Umgang mit Rechtsextremismus in öffentlichen Bädern
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (Die Linke / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 16.5.2025
Antwort Dr. Christian Scharpf, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
in Ihrer Anfrage vom 16.5.2025 führten Sie als Begründung aus: „Wie Medienberichten zu entnehmen war, kam es Ende April zu einem Vorfall im Westbad. Eine Familie bemerkte ein Hakenkreuz-Tattoo auf dem Körper eines Mannes und zeigte Zivilcourage, indem sie das Personal der Stadtwerke München (SWM) auf das verfassungswidrige Symbol auf- merksam machte, damit der Nazi des Schwimmbades verwiesen wird. Obwohl die Badeordnung der SWM rechtsextreme Tätowierungen nicht gestattet, und die Gäste mehrmals darauf aufmerksam machten, wurde das Schwimmbad-Personal nicht tätig, sodass die Familie selbst die Polizei rufen musste. Im Zuge des gesamtgesellschaftlichen Rechtsrucks ist damit zu rechnen, dass sich solche Vorfälle auch in Zukunft ereignen werden.“
Wir haben die M-Bäder um Stellungnahme zu Ihrer StR-Anfrage gebeten und daraufhin folgende Rückmeldung erhalten:
Vorbemerkung der M-Bäder:
„Selbstverständlich nehmen wir diese Thematik sehr ernst und versichern, dass die Münchner Bäder in Bezug auf rechtsextremistische Vorfälle in unseren Einrichtungen eine Nulltoleranzpolitik leben. Dies ist in unserer Haus- und Badeordnung verankert und alle Mitarbeiter*innen werden darin regelmäßig unterwiesen und sind mit dem Vorgehen vertraut.
Hier heißt es u.a. in „Teil II Öffnungszeiten und Zutritt“, Absatz 3: „Der Zutritt ist u.a. nicht gestattet: … Personen, die Kennzeichen oder Symbole (z.B. auf Kleidungsstücken oder als Tattoos) mitführen oder tragen, deren Symbolik, Herstellung oder Vertrieb nach allgemein anerkannter Ansicht im rechtsextremen Umfeld anzusiedeln sind.“
Uns ist bewusst, dass unser*e Mitarbeiter*in dieser Situation leider falsch eingeschätzt und auch falsch gehandelt hat. Dieses Verhalten entspricht nicht unserer Haus- und Badeordnung sowie unseren Richtlinien, daher haben wir inzwischen den Sachverhalt gemeinsam aufgearbeitet und sichergestellt, dass unsere Mitarbeiter*innen künftig korrekt handeln.“
Ihre Fragen haben die M-Bäder wie folgt beantwortet:
Frage 1:
Wieso wurde im Westbad am 21. April der Artikel II, Punkt 3, nicht ange- wandt?
Antwort:
„Zum Zeitpunkt des Eintritts war das Tattoo nicht zu erkennen bzw. sichtbar, sodass der Eintritt nicht direkt im Vorfeld des Besuchs verwehrt werden konnte. Unser*e Mitarbeiter*in hat den Kunden auf das genannte Tattoo angesprochen, nachdem er*sie darüber informiert wurde. Der Herr hat das Tattoo auf Anweisung unseres Mitarbeiters*/unserer Mitarbeiterin* sofort abgedeckt, sodass es nicht mehr sichtbar war. Da er weder Deutsch noch Englisch gesprochen hat, war darüber hinaus eine Verständigung nicht möglich. Da der Kunde zu keiner Zeit aggressiv oder unkooperativ gewesen ist, hat sich unser*e Mitarbeiter*in entschieden, von einem Badverweis abzusehen.“
Frage 2:
Wer trägt in einem solchen Fall die Verantwortung für einen Ausschluss aus den Räumlichkeiten? Muss die Schichtleitung aktiv werden?
Antwort:
„Die Mitarbeiter*innen der M-Bäder, insbesondere die Badmanager, sowie die diensthabende Schichtleitung üben das Hausrecht gegenüber den Badegästen aus. Sie können bei groben, wiederholten Verstößen oder uneinsichtigen, aggressiven Badegästen vom Hausrecht Gebrauch machen.“
Frage 3:
Ist das Personal angewiesen, selbst für einen Ausschluss zu sorgen, oder ist es angewiesen die Polizei zu informieren?
Antwort:
„Der Zuzug der Polizei hängt von der Art und Heftigkeit des Verstoßes ab. In der Regel setzen die verantwortlichen Mitarbeiter*innen das Hausrecht und das Einhalten der Haus- und Badeordnung um. Wenn dies nach mehrfacher Aufforderung nicht gelingt, erfolgt das Hinzuziehen der Polizei.“
Frage 4:
Gibt es ein Konzept bei den SWM, wie das Personal in solchen Fällen han- deln soll?Antwort:
„Antwort siehe Frage 3 und eingangs beschriebene Unterweisungen zur Haus- und Badeordnung.“
Frage 5:
Werden Beschäftigte der München Bäder in irgendeiner Weise geschult, beziehungsweise auf solche Situationen vorbereitet?
Antwort:
„Es werden regelmäßige Schulungen mit unseren Mitarbeiter*innen durchgeführt, die neben Punkten wie Kommunikation und Deeskalation auch das Handeln bei Verstößen gegen unsere Haus- und Badeordnung enthalten. Darüber hinaus ist die Fachstelle für Demokratie bezüglich zusätzlicher Schulungen mit konkretem Fokus auf Sensibilisierung der Mitarbeiter*innen und den Umgang mit Diskriminierungen auf uns zugekommen. Gemeinsam erarbeiten wir derzeit ein Schulungskonzept in Form einer verpflichtenden Fortbildung aller Schichtleiter*innen der Bäder.“
Frage 6:
Gedenkt die SWM angesichts des wachsenden Rechtsextremismus wei- tere Schritte einzuleiten, um in Situationen wie der oben beschriebenen schnell und einfach handeln zu können?
Antwort:
„Die bisherige Handlungsweise hat sich grundsätzlich bewährt. Wir befinden uns zusätzlich im Austausch mit der Fachstelle für Demokratie, um ergänzende Maßnahmen zu besprechen.“
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.