Anfrage folgenden Text vorausgeschickt:
„Räume sind ein wichtiges und knappes Gut in München, nicht nur wenn es um Wohnraum geht, sondern auch um Schulen. Im Bereich der Landeshauptstadt München werden immer wieder ,Mobile Raumeinheiten‘ an Schulen aufgestellt, um die schulische Raumnot zu mindern, was allerdings meist zu Lasten der Schulsportflächen geht.“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wie viele „Mobile Raumeinheiten“ sind derzeit sortiert nach Schularten im Einsatz?
Antwort:
In fünf Pavillonbauprogrammen wurden zwischen 2015 und 2019 66 Anlagen genehmigt. Nach der Errichtung wurden diese von 38 Grundschulen, 12 Mittelschulen, 5 Realschulen, 9 Gymnasien, einem Schulförderzentrum, 12 Häusern für Kinder, 2 Horten und 3 Regionalhorten genutzt. Einige Pavillons wurden nacheinander oder auch gleichzeitig von mehreren Einrichtungen genutzt. Darüber hinaus wurden auch im Rahmen der Schulbauprogramme Pavillonanlagen genehmigt, entweder ergänzend zur Bedarfsdeckung oder bei anstehenden Bauprojekten als Interimsanlagen.
Frage 2:
Wie lange ist die jeweilige Benutzungsdauer von „Mobilen Raumeinheiten“?
Antwort:
Die Nutzungsdauer der Pavillons ist stark abhängig vom Standort und vom Bedarf der jeweiligen Nutzer*innen. Einige Anlagen dienen der Auslagerung, andere werden benötigt, um vorübergehend steigende Schulbedarfe aufzufangen oder dienen als Vorläufer für einen neuen Schulstandort. Unter Betrachtung der Wirtschaftlichkeit wurde eine Standzeitgenehmigung meist für mehr als 11 Jahre beantragt. In diesen Fällen wurde auch regelmäßig eine staatliche Förderung nach Art. 10 FAG beantragt. Die Bedarfsprognose des jeweiligen Standortes hat hier Berücksichtigung gefunden.
Frage 3:
Was geschieht nach Ablauf der Nutzungsdauer der Containeranlagen?
Antwort:
Nach Ablauf der ursprünglichen Nutzungsdauer ist es das vorrangige Ziel, nach Möglichkeit eine erneute, übergangslose Nutzung der Pavillonanlagen am Standort zu erwirken. Dies bedeutet eine Neugenehmigung der Anlage durch die LBK. Falls dies aus Bedarfsgründen nicht notwendig bzw. baurechtlich nicht möglich ist, werden die Anlagen im Regelfall an einen anderen Standort im Stadtgebiet München versetzt und einer weiteren Nutzung zugeführt. In seltenen Fällen werden Schulpavillonanlagen zurückgebaut bzw. für eine sonstige Verwertung freigegeben.
Frage 4:
Wie hoch sind die Kosten für solch einen Containerstandort, inklusive der Kosten für die Wiederherstellung der benutzten Flächen?
Antwort:
Die Kosten variieren je nach Vergabezeitpunkt/dem Zeitpunkt der Errichtung (wirtschaftliche und weltpolitische Lage), nach Nutzung (Schulart, Kita, Hort, …), nach Bauweise (Stahlcontainer, Holzbau) und nach Größe der jeweiligen Einrichtung. Ebenso haben die Vorbereitung und Erschließung des Grundstücks zum Teil wesentlichen Einfluss auf die Kosten des jeweiligen Standorts.
Die Pavillonbauprogramme wurden abgeschlossen und die Kosten in den Sachstandsberichten genannt. Die Wiederherstellungskosten der Grundstücke sind in diesen Kosten mit eingerechnet.
Kosten für individuelle Standorte können nicht genannt werden, da sich Mehrfachnutzungen und Umsetzungen vorhandener Pavillons auf die Gesamtkosten auswirken.
Frage 5:
Auf welchen Flächen werden die „Mobilen Raumeinheiten“ mit Auflistung der jeweiligen Schule aufgestellt?
Antwort:
Die meisten Pavillons stehen auf den Schulgrundstücken selbst. Pausen- und Sportflächen sollten nach Möglichkeit erhalten bleiben. An einigen Schulstandorten standen aber für eine Pavillonaufstellung nur Teile des Schulhofs oder der Sportflächen zur Verfügung.Waren die Flächen am Schulstandort insgesamt nicht ausreichend oder nicht vorhanden, konnte in der Vergangenheit oft auf andere städtische Flächen in der Nähe ausgewichen werden.
Die einzelne Standzeit der Pavillons wurde in diesen Fällen unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit, des Bedarfs und der gesetzlichen Vorgaben (Betriebserlaubnisse Nachmittagsbetreuung, bauklimatische Themen usw.) abgestimmt und angepasst.
In die Grundstückssuche wurden ggf. das Referat für Stadtplanung und Bauordnung und das Kommunalreferat mit einbezogen.
Frage 6:
Wenn Sportflächen mit „Mobilen Raumeinheiten“ bebaut werden, wie werden die fehlenden Sportflächen für die jeweilige Schule kompensiert?
Antwort:
Stehen die Pavillonanlagen auf Sportflächen eines Standortes, so wird versucht, die Sportbedarfe bestimmter Sportarten an benachbarten Schulstandorten, auf anderweitigen Sportflächen wie Bezirkssportanlagen oder auf Sportanlagen in Vereinsträgerschaft abzubilden. Bisweilen wird zeitweise für die Durchführung des Sportunterrichts auf allgemeine Grünflächen zurückgegriffen. Die Standorte und die Nutzung werden immer mit der Regierung von Oberbayern als Schulaufsichtsbehörde abgestimmt. Die Abteilung Schulsport des Referates für Bildung und Sport erarbeitet zusammen mit der jeweiligen Schule das für sie beste Konzept, damit der vorgeschriebene Sportunterricht auch in Übergangszeiten möglichst lehrplangerecht stattfinden kann.
Die Aufstellung von Pavillonanlagen wird stets in einem kritischen Abstimmungsprozess zwischen den beteiligten Referaten (Referat für Bildung und Sport, Baureferat, Referat für Stadtplanung und Bauordnung und Stadtkämmerei) erarbeitet und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.
Um die Spitzen- und kurzfristigen Bedarfe der Schulen abdecken und komplexe investive Maßnahmen durchführen zu können, sind die Pavillonanlagen ein wichtiger Bestandteil der Bildungsbauoffensive der Landeshauptstadt München.
Ich bitte um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.