Leben und leben lassen: Mehr Rücksichtnahme statt strengerer Regeln
Antrag Stadtrats-Mitglieder Nikolaus Gradl, Roland Hefter, Barbara, Likus, Lars Mentrup, Cumali Naz, Marian Offman, Klaus Peter Rupp, Andreas Schuster, Christian Vorländer und Micky Wenngatz (SPD/Volt-Fraktion) vom 6.2.2025
Antwort Dr. Christian Scharpf, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie fordern in Ihrem Antrag vom 6.2.2025 das Referat für Arbeit und Wirtschaft (RAW) auf, gemeinsam mit dem Behinderten- und Seniorenbeirat, Citypartner, der Dehoga München und den Münchner Innenstadtwirten eine Kampagne für mehr Rücksichtnahme im öffentlichen Raum zu starten und ein Monitoring zur Barrierefreiheit durchzuführen. Bei der Beauftragung und Organisation einer Öffentlichkeitskampagne handelt es sich um eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag teile ich Ihnen Folgendes mit:
Als Reaktion auf den genannten StR-Antrag hat der Behindertenbeirat der Landeshauptstadt München mit Datum vom 27.2.2025 eine Stellungnahme an die Verwaltung und Ihre Fraktion übermittelt. Darin geht der Behindertenbeirat darauf ein, weshalb er die Durchführung einer Öffentlichkeitskampagne ablehnt. Als sachliche Gründe werden u.a. die hohen Kosten, auch vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage, und die schwierige sowie langwierige Erreichbarkeit der Zielgruppe, an die sich eine solche Kampagne eigentlich richten soll, aufgeführt. Im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes wird eine solche Kampagne für nicht vertretbar eingeschätzt.
Ausgehend von diesen beiden Stellungnahmen des Behindertenbeirats hat sich das RAW in den letzten Wochen mit den zu beteiligenden Stellen ausgetauscht und mögliche Ansätze geprüft. Auch die externen Wirtschaftsakteure, die im Vorfeld eine Bereitschaft zur Mitfinanzierung aufgezeigt haben, wurden in die Gespräche eingebunden.
In Anbetracht der ablehnenden Haltung und der aufgeführten sachlichen Gründe des Behindertenbeirats, der sich als Interessenvertretung intensivfür Integration und Inklusion einsetzt, sehen wir zum aktuellen Zeitpunkt von der Durchführung einer Öffentlichkeitskampagne ab.
Die Beteiligten, insbesondere die externen Akteure wie der DEHOGA Bayern e.V., der Münchner Innenstadtwirte e.V. und CityPartnerMünchen e.V., haben jedoch zugesichert, dass sie bereits in der Vergangenheit, aber auch zukünftig ihren Beitrag dazu leisten werden, dass bei Problemstellen Einzelfalllösungen erarbeitet werden und gegenseitig Rücksicht genommen wird. Das RAW steht hier selbstverständlich für einen Austausch und eine Vermittlung jederzeit zur Verfügung. In diesem Zusammenhang wird auch auf den vom Kreisverwaltungsreferat (KVR) durchgeführten Begehungstermin von Freischankflächen und Sondernutzungen im Innenstadtbereich am 24.6.2025 hingewiesen, der auch vom RAW begleitet wurde.
Zum beantragten Monitoring kann von Seiten KVR Folgendes mitgeteilt werden:
Das KVR kontrolliert die Freischankflächen, dabei wird insbesondere die Barrierefreiheit betrachtet. Zu Einzelfällen gibt es auch zudem einen regelmäßigen Austausch mit dem Behinderten- und Seniorenbeirat, so wird das Augenmerk auf Fälle gerichtet, die besondere Engstellen darstellen. Zudem kommt es auch in Einzelfällen vor, dass eine breitere Gehwegbreite gefordert wird, wenn Gründe der Verkehrssicherheit es erfordern. Die Möglichkeit, grundsätzlich im Einzelfall eine verbleibende Gehwegbreite festzulegen, sehen wir nicht als zielführend und praxistauglich. Im Stadtgebiet gibt es mehr als 2.500 Freischankflächen, sowohl Gewerbetreibende als auch Mitarbeiter*innen brauchen eine in der Regel festgeschriebene Gehwegbreite, um planen zu können und die Entscheidung am Ende nicht willkürlich erscheinen zu lassen. Zudem zeigt die nicht unerhebliche Zahl von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit Sondernutzungen, dass für rechtssichere Entscheidungen der Verwaltung einheitliche Vorgaben in den Sondernutzungsrichtlinien notwendig sind.
Das Antwortschreiben wurde mit dem KVR, dem Sozialreferat, dem Behinderten- und Seniorenbeirat der Landeshauptstadt München, der MVG, CityPartnerMünchen e.V., Münchner Innenstadtwirte e.V. und dem DEHOGA Bayern e.V. abgestimmt.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und gehe davon aus, dass Ihr Antrag als erledigt gelten darf.