Tram Johanneskirchner Straße: Wollten die Stadtwerke München erneut widerrechtlich mit Baumaßnahmen beginnen?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Fabian Ewald, Hans Hammer, Jens Luther, Hans-Peter Mehling und Veronika Mirlach (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 8.7.2025
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
In Ihrer Anfrage vom 8.7.2025 legen Sie folgenden Sachverhalt zu Grunde: „Mit Nachricht vom 1. Juli 2025 haben die Stadtwerke München dem Bezirksausschuss Bogenhausen Bodenuntersuchungen im Bereich der geplanten Trambahn auf der Johanneskirchner Straße (Trambahn Nordtan- gente, PFA 3) angekündigt. Einem aktuellen Artikel des Münchner Merkurs zufolge mussten die für 3. Juli 2025 vorgesehenen Baugrunduntersuchun- gen nach einer Intervention der Regierung von Oberbayern inzwischen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Offenbar sollen sie frühestens nach dem für 11. Juli 2025 geplanten Erörterungstermin durchgeführt werden. Eine entsprechende Genehmigung der Regierung von Oberbayern als Ge- nehmigungsbehörde wurde vorab nicht eingeholt.“
Zur Beantwortung Ihrer Fragen hat das Mobilitätsreferat eine Stellungnahme der Stadtwerke München (Ressort Mobilität: SWM/MVG) als verantwortlicher Maßnahmenträgerin erbeten. Die SWM/MVG teilten Folgendes mit:
Frage 1:
Warum wurde vor geplanten bauvorbereitenden Maßnahmen erneut nicht die erforderliche Genehmigung bei der Regierung von Oberbayern einge- holt?
Frage 2:
Worin genau bestehen die „unterschiedlichen Auffassungen der Rechts- lage“?
Antwort zu Frage 1 und 2:
Die von der SWM/MVG beabsichtigten Baugrunduntersuchungen auf dem Grund der LHM sollen ausschließlich der weiteren Planung des Vorhabens dienen und sind daher aus Sicht der SWM nicht genehmigungsbedürftig.Frage 3:
Warum haben die Stadtwerke München offenbar nichts aus den Pannen 2023 gelernt, als die bereits widerrechtlich begonnene Baustelle für die Trambahn wieder zurückgebaut werden musste?
Antwort:
Wir verweisen auf die Antwort zu den vorangegangenen Fragen 1 und 2.
Frage 4:
Wie ist der Stand des Planfeststellungsverfahrens – wann gehen die Stadt- werke München von einem rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss aus?
Antwort:
Die kurzfristige Absage des Erörterungstermins und die aktuell noch fehlende terminliche Aussicht auf einen erneuten Erörterungstermin lassen momentan keine verlässliche Aussage für den Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses zu.
Frage 5:
Wie hat der Wegfall des Abschnitts im Englischen Garten die Wirtschaft- lichkeitsberechnung für die Trambahn auf der Johanneskirchner Straße be- einflusst?
Antwort:
Auch bei Wegfall des Abschnitts im Englischen Garten kann das für die Förderfähigkeit des Vorhabens erforderliche Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,0 oder mehr erreicht werden.
Frage 6:
Wurde dies in den aktuellen Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren berücksichtigt?
Antwort:
Wir verweisen auf die Ausführung zur vorherigen Frage.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.