Würdigung der Ehrenamtlichen in den Münchner Faschingsgesellschaften
Antrag Stadtrats-Mitglieder Ulrike Grimm, Hans-Peter Mehling, Manuel Pretzl und Alexander Reissl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄH-LER) vom 25.2.2025
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Sie haben am 25.2.2025 Folgendes beantragt:
„Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München wird aufgefor- dert, den durch ihn abgesagten traditionellen Empfang der Münchner Fa- schingsgesellschaften im Münchner Rathaus mit den Prinzenpaaren und ehrenamtlichen Engagierten zu einem geeigneten Termin im Frühjahr nach- zuholen.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Zu Ihrem Antrag teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die Entscheidung, die lang vorbereitete Veranstaltung nicht stattfinden zu lassen, ist mir alles andere als leichtgefallen.
Die tragischen Ereignisse des jüngsten Attentats und der schmerzliche Verlust einer städtischen Mitarbeiterin und ihrer kleinen Tochter haben mich zu dieser schweren, aber notwendigen Maßnahme bewogen. In dieser Lage wäre eine festliche Veranstaltung im Rathaus nicht angemessen gewesen. Auch den Mitarbeitenden der Stadtverwaltung war es in dieser Zeit des Trauerns nicht zumutbar, eine derartige Feier auszurichten.
Mir ist bewusst, dass der Empfang im Rathaus sowie der Auftritt auf dem Balkon für die amtierenden Faschingsprinzenpaare einen Höhepunkt der Saison darstellt. Gleiches gilt für uns hier im Rathaus. Umso mehr freue ich mich, den Prinzenpaaren des laufenden Jahres bereits zugesichert zu haben, sie im kommenden Jahr ebenfalls zum Empfang einzuladen und so den entfallenen Termin angemessen nachzuholen.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.