Umgang mit Zahlungsausfällen bei städtischen Kita-Gebühren?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann, Dr. Michael Haberland und Matthias Stadler (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 16.7.2025
Antwort Stadtkämmerer Christoph Frey:
In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt zugrunde gelegt: „Es kommt in Einzelfällen bei freigemeinnützigen KITA-Trägern zu Zahlungsausfällen bei den KITA-Gebühren. Dies bedeutet, dass dadurch ein Fehlbetrag entsteht, den die Träger entweder anderweitig kompensieren müssen, so sie es können, oder Verlust machen. Unklar ist, was seitens der Landeshauptstadt München passiert, wenn KITA-Gebühren nicht in voller Höhe oder überhaupt entrichtet werden.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wie geht die Landeshauptstadt mit der Situation nicht bezahlter KITA-Gebühren um?
Antwort:
Diese Frage interpretiert die Stadtkämmerei so, dass sie auf den analogen Fall der Zahlungsausfälle bei KITA-Gebühren für städtische Einrichtungen abzielt. Wie bei den freigemeinnützigen KITA-Trägern kommt es auch bei den städtischen Einrichtungen vereinzelt zu Zahlungsausfällen.
Für die Bearbeitung von Zahlungsrückständen bei KITA-Gebühren ist die Stadtkämmerei-Stadtkasse zuständig, ihr obliegt die Erhebung und Vollstreckung aller städtischen Forderungen einschließlich der Gewährung von Billigkeitsmaßnahmen.
Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten der Gebührenschuldner*innen gewährt die Stadtkasse nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse ggf. Zahlungserleichterungen in Form von Zahlungsaufschüben oder angemessenen Ratenzahlungen. Zahlungsausfälle können dadurch oftmals vermieden werden.
Für nicht bezahlte KITA-Gebühren veranlasst die Stadtkasse die gesetzlich vorgesehenen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie z.B. Sach- und Forderungspfändungen oder die Abnahme der Vermögensauskunft.Dauerhaft uneinbringliche KITA-Gebühren werden gemäß Art. 13 Absatz 1 Nr. 6 b Kommunalabgabengesetz i.V.m. § 261 Abgabenordnung niedergeschlagen.
Frage 2:
Welchem Budget werden solche Ausfälle seitens der Stadtkämmerei zugerechnet und wie wird das verbucht?
Antwort:
Niederschlagungen werden auf einem speziellen Aufwandskonto verbucht und mindern entsprechend die IST-Einnahmen auf dem Ertragskonto des RBS für KITA-Gebühren.