Anfrage zum Projektstand „Tegernseer Landstraße Nord“als „Nachhänger“ aus der Stadtsanierung Giesing
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Andreas Babor, Sabine Bär, Hans Hammer, Hans-Peter Mehling und Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 11.12.2024
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Oberbürgermeister Dieter Reiter hat mir Ihre Anfrage vom 11.12.2024 zugeleitet und das Mobilitätsreferat gebeten, Ihnen zu antworten. Die späte Rückmeldung bitte ich zu entschuldigen.
In Ihrer Anfrage legen Sie folgenden Sachverhalt zu Grunde:
Die Sanierung und der Umbau der Tegernseer Landstraße Nord befindet sich nach Kenntnis der Stadtratsfraktion CSU/Freie Wähler immer noch in Planung und ist ein so genannter „Nachhänger“ aus der städtebaulichen Sanierung von Giesing, für welche noch Fördermittel der Regierung von Oberbayern (ROB) bereitgehalten werden. Auch um die vorgenannten Fördermittel nicht verfallen zu lassen, was im Rahmen der aktuellen Haushaltslage nur sehr schwer nachvollziehbar wäre, haben Sie Fragen an den Oberbürgermeister.
Die aufgeworfenen Fragen beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Wie weit ist der Planungsstand zur Umsetzung der Sanierung und Neuge- staltung der Tegernseer Landstraße Nord fortgeschritten?
Antwort:
Das Mobilitätsreferat teilt dazu Folgendes mit:
Im Rahmen der Planungen zur Sanierung und Neugestaltung der Tegernseer Landstraße Nord erarbeitet das Mobilitätsreferat aktuell eine Verkehrsraumaufteilung. Diese soll alsbald in einer Stadtratsvorlage zur Tegernseer Landstraße Nord behandelt werden. Aufgrund der noch notwendigen umfangreichen Abstimmungen mit weiteren Referaten sowie den Stadtwerken München wird die finale Beschlusserstellung noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Wir gehen aktuell davon aus, dass die Angelegenheit im Laufe des nächsten Jahres erledigt werden kann, und bitten Sie bis dahin noch um etwas Geduld.
Frage 2:
Bis wann werden die Fördermittel der ROB maximal noch bereitgestellt?
Antwort:
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung teilt dazu Folgendes mit: „Mit dem Beschluss zur Teilaufhebung der Sanierungssatzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Tegernseer Landstraße/ Chiemgaustraße“, Sitzungsvorlagen Nr. 20-26/V 02530, vom 25.11.2021 hat die Vollversammlung des Stadtrates beschlossen, dass der in Anlage 3 zum Beschluss dargestellte Bereich (im Wesentlichen der öffentliche Straßenraum der Tegernseer Landstraße zwischen Kreuzung Ichostraße und Kreuzung St. Bonifatius-Straße) als Sanierungsgebiet „Tegernseer Landstraße“ weiter bestehen bleibt. Gleichzeitig wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, für die Durchführung der einzelnen Maßnahmen die Städtebauförderungsmittel bei der Regierung von Oberbayern zu beantragen.
Im Beschlusstext wurde bereits dargestellt, dass keine zeitliche Perspektive zur Umsetzung von Umbaumaßnahmen in der nördlichen Tegernseer Landstraße genannt werden kann. Dies gilt bis heute, denn die Aufwertungsmaßnahmen in der Tegernseer Landstraße nördlich des Tegernseer Platzes können erst nach Durchführung der Aufwertung des Tegernseer Platzes selbst durch das Baureferat angegangen werden. Die Umbaumaßnahmen in der nördlichen Tegernseer Landstraße sollen jedoch durch Städtebauförderungsmittel unterstützt werden, sofern die Bewilligungsstelle, die Regierung von Oberbayern (ROB) zustimmt.
Die Förderung von Maßnahmen durch Bund-Land-Mittel ist grundsätzlich abhängig von der zukünftigen Entwicklung der Mittelausstattung der Städtebauförderung, die jährlich im Bundeshaushalt beschlossen wird. Daher kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Angabe gemacht werden, ob und in welcher Höhe Städtebaufördermittel zur Verfügung stehen werden. Gemäß Baugesetzbuch sollen städtebauliche Sanierungsmaßnahmen zügig durchgeführt werden, also innerhalb eines Zeitraumes von 15 Jahren.
An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass vor allem bei Aufwertungsmaßnahmen im öffentlichen Straßenraum nicht alle Kosten von ROB als förderfähig anerkannt werden. Es sind grundsätzlich nur die Kosten förderfähig, die zu einem städtebaulichen Mehrwert und zur Behebung städtebaulicher Missstände beitragen. Dabei sind insbesondere die Maßnahmenteile förderfähig, die zum Erreichen einer hohen Qualität im Vergleich zu Standardausbauten beitragen. Von den als förderfähig anerkannten Kosten hat die Stadt mindestens 40% selbst zu tragen; sie erhält bis zu 60% der als förderfähig festgelegten Kosten erstattet. Die Förderung von Maßnah-men mit Städtebauförderungsmitteln setzt voraus, dass die Finanzierung zunächst im vollen Umfang, also zu 100% durch die Stadt nachweislich gesichert ist. Darüber hinaus geht dem Einsatz von Städtebauförderungsmitteln stets eine Förderung nach anderen Programmen vor. Eine Förderung mit Städtebauförderungsmitteln setzt voraus, dass die Kosten nicht anderweitig gedeckt werden können, insbesondere durch die Finanzhilfen anderer öffentlicher Haushalte (Subsidiaritätsprinzip). Denn grundsätzlich kommen auch weitere Fördermittel in Betracht.“
Frage 3:
Gibt es möglicherweise bereits konkrete zeitliche Planungen zur Sanierung und Neugestaltung der Tegernseer Landstraße Nord?
Antwort:
Das Mobilitätsreferat teilt dazu Folgendes mit:
Konkrete zeitliche Planungen zur Sanierung und Neugestaltung der Tegernseer Landstraße Nord liegen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vor. Mit Einbringung der o.g. Beschlussvorlage in den Stadtrat in 2026 soll das Projekt an das Baureferat übergeben werden.
Frage 4:
Sind ggf. bereits Vergabeverfahren für die Umsetzung der Sanierung und Neugestaltung der Tegernseer Landstraße Nord in Vorbereitung einer Aus- schreibung oder sogar schon erfolgt?
Antwort:
Das Mobilitätsreferat teilt dazu Folgendes mit:
Es laufen derzeit noch keine Vergabeverfahren, da zunächst die Einbringung der o.g. Beschlussvorlage im Stadtrat und damit die Übergabe an das Baureferat geplant ist.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.