Sicherstellung des Fortbestands der 24-Stunden-Beratung im Drogennotdienst L43
Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (Die Linke / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 10.4.2025
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen zur Sicherstellung des Fortbestands der 24-Stunden-Beratung im Drogennotdienst L43 Folgendes:
„Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) für den Erhalt der 24-Stunden-Beratung im Drogennotdienst L43 in der bestehen- den Form einzusetzen und das Ministerium aufzufordern, die bestehende Förderung über den 31.12.2025 hinaus fortzusetzen.
Sollte das Staatsministerium an der Einstellung der Förderung festhalten, wird die Stadtverwaltung aufgefordert, in enger Zusammenarbeit mit dem Bezirk Oberbayern umgehend alternative Finanzierungsmöglichkeiten zu finden, um den Fortbestand der 24-Stunden-Beratung sowie die Stabilität des gesamten niedrigschwelligen Hilfsangebotes des Drogennotdienstes L43 ab dem 1.1.2026 sicherzustellen.
Das Gesundheitsreferat wird beauftragt, dem Stadtrat zeitnah über den aktuellen Stand der Gespräche mit dem StMGP, dem Bezirk Oberbayern sowie dem Träger Prop e.V. zu berichten und darzulegen, welche Maßnah- men zur Absicherung der Einrichtung notwendig sind.“
Der Inhalt des Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag vom 10.4.2025 teile ich Ihnen Folgendes mit:Frau Bürgermeisterin Dietl hat sich mit Schreiben vom 22.4.2025 schriftlich an Frau Gerlach, Bayerische Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) gewandt. In ihrem Schreiben hebt Frau Bürgermeisterin Dietl die Bedeutung des Drogennotdienstes L43 als zentrale Anlauf-, Vermittlungs- und Beratungsstelle für drogenkonsumierende Menschen hervor. Zudem appelliert sie, angesichts der Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung, keine Rechtsgrundlage für die Schaffung von Drogenkonsumräumen in München zu schaffen, die Weiterfinanzierung der 24-Stunden-Beratung/Drogennotdienst als unverzichtbare Mindestanforderung zu betrachten, um Drogen konsumierende Personen zu schützen und den öffentlichen Raum zu entlasten. Frau Bürgermeisterin Dietl weist weiter darauf hin, dass das Gesamtprojekt Drogennotdienst L43 eine hohe Bedeutung für das Münchner Bahnhofsviertel hat. Aufgrund seiner zentralen Lage in Bahnhofsnähe und der ganztägigen Angebotsstruktur auch am Wochenende wird die Einrichtung von drogenabhängigen Menschen weit über München hinaus genutzt.
Im Antwortschreiben von Frau Staatsministerin Gerlach vom 12.5.2025 wird eine weitere Förderung der 24-Stunden-Beratung abgelehnt und auf eine Rechnungsprüfung durch den Obersten Rechnungshof verwiesen. Demnach schließen die Vorgaben der Förderrichtlinie des StMGP eine weitere regelhafte Förderung des Projektes aus. Das StMGP sieht die kommunalen Gebietskörperschaften, also den Bezirk Oberbayern und die Landeshauptstadt München, in der Verantwortung für die dauerhafte Finanzierung des Projektes. Darüber hinaus wird die Möglichkeit einer flankierenden Förderung des Drogennotdienstes L43 über ein befristetes Modellprojekt durch das StMGP in Aussicht gestellt.
Um die Aufrechterhaltung des Angebots im bestehenden Umfang si-
cherzustellen, fand bereits am 24.2.2025 ein Gespräch zwischen der Geschäftsführung von Prop e.V. und Vertreter*innen des StMGP, des Bezirks Oberbayern und des Gesundheitsreferates statt. In diesem Gespräch erläuterte der Vertreter des StMGP die o.g. Gründe für die Beendigung der Finanzierung zum 31.12.2025 durch das Ministerium. Die Vertreterinnen des Bezirks Oberbayern signalisierten in diesem Gespräch, dass der Bezirk die Finanzierungslücke ab 2026 nicht schließen könne. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation stehen auch der Landeshauptstadt München derzeit keine freien Mittel zur Verfügung, die für die Aufrechterhaltung der 24-Stunden-Beratung eingesetzt werden könnten.
Wie in Ihrer Antragsbegründung bereits erwähnt, hat der Träger Prop e.V. die Möglichkeit, befristete Projektmittel gemäß der Richtlinie zur Förderung von Präventions- und Beratungsangeboten im Suchtbereich beimStMGP zu beantragen. Dies hätte jedoch für die Mitarbeitenden des Drogennotdienstes L43 neue zusätzliche Aufgaben und eine weiterhin befristete Förderung zur Folge, die auch nicht denselben Umfang hätte wie die bisherige Finanzierung. Die Prüfung dieser Möglichkeit durch den Träger und nachfolgend durch das StMGP ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.
Bisher haben sich auch keine alternativen Finanzierungsmöglichkeiten ergeben. Das Gesundheitsreferat setzt sich weiterhin für die Aufrechterhaltung des bisherigen Angebotes ein.
Ich bitte um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.